14716/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.08.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament   

1017 Wien

 

 

 

                                                                                            Wien, am 7. August 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0176-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15046/J betreffend "die Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung", welche die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juni 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 14 der Anfrage:

 

Eingangs ist festzuhalten, dass eine umfassende Unterrichtung des Nationalrates über alle in den Räten der Europäischen Union gefassten Beschlüsse und verabschiedeten Rechtsakte mir wie der gesamten Bundesregierung ein zentrales Anliegen ist. Deswegen wird der Nationalrat in Entsprechung des Art. 23e Abs. 1 B-VG sowie des EU-Informationsgesetzes laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet. Damit liegen alle Dokumente, die die in der parlamentarischen Anfrage abgefragten Informationen beinhalten, dem Nationalrat vor.

 

Jedenfalls ist festzustellen, dass Österreichs Vertreter/innen sowohl im Rat, als auch in den diesem vorgelagerten Gremien stets die europäische Politik aktiv und konstruktiv im Interesse Österreichs mitgestalten und dabei auf entsprechende Erfolge verweisen können. Den Kompetenzbereich meines Hauses können dazu für den abgefragten Zeitraum exemplarisch folgende wichtigen Weichenstellungen und Beschlüsse hervorgehoben werden:

 

Die in den Schlussfolgerungen des Rates Jugend vom 11. Mai 2012 zur Förderung des Kreativitäts- und Innovationspotentials junger Menschen geforderte strategische Partnerschaft zwischen Jugendorganisationen und Behörden auf der lokalen, regionalen und nationalen Ebene sowie mit dem Privatsektor, um einschlägige jugendgeführte Projekte zu organisieren und zu unterstützen, wird in Österreich durch die Einbeziehung junger Menschen zur Ausschöpfung ihres Potentials umgesetzt. Im Zuge der Erarbeitung der österreichischen Jugendstrategie kommt eine derartige Koordination im Sinne einer Politik mit Jugendlichen statt einer bloßen Politik für Jugendliche zur Anwendung. Die Anerkennung Nichtformalen Lernens spielt eine wichtige Rolle sowohl für Jugendliche, als auch für Bildungs- und Ausbildungsträger in Österreich.

 

Nach nur einjährigen Verhandlungen hat Österreich im Rat Telekommunikation, Verkehr und Energie vom 15. Juni 2012 der Richtlinie 2012/27/EG zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG zugestimmt. Mit dieser Richtlinie wird ein erheblicher Beitrag zur Erreichung des EU-Energieeffizienzziels (20% Primärenergieeinsparung EU-weit bis 2020) geleistet. Durch die schon in der Anfangsphase der Diskussion stattgefunden habende innerösterreichische Koordinierung und Festlegung einer österreichischen Position ist es gelungen, sich bei dieser Richtlinie aktiv im Sinne Österreichs einzubringen. Viele Änderungsvorschläge Österreichs wurden aufgenommen, unter anderem die Berücksichtigung von bereits in der Vergangenheit erzielten Energieeffizienzgewinnen oder die Flexibilisierung in Art. 7 der Richtlinie, die nunmehr neben einem verpflichtenden Energieeffizienzobligationssystem auch alternative strategische Maßnahmen zulässt.

Österreich hat die Schlussfolgerungen des Rates Jugend über die Teilhabe und soziale Inklusion von jungen Menschen, insbesondere von jungen Menschen mit Migrationshintergrund, vom 13. November 2012 unterstützt, da durch die Gründung eines eigenen Staatssekretariats für Integration in Österreich die besten Voraussetzungen geschaffen worden sind, um eine kompetenzübergreifende Vernetzung, Koordination und  Abstimmung von geeigneten Maßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu ermöglichen. Durch eine österreichische Jugendstrategie kann Jugend in den Mittelpunkt unterschiedlicher  Kompetenzlagen gerückt werden, um so maßgeschneiderte Aktivitäten für verschiedene Zielgruppen zu entwickeln.

 

Zielsetzungen des Verordnungsvorschlags betreffend transeuropäische Energieinfrastrukturen in den Kategorien Strom, Gas, Erdöl und CO2 sind die vollständige Integration des Energiebinnenmarkts und ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Umweltschutz bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Solidarität unter den Mitgliedstaaten. Nach Verhandlungen unter polnischem, dänischem und zypriotischem Vorsitz konnten am 27. November 2012 der Trilog mit dem Europäischen Parlament erfolgreich abgeschlossen und beim Rat Telekommunikation, Verkehr und Energie am 3. Dezember 2012 die politische Einigung erzielt werden. Österreich begrüßt die Verordnung, die auf eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren abzielt und Finanzierungsmöglichkeiten für Energieinfrastrukturprojekte von gemeinschaftlichem Interesse vorsieht.

 

Mit der Annahme der Schlussfolgerungen des Rates Wettbewerbsfähigkeit zur Aktualisierung der Leitinitiative zur Industriepolitik am 10. Dezember 2012 wurde die Neufokussierung der europäischen Industriepolitik der Europäischen Kommission im Rahmen der EU 2020-Strategie bewertet. Eine aktivere EU - Industriepolitik soll mehr Investitionen in neue Technologien und Innovationen, ein besseres Unternehmensumfeld und leichteren Zugang zu Finanzierungen ermöglichen.

