14728/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0091-I/3/2013

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 6. AUG. 2013

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 12. Juni 2013, Nr. 15053/J, betreffend Nichtumsetzung

                        des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungs-

                        periode im Bereich Umwelt

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Juni 2013, Nr. 15053/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die Klimaschutzverpflichtungen Österreichs bis 2020 im Rahmen des EU-Klima- und Energiepakets wurden mit dem Bundesklimaschutzgesetz (KSG) auf eine gesetzliche Basis gestellt. Mit dem Beschluss des Klimaschutzgesetzes wurden die Klimaziele erstmals gesetzlich verbindlich. Durch die Novelle des KSG wurden sektorale Zielpfade für die neue Periode bis 2020 für die einzelnen Sektoren beschlossen.


Die Bundesregierung hat parallel dazu gemeinsam mit den Ländern ein umfassendes Maßnahmenprogramm für die Jahre 2013 und 2014 beschlossen. Am Programm für die folgenden Jahre wird intensiv gearbeitet.

 

Die Treibhausgas-Emissionen in Österreich sind – mit Ausnahme des Jahres 2010 – seit 2005 kontinuierlich gesunken. Diese Abnahme ist v.a. auf den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energieträger sowie auf Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzung der Klimastrategie 2007 zurückzuführen.

 

Maßnahmen im Inland allein waren nicht ausreichend, das Kyoto-Ziel für die Jahre 2008 bis 2012 einzuhalten. Das Nichterreichen lässt sich in erster Linie mit unverhältnismäßig gestiegenen Emissionen aus dem Verkehrs- und Industriesektor erklären. In diesen Bereichen haben die Maßnahmen nicht rechtzeitig gegriffen.

 

Die Republik Österreich wird ihr Kyoto-Ziel erfüllen. Dies ist durch die gesetzlichen Maßnahmen und das österreichische Ankaufsprogramm für Emissionszertifikate im Rahmen des JI/CDM-Programms sichergestellt. Bereits in der Klimastrategie 2007 war ein Ankaufsvolumen von insgesamt 45 Mio. Emissionszertifikaten festgelegt worden. Im 2. Stabilitätsgesetz 2012 wurde mit einer Novelle des Umweltförderungsgesetzes das bisherige Ankaufsziel des JI/CDM-Programms auf höchstens 80 Mio. Emissionszertifikate erhöht.

 

Mit den durch die Förderungen im Rahmen der Umweltförderung im Inland ausgelösten Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz wurden im Zeitraum 2009 bis 2012 insgesamt 10.426 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 2 Mrd. € ausgelöst. Der damit verbundene CO2-Einspareffekt beläuft sich – kumuliert über die gesamte Nutzungsdauer der Anlagen – auf 28,4 Mio. Tonnen. Hinzu kommen über 44.000 Projekte zur thermischen Gebäudesanierung mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,86 Mrd. €, die einen über die Nutzungsdauer der Projekte kumulierten Einspareffekt von ca. 10,8 Mio. € aufweisen. Diese Projekte wurden aus dem für diese Zwecke 2009 bis 2012 bereitgestellten 300 Mio. € Sonderbudget gefördert.

 

Weitere Maßnahmen wurden insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien (Klima- und Energiefonds), Kraftstoffqualität sowie fluorierte Gase initiiert.

 

Zudem wurde im Verkehrsbereich mit der Anhebung der Einführung der Beimischung von 7% Biodiesel zu Diesel die Verwendung von Biokraftstoffen weiter forciert. Derzeit können durch den Einsatz von Biokraftstoffen jährlich 1,7 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.

Durch die Ökologisierung der NOVA wurde außerdem ein wirksamer steuerlicher Anreiz zur Forcierung sparsamer und CO2-sparender Pkw gesetzt. Der Anteil CO2-armer Pkw (<120 g CO2/km) ist als ein Ergebnis dieser Ökologisierung seit 2008 von 8% auf 38% angestiegen.

