14725/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0029-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am      . August 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 10. Juni 2013 unter der Nr. 15022/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Gender Mainstreaming und Frauenförderung in Forschung und Entwicklung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Frage 1 und 10:

Ø  Was wird derzeit seitens des BMVIT getan, um Gleichstellung und Frauenförderung im Bereich der Forschung und Entwicklung zu fördern? Gibt es dazu spezielle Fortbildungsveranstaltungen und Publikationen, insbesondere für neue EntscheidungsträgerInnen innerhalb und außerhalb des Ressorts? Falls ja, welche?

Ø  Gibt es derzeit Programme und Aktivitäten, die speziell Frauen zur Einreichung um Projektfördermittel ermutigen bzw. durch die Vermittlung von Know-how unterstützen?

 

Im Rahmen des Förderschwerpunkts Talente werden mit den Maßnahmen zu „Talente nützen: Chancengleichheit“ die Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Frauen in den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation gefördert. Es sind hier folgende Maßnahmen zu nennen: Mit FEMtech Karriere werden Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich bei der Veränderung von strukturellen und nachhaltigen Maßnahmen gefördert, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu unterstützen und um die Karrierechancen von Frauen zu erhöhen. Mit FEMtech Dissertationen werden Projekte vor allem an weibliche Studierende vergeben, um die Höherqualifizierung der weiblichen Studierenden zu unterstützen und den beruflichen Einstieg in Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich zu fördern. Mit den FEMtech Praktika für Studentinnen werden hochwertige Plätze für Praktika und Diplomarbeiten für weibliche Studierende in Unternehmen und außeruniversitäre Einrichtungen vergeben, um den Studentinnen spannende Praxiseinblicke in die angewandte Forschung zu bieten und um den Anteil von Frauen am Forschungsnachwuchs zu erhöhen. Mit den FEMtech Forschungsprojekten werden FTI-Vorhaben unterstützt, deren Forschungsgegenstand die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Bedürfnisse von Frauen und Männern berücksichtigen. Die Berücksichtigung der Genderrelevanz des Projektinhalts unterstützt Innovationen sowie die Schaffung neuer Marktpotenziale.

Zusätzlich gibt es die regelmäßig stattfindenden FEMtech Netzwerktreffen zu relevanten Thema für Frauen in Forschung und Technologie. Die Netzwerktreffen dienen zum Kennenlernen und der Weitergabe von Informationen.

 

 

Zu den Fragen 2, 3 und 6:

Ø  In welcher Form werden Gleichstellungspolitik und Frauenförderung derzeit bei der Vergabe von Forschungsfördermitteln an den Unternehmenssektor berücksichtigt?

Ø  In welcher Form werden Gleichstellungspolitik und Frauenförderung derzeit bei der Vergabe von Forschungsfördermitteln an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen berücksichtigt?

Ø  Welche konkreten Modelle gibt es derzeit zur Koppelung von Forschungsfördergeldern an Gender Mainstreaming-Kriterien?

 

Bereits im Oktober 2010 wurden in den Basisprogrammen der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) im Rahmen des Bewertungsschemas Gender Kriterien eingeführt. Diese Gender Kriterien betreffen folgende Inhalte: Gender Aspekte im Projektinhalt und positive Folgewirkungen; geschlechterspezifische Ausgewogenheit im Projekt und die geschlechterspezifisch ausgewogenen Arbeitsbedingungen in den Organisationen (betrifft sowohl Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen). Im Jahr 2011 wurden diese Gender Kriterien auch auf die Projekte in den Thematischen- und Strukturprogrammen ausgeweitet. Es ist vorgesehen in neu eingerichteten Jurys verstärkt Mitglieder mit Genderexpertise aufzunehmen.

 

 

Zu Frage 4:

Ø  Welche monetären Anreize zur Frauenförderung und zur Änderung der Forschungskultur (z.B. bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie) werden im Bereich der Forschungsförderung gesetzt?

 

Im Rahmen des Förderschwerpunkts Talente werden mit den Maßnahmen zu „Talente nützen: Chancengleichheit“ die Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie Frauen im Bereich Forschung, Technologie und Innovation gefördert. Es ist hier folgende Maßnahme zu nennen, die zur Frauenförderung und zur Änderung der Forschungskultur beiträgt: Mit FEMtech Karriere werden Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im naturwissenschaftlich-technischen Bereich bei der Veränderung von strukturellen und nachhaltigen Maßnahmen gefördert, die zur Chancengleichheit von Frauen und Männern führen und die Forscherinnen und Technikerinnen in der Umsetzung ihrer beruflichen Ziele unterstützen. Ein FEMtech Karriere Projekt setzt sich aus zwei Pflichtmodulen (Aufbau Genderkompetenz und Projekt-Management) sowie mehreren Wahlmodulen aus den Bereichen Chanchengleichheit (z.B. Module aus den Bereichen Öffentlichkeit, Personalmanagement, Work-Life-Balance usw.) und Frauenförderung (z.B. Module aus den Bereichen Coaching/Mentorin, Karriereentwicklung usw.) zusammen.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Wie hoch sind die Forschungsförderungssummen, die gekoppelt an Gender-Mainstreaming-Kriterien oder Frauenförderungskriterien vergeben werden, im Vergleich zur Gesamtsumme der Forschungsförderung?

