14727/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

|
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
|
An die Zl. LE.4.2.4/0087 -I 3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 6. Aug. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen
vom 12. Juni 2013, Nr. 15043/J, betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen
Bundesregierung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Juni 2013, Nr. 15043/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 14:
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird.
Die in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte sind daher dem Nationalrat bekannt. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für das BMLFUW, das eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten hat, eine enorme Recherchearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen des angefragten Zeitraums betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.
Österreichs VertreterInnen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien, bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreter wird dem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieser im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.
Zu Frage 15:
Im Zeitraum 01. Jänner 2012 bis 12. Juni 2013 haben die unten genannten Tagungen des Rates der Europäischen Union stattgefunden, wofür ein Betrag von € 116.107,29 an Sach- und Personalaufwand entstanden ist.

Der Bundesminister: