14713/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.08.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0202-I/A/15/2013

Wien, am  2. August 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 15181/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 6:

Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes, BGBl. I Nr. 81/2013,
wird auf Bundesebene als Teil der Zielsteuerung-Gesundheit eine gemeinsame Medikamentenkommission für den intra- und extramuralen Bereich insbesondere
für hochpreisige und spezialisierte Medikamente (im Sinne von Heilmitteln gemäß § 136 Abs. 1 ASVG) und deren Einsatzgebiete eingerichtet.


Im Rahmen des ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrages für die Jahre 2013 bis 2016 wird vereinbart, dass die Geschäfts- und Verfahrensordnung der Medikamenten­kommission von der Bundes-Zielsteuerungskommission zu genehmigen ist. Daher wird die Medikamentenkommission ihre Geschäfts- und Verfahrensordnung nicht selbst bestimmen.

 

Nach der zitierten gesetzlichen Bestimmung besteht die Aufgabe der Medikamen­tenkommission darin, auf Antrag eines Bundeslandes oder des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger der Bundes-Zielsteuerungskommission Empfehlungen vorzulegen, welche hochpreisigen und spezialisierten Medikamente
in welchem Versorgungssektor eingesetzt werden und welches Kostenerstattungs­system bzw. welcher Versorgungssektor die dabei anfallenden Kosten übernimmt.

 

Nähere Ausführungen sind in der von der Bundes-Zielsteuerungskommission
zu genehmigenden Geschäfts- und Verfahrensordnung festzulegen.

 

Da die Bundes-Zielsteuerungskommission für die Angelegenheiten der Medika­mentenkommission zuständig ist und insbesondere über deren Empfehlungen zu beschließen hat, erfolgt die Überprüfung der Arbeit der Medikamentenkommission durch die Bundes-Zielsteuerungskommission.