 

Einen weiteren Schwerpunkt der Klimaschutzinitiativen bilden die Programme zur Bewusstseinsbildung. Im Bereich erneuerbare Energieträger sowie Energieeffizienz ist hier das Beratungsprogramm klima:aktiv hervorzuheben. Mit zahlreichen Initiativen für Professionisten und die Bevölkerung wird der Umstieg auf klimafreundliche Energiesysteme erleichtert.

 

Das BMLFUW hat als wichtigen Beitrag zur Reduktion der THG-Emissionen im Verkehrsbereich das Klimaschutzprogramm klima:aktiv mobil für klimafreundliche Mobilität erfolgreich umgesetzt. Dabei steht die Förderung umweltfreundlicher und gesundheitsfördernder Mobilität durch klimaschonendes Mobilitätsmanagement und die Forcierung alternativer Antriebe, Elektromobilität und erneuerbarer Energie im Verkehrsbereich sowie die Forcierung des Radverkehrs und einer spritsparenden Fahrweise im Mittelpunkt. Bereits rund 4.000 klima:aktiv mobil Projekte von Betrieben, Städten, Gemeinden, Tourismuseinrichtungen, Verbänden und Schulen sparen mit ihren klimafreundlichen Mobilitätslösungen über 540.000 Tonnen CO2 jährlich ein. Zahlreiche Projekte davon werden im Rahmen von klima:aktiv mobil sowie mit Unterstützung des Klima- und Energiefonds aus Mitteln des BMLFUW mit ca. € 56,3 Mio. gefördert, wodurch ein gesamtes Investitionsvolumen von rd. € 412 Mio. ausgelöst und etwa 4.600 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen bzw. gesichert werden können.

 

Zu Frage 4:

 

Die im Regierungsprogramm verankerte Strategie zur Anpassung an den Klimawandel wurde unter Federführung des BMLFUW entwickelt und koordiniert. Der genaue Titel lautet: Die österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Das Werk gliedert sich in einen strategischen Rahmen („Kontext“) und in ein Aktionsprogramm mit 132 Handlungsempfehlungen in 14 Aktivitätsfeldern.

 

Die Strategie wurde am 22. Oktober 2012 vom Ministerrat beschlossen. Die Landeshauptleutekonferenz hat die Strategie am 16. Mai 2013 zur Kenntnis genommen.

Details können der Homepage des BMLFUW - http://klimaanpassung.lebensministerium.at – bzw. www.klimawandelanpassung.at entnommen werden.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Wie unter anderem dem Zehnten Umweltkontrollbericht, Kapitel Energie, zu entnehmen ist, befindet sich Österreich auf gutem Wege, die im EU Klima- und Energiepaket vorgegeben Ziele zu erreichen. Dazu hat sich Österreich das Ziel gesetzt, den Endenergieverbrauch bis 2020 auf dem Niveau von 2005 (1.100 PJ) zu stabilisieren. Zwischen 2005 und 2011 ist der energetische Endverbrauch diesem Ziel gemäß um 2,6 % auf 1089 PJ gesunken.

 

Betreffend das von der EU vorgegebene 34 %- Ziel bis 2020 befindet sich Österreich sogar auf einem sehr guten Weg. So ist der Anteil der erneuerbaren Energieträger in Österreich von 24,1% im Jahr 2005 auf 31% im Jahr 2011 gestiegen.

 

Obwohl die Zuständigkeit  betreffend die Energiepolitik in Österreich im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ressortiert, hat das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft alle im Rahmen seiner Zuständigkeit möglichen Maßnahmen gesetzt, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

So wurde zum Beispiel in der laufenden Legislaturperiode das Klimaschutzgesetz geschaffen.