 

Im Rahmen des Rates Wettbewerbsfähigkeit wurde am 19. Februar 2013 das Patentübereinkommen unterzeichnet. Das Übereinkommen ermöglicht raschere und günstigere Patentanmeldungen, fördert dadurch die Innovationsbereitschaft und bringt österreichischen Unternehmen Vorteile im internationalen Wettbewerb.  Während die Kosten für eine Patentanmeldung und Validierung in allen 27 EU-Staaten derzeit bei durchschnittlich € 36.000 liegen, wird das neue EU-Patent laut Angaben der Kommission nur noch € 4.725 kosten. Weiters soll ein einheitliches Patentgericht durch ein völkerrechtliches Übereinkommen der an der verstärkten Zusammenarbeit zum einheitlichen EU-Patent beteiligten Mitgliedstaaten geschaffen werden, wobei eine Beteiligung jener Mitgliedstaaten, die sich nicht an der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen (i.e. Spanien und Italien) möglich sein wird. Die einheitliche Patentgerichtsbarkeit soll folgenden Zielen dienen: Schaffung einer zentrierten Rechtsdurchsetzungsmöglichkeit verbunden mit einem hohen Grad an Rechtssicherheit (Vermeidung divergierender Entscheidungen in verschiedenen Ländern), qualitativ hochwertige Entscheidungen in einem angemessen Zeitrahmen und Kosteneffizienz. Als gemeinsames Gericht der beteiligten Mitgliedstaaten wird das Patentgericht Teil des Gerichtssystems der Mitgliedstaaten sein und damit den Europäischen Gerichtshof um Vorabentscheidungen gemäß Art. 267 AEUV ersuchen können.

 

Bei den Schlussfolgerungen des Rates Jugend zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen vom 22. April 2013 wurde die österreichische Position, durch partizipatorische Jugendarbeit junge Menschen besser in die Gesellschaft einzugliedern und ihnen Motivation für mehr Beteiligung am demokratischen Leben zu geben, berücksichtigt. Durch professionelle und/oder ehrenamtliche Jugendarbeit wird die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen gefördert. Jugendarbeit ergänzt und bereichert Maßnahmen in vielen politischen Bereichen.

 

Die Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen und die Förderung unternehmerischer Kultur sind wesentliche Anliegen des neuen, am 30. November 2011 von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen finanziellen Unterstützungsprogramms. Die teilweise allgemeine Ausrichtung erfolgte beim Rat Wettbewerbsfähigkeit am 20. Mai 2013. Das "Programme for the Competitiveness of Enterprises and SMEs - COSME" (Programm für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für KMU für den Zeitraum 2014-2020) ist im Wesentlichen die Nachfolge der  Maßnahmen des aktuellen Programms für Unternehmertum und Innovation (EIP), einem Teilprogramm des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Die finanzielle Deckelung für COSME steht derzeit noch nicht fest, da der mehrjährige Finanzrahmen noch nicht zur Gänze von den Institutionen verabschiedet wurde. Derzeit sind knapp € 2,5 Mrd. für 2014-2020 vorgesehen.

 

Die allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie betreffend alternative Streitbeilegung (ADR) sowie zur Verordnung betreffend die online Streitbeilegung (ODR) erfolgte im Rat Wettbewerbsfähigkeit am 30. Mai 2013. Die Richtlinie soll Mindestvorschriften für ein flächendeckendes System alternativer Streitbeilegung in den Mitgliedstaaten festlegen. Sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Streitigkeiten, die aus dem Kauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen resultieren, sollen nach dem derzeitigen Stand erfasst sein. Die Befassung erfolgt für beide Seiten ausschließlich auf freiwilliger Basis. Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen bezüglich der online Streitbeilegung.

 

Bei der Verabschiedung von Schlussfolgerungen zum Energiebinnenmarkt am Rat Telekommunikation, Verkehr und Energie vom 7. Juni 2013 konnte Österreich das Bekenntnis zur Vollendung des Energiebinnenmarktes und die Betonung der wichtigen Rolle der Pumpspeicher für den Ausbau erneuerbarer Energien in ganz Europa einbringen. Der österreichische Vorschlag wurde in den Schlussfolgerungstext integriert.

 

Abgesehen davon ersuche ich um Verständnis dafür, dass eine darüber hinausgehende Auflistung aller anfragegegenständlichen Inhalte für mein Ressort, das eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung von vorbereitenden Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur Behandlung im Rat wahrzunehmen und inhaltlich zu gestalten hat, eine enorme Recherchearbeit bedeuten würde. Dies würde – gerade vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Information des Nationalrats – einen nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand erfordern.

 

Abschließend halte ich fest, dass Österreichs Vertreter/innen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge einbringen, die gemeinsam mit den Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreter/innen wird einem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses vertretbar ist.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Diesbezüglich ist für das Jahr 2012 auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 13886/J zu verweisen.

 

Für den Rat Wettbewerbsfähigkeit am 19.2.2013 in Brüssel, zu dem ich von einem Mitglied meines Kabinetts und drei Mitarbeiter/inne/n des Ressorts begleitet wurde, und für den Rat Telekommunikation, Verkehr und Energie am 7.6.2013 in Luxemburg, zu dem ich von einem Mitglied meines Kabinetts und einem Mitarbeiter des Ressorts begleitet wurde, wurden für alle Teilnehmer/innen insgesamt Kosten in Höhe von € 13.479,80 abgerechnet.