 

Im Rahmen des in Fragepunkt 1 beschriebenen Förderschwerpunkts Talente werden jährlich rund € 7,5 Mio. explizit für Maßnahmen der Chancengleichheit und Frauenförderung vergeben. Aufgrund der in Fragepunkt 2 beschriebenen Einführung von Gender Kriterien in allen Programmen der FFG ist jedoch eine darüber hinausgehende weitgehende Verankerung der Gender Ziele gegeben.

 

 

Zu Frage 7:

Ø  Wird die Einhaltung der Gender-Mainstreaming-Kriterien oder Frauenförderungskriterien am Ende der Förderungsperiode noch einmal automatisch überprüft?

 

Im Zuge des Gender Monitoring erfasst die FFG seit Beginn des Jahres 2013 die Teamzusammensetzung differenziert nach männlich/weiblich über alle Projekte, vom Antrag bis zum Endbericht. Zusätzlich wird auf Basis der standardmäßigen Berichte der geförderten Projekte geprüft, ob die im Antrag geplanten und namentlich genannten Personen tatsächlich an der Umsetzung beteiligt sind.

Darüber hinaus wird in Programmen, die zur Frauenförderung und Chancengleichheit dienen, die Umsetzung der geplanten Maßnahmen während der Laufzeit der Projekte qualitativ überprüft. Diese qualitative Prüfung der Programmrelevanz bezieht sich auf die spezifische Situation der Personen, auf strukturelle Änderungen in den Organisationen sowie auf den Inhalt der geförderten Projekte.

 


Zu Frage 8:

Ø  Wie werden die Verbindlichkeit, die Effektivität und die Nachhaltigkeit von Frauenförderung überprüft? Wer prüft und nach welchen Kriterien?

 

Im Rahmen von Programmevaluierungen, die extern vergeben werden, werden die Maßnahmen zur Frauenförderung und Chancengleichheit geprüft. Die Kriterien sind unterschiedlich, da sie immer auf die jeweilige zu überprüfende Maßnahme abgestimmt werden.

 

 

Zu Frage 9:

Ø  Welche, vor allem finanziellen, Konsequenzen für die Begünstigten zieht die Nicht-Einhaltung von Gender-Mainstreaming-Kriterien oder Frauenförderungskriterien nach sich?

 

Seitens der FFG erfolgt am Ende der Projektlaufzeit durch den jeweiligen Fachbereich der FFG die Prüfung des fachlichen Endberichts inklusive der Endabrechnung und durch das Projektcontrolling & Audit der FFG erfolgt die Rechnungsprüfung zur Feststellung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel. War die Projektprüfung positiv, wird die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel bestätigt, bei negativem Prüfergebnis können allenfalls entsprechende Rückforderungen eingeleitet werden. Eine Kürzung der Fördermittel aus inhaltlichen sowie formalen und rechtlichen Gründen ist ebenfalls möglich.

 

 

Zu Frage 11:

Ø  Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Gendersensibilität jener Gremien, die über die Zuerkennung von Projektgeldern entscheiden, zu erhöhen?

 

Im Zusammenhang mit dem festgelegten Gleichstellungsziel zur Untergliederung 34 Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) zum Bundesvoranschlag 2013 ist seitens des bmvit geplant, dass sich die Quote im Bereich von Bewertungsgremien (Jury) in den nächsten vier Jahren um 6 % erhöhen sollte.

 

 

Zu Frage 12 und 20:

Ø  Gibt es im BMVIT eine Stabstelle für Frauenförderung und Gender Mainstreaming für den Bereich der außenuniversitären Forschung? Falls ja, welche Aufgaben erfüllt diese Stabstelle?

 

Die Maßnahmen zur Frauenförderung und Gender Mainstreaming in der Forschung sind im Bereich Innovation in der Abteilung Forschungsförderung verankert und werden darüber hinaus im Rahmen aller Programme vorangetrieben. Eine Stabstelle ausschließlich für Frauenförderung und Gender Mainstreaming für den Bereich außeruniversitäre Forschung gibt es nicht.

 


Zu Frage 13:

Ø  Wie viele der von der FFG im Jahr 2012 bewilligten, geförderten Projekte werden von Frauen und wie viele von Männern geleitet?

 

Der Anteil der Projektleiterinnen bei den im Jahr 2012 seitens der FFG bewilligten Projekten liegt bei 25 %.

 

 

Zu Frage 14:

Ø  Welche konkreten Maßnahmen bzw. Initiativen gibt es zur Erhöhung des Anteils von Projektleiterinnen?

 

Im Zusammenhang mit dem festgelegten Gleichstellungsziel zur Untergliederung 34 Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) zum Bundesvoranschlag 2013 hat das bmvit geplant, dass sich der Anteil der Projektleiterinnen in geförderten Projekten in den nächsten vier Jahren um 3 % erhöhen sollte.

 

 

Zu Frage 15:

Ø  In welcher Form fließen die aus dem Projekt FEMtech gewonnen Erkenntnisse derzeit in die Forschungsförderung ein?

 

Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus FEMtech sind vor allem bei der Formulierung des Gleichstellungsziels zum Bundesvoranschlag 2013 eingeflossen und haben Relevanz bei der Neu- und Weiterentwicklung von Schwerpunkten für den Bereich Innovation.

 

 

Zu Frage 16:

Ø  Welche konkreten Zielvorgaben im Bereich Frauenförderung und Gender Mainstreaming im Bereich der Forschungsförderung gibt es derzeit und mit welchen Ministerien sind diese Zielvorgaben akkordiert?

 

Im Zusammenhang mit dem festgelegten Gleichstellungsziel zur Untergliederung 34 Verkehr, Innovation und Technologie (Forschung) zum Bundesvoranschlag 2013 hat mein Ressort festgelegt, dass sich der Anteil an Frauen beim wissenschaftlichen und höherqualifizierten-nicht-wissenschaftlichen Personal im Unternehmenssektor inklusive dem kooperativen Bereich in Forschung und experimenteller Entwicklung im Jahr 2013 auf 18 % erhöhen muss. Das festgelegte Gleichstellungsziel wurde mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend abgestimmt.

Überdies wurden im Frühjahr 2011 zwischen meinem Ressort und dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend die Aktivitäten „Nachwuchsförderung und Verbesserung der Chancengleichheit (bmvit) und Qualifizierung des F&E-Personals in Unternehmen (bmwfj)“ abgestimmt. Das Ergebnis wurde in einem gemeinsamen Dach-Papier „Engpass Humanressourcen“ niedergeschrieben. 


Zu Frage 17:

Ø  Welche Rolle spielen Frauenförderung und Gender Mainstreaming bei der Umsetzung der FTI-Strategie?

 

Die Themen Frauenförderung und Gender Mainstreaming werden vor allem in der Arbeitsgruppe 1 „Humanpotenziale“ zur FTI Strategie unter der gemeinsamen Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur behandelt. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Maßnahmen der einzelnen Ressorts besser aufeinander abzustimmen, mit der Zielsetzung Synergieeffekte herbeizuführen. Darüber hinaus sind auch weitere konkrete Maßnahmen zu formulieren, um die Ziele der FTI Strategie zu erreichen. Ziel ist es auch, die Kooperation zwischen Politik, Verwaltung und Wirtschaft in diesem Zusammenhang zu verstärken.

 

 

Zu Frage 18:

Ø  Wird an Indikatoren und Instrumenten zur Wirkungsmessung der konkreten Zielvorgaben gearbeitet, damit nachvollziehbar ist, welchen Beitrag einzelne Maßnahmen zur Situationsverbesserung im Bereich der Gleichstellung leisten?

Falls ja, an welchen Indikatoren und Instrumenten zur Wirkungsmessung wird derzeit gearbeitet?

 

Die Erkenntnisse bezüglich der Validität und Reliabilität der bisher verwendeten Indikatoren und Instrumente zur Wirkungsmessung haben in die Festlegung und Weiterentwicklung der Wirkungsziele Eingang gefunden. Die Qualität und Zuverlässigkeit der nun in den Wirkungszielen festgelegten Indikatoren wird im Rahmen des Wirkungscontrollings des Bundeskanzleramtes (ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle) geprüft werden. 

 

 

Zu Frage 19:

Ø  Wird die FEMtech-Expertinnendatenbank jetzt und auch in Zukunft noch regelmäßig aktualisiert und weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen?

 

Seitens des bmvit wird die FEMtech Expertinnendatenbank laufend betreut und aktualisiert und steht auch weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung. Mit Stand Juli 2013 sind mehr als 1.550 Frauen aus Forschung und Technologie in der Datenbank registriert.

 

 

Zu Frage 20:

Ø  Gibt es im BMVIT eine Stabstelle bzw. eine eigene Abteilung, die sich mit Gender & Diversity, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung, befasst?

 

Eine Stabstelle ausschließlich für Gender & Diversity für den Bereich Forschung und Entwicklung gibt es nicht.