 

Mit der jüngsten UFG-Novelle (BGBl. I 98/2013) wurde sichergestellt, dass für die Umweltförderung im Inland bis zum Jahr 2020 ein jährlicher Zusagerahmen von € 90,238 Mio. zur Verfügung steht. Schon derzeit werden rd. 95% dieses Volumens für klimarelevante Förderungen (Energieeffizienzmaßnahmen, erneuerbare Energie, klimafreundliche Mobilität) eingesetzt. Hinzu kommen noch jene Mittel in Höhe von jährlich € 100 Mio., die bis 2016 für Zwecke der thermischen Sanierung eingesetzt werden (Sanierungsscheck des Bundes).

Weiters wurden über den Klima- und Energiefonds seitens des BMVIT und des BMLFUW bis dato über 57.000 klimarelevante Projekte unterstützt.

 

Was die bisherigen Erfolge in Bezug auf erneuerbare Energieträger anbelangt, wird darauf verwiesen, dass allein im Rahmen der Umweltförderung im Inland im Zeitraum 2009 bis 2012 Förderungen im Ausmaß von 109,0 Mio. Euro zur Unterstützung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energieträger zur Verfügung gestellt wurden. Damit wurden 4.241 Projekte mit einem umweltrelevanten Investitionsvolumen in der Höhe von € 811,7 Mio. unterstützt.


Das jährliche Investitionsvolumen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger ist im genannten Zeitraum um 61% gewachsen. Durch die geförderten Investitionen kann die Emission von 374.806 Tonnen pro Jahr bzw. 4,8 Mio. Tonnen in der gesamten Nutzungsdauer vermieden werden.

 

Zu Frage 7:

 

Ja, mit Inkrafttreten der Förderungsrichtlinien 2009 für die Umweltförderung im Inland wurde eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen umgesetzt, die zu einer Beschleunigung des Abwicklungsverfahrens bei gleichzeitiger Verbesserung der Förderungseffizienz (Euro/Tonne CO2) für die Förderungsprojekte geführt haben. Insbesondere die Einführung von Pauschalförderungsbereichen für Standardtechnologien (Biomassekessel, Thermische Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, LED Umstellungen) führte zu einer signifikanten Verkürzung des Zeitraums zwischen Antragstellung und Förderungsgenehmigung.

 

Zu Frage 8:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Zu Frage 9:

 

Die Strahlenalarmpläne des Bundes und der Länder sowie der zugehörige Maßnahmenkatalog wurden grundlegend überarbeitet. In Übungen – zuletzt bei der „INTREX2012“ im Oktober 2012 – wurden die Inhalte dieser Dokumente erfolgreich angewendet. Die Strahlenwarnsysteme des BMLFUW wurden bezüglich der technischen Ausstattung und der Standorte in einem mehrjährigen Programm kontinuierlich optimiert.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Zur Bewertung des Standes der Umsetzung der im Anhang zur „Vereinbarung von Brüssel“ angeführten Sicherheitsmaßnahmen für das KKW Temelín wurde im Dezember 2006 eine bilaterale parlamentarische Kommission gebildet. Die bilaterale parlamentarische Kommission „Temelin“ hat mit Schlussbericht vom 13. März 2008 ihre Arbeit beendet. Wie von der Kommission gefordert, wurde intensiv an der Klärung offener Fragen gearbeitet.


So wurden zwei korrespondierende seismische Forschungsprojekte – eines tschechisch, eines österreichisch – durchgeführt.

 

Derzeit wird auch das gesamte Material der Stresstests ausgewertet, und zwar für alle Nachbarstaaten. Mit dieser Auswertung wurde vor einem Jahr begonnen und selbstverständlich wird die Umsetzung der Maßnahmen in den kommenden Jahren Punkt für Punkt verfolgt werden.

 

Dies gilt auch – sogar in besonderem Maße – für das KKW Temelín, da hier, nach der umfassenden Bestandsaufnahme durch die gemischte parlamentarische Temelín-Kommission eine sorgfältige Neubewertung im Lichte der Stresstests erforderlich ist.

