14727/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0087 -I 3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 6. Aug. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen

                        vom 12. Juni 2013, Nr. 15043/J, betreffend die Durchsetzung österreichischer                            Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen

                        Bundesregierung

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Juni 2013, Nr. 15043/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 14:

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird.

Die in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte sind daher dem Nationalrat bekannt. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für das BMLFUW, das eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten hat, eine enorme Recherchearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen des angefragten Zeitraums betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.

 

Österreichs VertreterInnen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien, bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreter wird dem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieser im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.

 

Zu Frage 15:

 

Im Zeitraum 01. Jänner 2012 bis 12. Juni 2013 haben die unten genannten Tagungen des Rates der Europäischen Union stattgefunden, wofür ein Betrag von € 116.107,29 an Sach- und Personalaufwand entstanden ist.

 

 

Der Bundesminister: