14724/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0213-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. August 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15021/J-NR/2013 betreffend Demokratie und Schule - Politische Bildung und SchülerInnenvertretung, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolle­ginnen und Kollegen am 10. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die Aufgaben der überschulischen Schülervertretung sind im § 2 Schülervertretungengesetz (SchVG) festgelegt. Es sind dies die Vertretung der Interessen der Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs. Gemäß § 2 Abs. 4 SchVG obliegt den Schüler­vertretungen darüber hinaus in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Beratung der Schüle­rinnen und Schüler in Angelegenheiten der Schülermitverwaltung (§ 58 Schulunterrichtsgesetz).

Besonders zu nennen im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 3 SchVG ist die Möglichkeit der Teilnahme am Begutachtungsverfahren in Normerzeugungsprozessen – Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen aber auch die Erstattung von Vorschlägen zur Erlassung von Gesetzen und Verordnungen. Folgend § 30 SchVG sind in einem Schuljahr bis zu vier gemeinsame Sitzungen ua. der Bundesschülervertretung und der Landesschülervertretungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums bzw. der Landesschulräte einzuberufen. Ziel dieser Sitzungen ist „die Beratung der Schulbehörden in grundsätzlichen Fragen des Unterrichts und der Erziehung“ (§ 3 SchVG).


Neben diesen gesetzlich geregelten Mitsprachemöglichkeiten werden Mitglieder der Bundes­schülervertretung regelmäßig zum Schulpartnerforum eingeladen, das vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu aktuellen Themenschwerpunkten einberufen wird. Außerdem finden regelmäßig vertiefende Hintergrundgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und der Bundesschülervertretung statt.

 

Zu Frage 2:

Gemäß dem Schülervertretungengesetz (§§ 6 ff bzw. 21 ff SchVG) sind an den Wahlen der Landesschülervertretungen etwa 3.600 Schülervertreterinnen und -vertreter beteiligt (1.200 Schulsprecherinnen und Schulsprecher sind wahlberechtigt, wählbar sind die Schul­sprecherinnen und Schulsprecher und ihre beiden Stellvertreterinnen/Stellvertreter). Die durch­schnittliche Wahlbeteiligung bei den Landesschülervertretungen-Wahlen lag 2012 österreichweit im Bereich allgemein bildende höhere Schulen (AHS) bei 90%, im Bereich berufsbildende mittlere und höhere Schulen sowie der höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieher­bildung (BMHS) bei 74% und im Bereich Berufsschulen (BS) bei 38%.

An der Wahl des Bundesschulsprechers und dessen Stellvertreter im Rahmen der Bundes­schülervertretung sind 29 Schülerinnen und Schüler (Drei Landeschulsprecherinnen und
-sprecher der Bereiche AHS, BMHS und BS pro Bundesland und zwei Vertreterinnen und Vertreter der Zentrallehranstalten) beteiligt.

Eine Kandidierung von (politischen) Gruppierungen ist im Schülervertretungengesetz nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 3:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ermöglicht die Durchführung eines großen Kongresses der Bundesschülervertretung pro Funktionsperiode. Zielgruppe dieser Kongresse sind Schulsprecherinnen und –sprecher sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellver­treter als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die die Ergebnisse der Tagungen an den Schul­standort tragen, um das Wissen rund um Fragen der Schülerinnenvertretung allen Schülerinnen und Schülern zu vermitteln.

Demokratie in der Schule in ihrer gesamten Breite, dh. von den formalen Mitbestimmungs­möglichkeiten bis hin zu den vielfachen Aspekten demokratischer Governance ist Inhalt der Lern-, Lehr- und Informationsangebote der Politischen Bildung. Mit der allen Schulpartnern kostenlos zugänglichen Handreichung „Demokratie in der Schule, polis aktuell 2013/5“ werden verschiedene Perspektiven rund um Demokratie in der Schule vorgestellt und es sind Modelle demokratischer Schulen und Initiativen ebenso Thema wie gesetzliche Regelungen zur schulischen Mitbestimmung in Österreich. Im Mittelpunkt stehen die Kompetenzen, zivilgesell­schaftlich handeln und partizipieren zu können und auch die Praxis der (schulischen) Demo­kratie zB. Schulkulturen und Handlungsspielräume.

Zentrum polis hat im Rahmen von SQA – Schulqualität Allgemeinbildung den beispielhaften Entwicklungsplan Demokratische Schule (= Thema 2) erstellt. Er kann als Wegweiser verwendet werden und gibt Impulse für die Stärkung von Demokratie an der Schule.

Zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen steht unter http://www.schule.at/portale/politische-bildung/themen/detail/partizipation-von-kindern-und-jugendlichen.html ein umfangreiches Themendossier mit weiterführenden Infos und Angeboten für Interessierte zur Verfügung.


Zu Frage 4:

Welchen konkreten Wissenstand die einzelnen Schülerinnen und Schüler in den ange­sprochenen Bereichen haben ist nur schwerlich einer exakten Beantwortung zugänglich, jeden­falls stellt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die vorstehend genannten Informationsangebote bzw. -formate zur Verfügung, um einen Wissenserwerb rund um Fragen der schulischen Mitbestimmung und überschulischen Schülervertretung zu ermöglichen.

 

Zu Frage 5:

Rückmeldungen bzw. Evaluationen der angesprochenen Art sind im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht evident, wobei im Lichte der angesprochenen „politischen Bildung“ auf die Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen gemäß § 46 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz hingewiesen wird.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Diesbezügliche Initiativen sind mit den Mitgliedern der Bundesschülervertretung zu diskutieren, mit den Betroffenen sowie den Schulbehörden zu erörtern, Vor- und Nachteile abzuwägen und zu prüfen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.