 

Unabhängig davon wird der Sicherheitsdialog auf jeden Fall weitergeführt, um alle noch offenen Fragen im Rahmen dieses Sicherheitsdialogs abzuarbeiten.

 

Zu Frage 12:

 

Grundsätzlich fällt die Genehmigung von Heizungsanlagen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Das BMLFUW ist jedoch bemüht, in seinem Wirkungsbereich verstärkt Anreize für den Umstieg von Heizungsanlagen von fossilen auf erneuerbare Systeme zu setzen, so etwa im Rahmen der Förderungen des Klima- und Energiefonds und der Umweltförderung im Inland. In Bezug auf den Neubau von Wohngebäuden nimmt das BMLFUW einerseits über die Festlegung von klima:aktiv Gebäudestandards (http://www.klimaaktiv.at/bauen-sanieren/gebaeudedeklaration/gebaeudestandard.html), und andererseits über die Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zwischen Bund und Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor Einfluss auf die Wahl von Heizungssystemen. Im Bereich der Wohnbauförderung, für die durch die genannte Vereinbarung Mindeststandards festgelegt wurden, zeigen die jährlichen Umsetzungsberichte der Länder, dass der Anteil von erneuerbaren Energieträgern sukzessive gestiegen ist (2011: 59% der Förderfälle). Ölheizungen wurden durch die genannte Vereinbarung aus der Wohnbauförderung gänzlich verbannt. Die zusammenfassenden Umsetzungsberichte zur Art. 15a-Vereinbarung stehen auf der Internetseite des BMLFUW zur Verfügung

(http://www.lebensministerium.at/umwelt/klimaschutz/klimapolitik_national/Wohnbau.html).


Zu Frage 13:

 

Seit Einführung des Sanierungsschecks des Bundes im Jahr 2009 konnten österreichweit bereits über 40.000 Sanierungsprojekte im privaten Bereich durchgeführt werden (Anträge 2013 noch nicht eingerechnet). Dadurch wurde eine Emissionsreduktion von rund 250.000 Tonnen CO2 pro Jahr ausgelöst.

 

Im Rahmen der oben bereits erwähnten Art. 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wird auch im Rahmen der Wohnbauförderung das Ziel verfolgt, die finanziellen Mittel für umfassende Sanierungen von Wohngebäuden substanziell anzuheben. 2011 entfielen rund 62% der zugesagten Wohnbauförderungsmittel auf den Wohnungsneubau und 38% auf Sanierungsmaßnahmen. Von den für Sanierung zugesagten Mitteln wiesen 2011 thermisch-energetische Verbesserungen einen Anteil von etwa 60% auf. Gegenüber den Jahren davor konnte damit – in Entsprechung der Zielbestimmung der Art. 15a-Vereinbarung – eine deutliche Steigerung des anteilsmäßigen Mitteleinsatzes zugunsten der Sanierung festgestellt werden. Im Jahr 2006 betrug der Anteil der Sanierung am Gesamtmitteleinsatz noch 30%, davon wurden knapp 50% für thermisch-energetische Verbesserungen verwendet. Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es jedoch generell erhebliche Unterschiede bei der Verteilung des Mitteleinsatzes zwischen Neubau und Sanierung.

 

Zu Frage 14:

 

Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ist die einzige Aus- und Fortbildungsstätte für Agrar- und Umweltpädagogen und -pädagoginnen in Österreich. Eine intensive Zusammenarbeit im Bereich der Umweltbildung ist mit den Universitäten sowie den spezifischen Bildungs- und Forschungseinrichtungen, wie beispielsweise dem Forum Umweltbildung im Umweltdachverband, gegeben. Das Angebot umfasst bei der Fort- und Weiterbildung unter anderem auch Lehrerinnen und Lehrer für Umweltfächer in der Sekundarstufe I und II sowie Akteure in umweltberatenden Berufen. Im Schwerpunkt Klima werden z.B. Themen wie erneuerbare Energie in der Landwirtschaft, Energieeffizienz- und Biogasberatung, Humus und Ernährung als Klimachance angeboten.

