14719/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.08.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0223-I/A/15/2013
Wien, am 8. August 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 15368/J des Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 6:
Diese Thematik wird seit vorigem Jahr auf EU-Ebene diskutiert und es wurde bereits eine harmonisierte Vorgangsweise initiiert, zu deren aktuellem Stand Folgendes festzuhalten ist:
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde von der Europäischen Kommission aufgefordert, ein wissenschaftliches Gutachten über das Risiko für die öffentliche Gesundheit als Folge von Perchlorat in der Nahrung, insbesondere in Obst und Gemüse, zu erstellen. Das Gutachten soll die akuten und chronischen Gesundheitsgefahren nach Exposition über die Nahrung, auch für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen, behandeln. Die Stellungnahme wird voraussichtlich im Dezember 2013 verfügbar sein.
Weitere Daten über das Auftreten von Perchlorat in Lebensmitteln werden benötigt; aus diesem Grund sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, Perchlorat in Lebensmitteln, insbesondere in Obst und Gemüse zu überwachen. Bestimmte Düngemittel sind bereits als mögliche Quellen identifiziert worden. Für eine umfassende Beurteilung ist es jedoch wichtig, einen vollständigen Überblick über mögliche Ursachen und deren
Bedeutung für die erhöhten Gehalte an Perchlorat in Obst und Gemüse und anderen Lebensmitteln zu haben. Auch Minderungsmaßnahmen sollen identifiziert werden.
Ein besonderes Problem wurde bei der Produktion von Blattgemüse, frischen Kräutern und Sellerie in Gewächshäusern, in denen die Verwendung bestimmter Düngemittel in der Vergangenheit (bevor das Problem bekannt war) zu einer Akkumulierung von Perchlorat im Boden geführt hat, festgestellt. Dies führt zu höheren Gehalten in Blattgemüse aus Gewächshäusern.
Divergierende Ansätze in Bezug auf Perchlorat in Obst und Gemüse haben zu Problemen bzw. Spannungen im innereuropäischen Handel geführt. Bis die EFSA-Stellungnahme verfügbar ist, soll daher ein harmonisierter Ansatz für den Handel innerhalb der EU festgelegt werden. Dieser basiert auf den derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Risikobewertungen und Auftretensdaten zu Perchlorat.
Da es jedoch verschiedene Auffassungen in Bezug auf die mögliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit gibt, können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bestimmen, in welchem Umfang sie diese Werte für die inländische Produktion oder Produkte auf dem Binnenmarkt durchsetzen. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten haben vereinbart, dass bei Gehalten unter diesen Werten keine Maßnahmen ergriffen werden.
Folgende Gehalte an Perchlorat wurden als Referenz für den innergemeinschaftlichen Handel vereinbart:
Alle Lebensmittel/Obst und Gemüse 0,5 mg/kg
mit Ausnahme von:
Zitrusfrüchten,
Kernobst, Wurzel- und Knollengemüse,
Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen 0,2
mg/kg
Blattgemüse
(außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie in
Gewächshäusern/unter Folie 1,0
mg/kg
Dieser Vorschlag über die vorläufigen Werte wurde am 16. Juli 2013 im Standing Committee on the Food Chain and Animal Health angenommen.
Diese Werte sind bis zur Verfügbarkeit der EFSA-Stellungnahme gültig. Das Thema Perchlorat wird auf der Tagesordnung jeder Sitzung der EK-Expert/inn/en-arbeitsgruppe „Industrial and Environmental Contaminants“ stehen, um die Auftretensdaten, Ergebnisse der Untersuchungen über mögliche Quellen und geeignete Minderungsmaßnahmen zu diskutieren.
Fragen 2 bis 5:
Perchlorat ist eine hochpolare Verbindung und als solche nur über eine aufwändige Einzelmethode nachweisbar, die bisher noch nicht routinetauglich war.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden daher in der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) keine Untersuchungen auf Perchlorat durchgeführt.
Die vom EU-Referenzlabor vorgeschlagene Methode wird derzeit validiert, die Untersuchungen werden nach Abschluss dieser Validierung gestartet.
In weiterer Folge ist ein verstärktes Monitoring für auf dem österreichischen Markt befindliches Obst und Gemüse (v. a. Blattgemüse, Fruchtgemüse und Zitrusfrüchte; Proben aus EU-Monitoring, nationalem Überwachungsprogramm sowie Planproben) geplant.
Frage 7:
Die Agenden bezüglich Düngemittel fallen nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Gesundheit; ich verweise auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.