14713/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.08.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0202-I/A/15/2013
Wien, am 2. August 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 15181/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 6:
Gemäß
§ 13 Abs. 2 des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes, BGBl. I Nr. 81/2013,
wird auf Bundesebene als Teil der Zielsteuerung-Gesundheit eine gemeinsame
Medikamentenkommission für den intra- und extramuralen Bereich
insbesondere
für hochpreisige und spezialisierte Medikamente (im Sinne von Heilmitteln
gemäß § 136 Abs. 1 ASVG) und deren Einsatzgebiete
eingerichtet.
Im Rahmen des ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrages für die Jahre 2013 bis 2016 wird vereinbart, dass die Geschäfts- und Verfahrensordnung der Medikamentenkommission von der Bundes-Zielsteuerungskommission zu genehmigen ist. Daher wird die Medikamentenkommission ihre Geschäfts- und Verfahrensordnung nicht selbst bestimmen.
Nach
der zitierten gesetzlichen Bestimmung besteht die Aufgabe der Medikamentenkommission
darin, auf Antrag eines Bundeslandes oder des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger der
Bundes-Zielsteuerungskommission Empfehlungen vorzulegen, welche hochpreisigen
und spezialisierten Medikamente
in welchem Versorgungssektor eingesetzt werden und welches Kostenerstattungssystem
bzw. welcher Versorgungssektor die dabei anfallenden Kosten übernimmt.
Nähere
Ausführungen sind in der von der Bundes-Zielsteuerungskommission
zu genehmigenden Geschäfts- und Verfahrensordnung festzulegen.
Da die Bundes-Zielsteuerungskommission für die Angelegenheiten der Medikamentenkommission zuständig ist und insbesondere über deren Empfehlungen zu beschließen hat, erfolgt die Überprüfung der Arbeit der Medikamentenkommission durch die Bundes-Zielsteuerungskommission.