14722/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 

 

S91143/65-PMVD/2013                                                                                            8. August 2013

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Juni 2013 unter der Nr. 15026/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "die Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) erhielt nach § 10 Abs. 1 Z 1 lit. e Bundes-Sportförderungs­gesetz 2005 (BSFG) als Kostenersatz für die Abwicklung der ihr vertraglich übertragenen Bereiche der „Besonderen Bundes-Sportförderung“ (gem. § 11 des BSFG) und zur Wahrnehmung ihrer zentralen Koordinationsaufgaben folgende Förderungsmittel:

2008:        930.000 Euro

2009:     1.070.120 Euro

2010:     1.185.166 Euro

2011:     1.200.000 Euro

2012:     1.200.000 Euro

2013:     1.200.000 Euro

Dazu kamen Aufwendungen meines Ressorts im Zusammenhang mit der Abwicklung des Förderwesens der „Besonderen Bundes-Sportförderung“, insbesondere nach § 10 Abs. 1 Z 5, § 10 Abs. 4  und § 11a BSFG. Derzeit sind die Fachabteilungen V/4 (Förderungs­gewährung) und V/5 (Abrechnung und Kontrolle) mit insgesamt bis zu zwölf Personen mit der Administration von Teilbereichen der „Besonderen Bundes-Sportförderung“ befasst. Ich ersuche aber um Verständnis, dass eine detaillierte Auflistung der Aufwendungen für die Abwicklung dieser Förderungen nicht möglich ist, da dies für einen nahezu fünfjährigen Zeitraum einen außerordentlich hohen, nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand erfordern würde.