 

In den höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulen werden aktuelle Themen des Klimaschutzes, der Energieeffizienz, erneuerbarer Energien und innovatives Bauen in den Gegenständen Bauen, Pflanzenbau, Biologie usw. berücksichtigt.

 

Bei der Entwicklung des neuen Lehrplans wird verstärkt auf diese Themen in der Festlegung der Lehrinhalte Rücksicht genommen.

 

Schulversuche zur Biomasse- und land- und forstwirtschaftliche Bioenergieproduktion waren erfolgreich und deshalb wurde ein weiterer Lehrberuf in das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz (LFBAG), das bereits vom Parlament beschlossen wurde, aufgenommen.

 

Zu Frage 15:

 

Die Agenden des öffentlichen Verkehrs fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Dennoch wurden seitens des BMLFUW zahlreiche Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes und damit auch speziell zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) gesetzt. Im Rahmen des Förder- und Beratungsprogrammes klima:aktiv mobil werden z.B. die Umstellung von Bussen auf alternative Antriebe und Elektrobusse gefördert. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Bewusstseinsbildung für die verstärkte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel dar.

 

Zu Frage 16:

 

Das klima:aktiv mobil Förderungsprogramm des BMLFUW unterstützt die Markteinführung von alternativen Fahrzeugen und Elektromobilität mit einem eigenen Förderschwerpunkt „Alternative Antriebe und Elektromobilität“ zur Umstellung von betrieblichen und kommunalen Fuhrparks und Flotten. Bereits rund 12.400 alternativ betriebene Fahrzeuge konnten mit einer Fördersumme von rund € 14,1 Mio. gefördert werden; davon wurden etwa 10.900 Elektrofahrzeuge unterstützt. Ergänzend dazu konnte im Rahmen von klima:aktiv mobil die Errichtung von mehr als 1.700 E-Ladestationen für E-Fahrzeuge unterstützt werden. 2013 wurde die klima:aktiv mobil Förderung für betriebliche und kommunale Fuhrparks und Flotten als Beitrag zur Umsetzung der Maßnahmen im Umsetzungsplan für E-Mobilität in und aus Österreich auf E-Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerung und auf E-Nutzfahrzeuge und E‑Busse ausgedehnt.

 

Weitere Maßnahmen:

·                     2012 wurde der gemeinsam von BMLFUW mit BMVIT, BMWFJ und Stakeholdern entwickelte „Umsetzungsplan Elektromobilität in und aus Österreich“ mit 67 Maßnahmen von der Bundesregierung beschlossen.


·                     Zur Forcierung der Elektromobilität mit Strom aus erneuerbaren Energien: Seit 2008 wurde in 8 Modellregionen E-Mobilität mit Strom aus 100% erneuerbaren Energien über den Klima- und Energiefonds initiiert. Aktueller Schwerpunkt ist die Vernetzung der Modellregionen.

 

·                     Seit Juli 2008 wird die Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (Novellierung des NOVA-Gesetzes) durch ein Bonus-Malus System für CO2-arme sowie saubere Pkw und Pkw mit alternativen Antrieben umgesetzt. Der Bestand an Pkw mit alternativen Antrieben (e-Hybrid, Biodiesel, E85/Flexfuel, CNG, H2-Brennstoffzellen-Antrieb, Elektro-Antrieb) ist auf rd. 20.600 Fahrzeuge angewachsen.

 

Zu Frage 17:

 

Das Energiebudgeting bzw. die Energiebuchhaltung für Bundesgebäude fallen in den Kompetenzbereich des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Zu Frage 18:

 

Der Österreichische Aktionsplan zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung (naBe) wurde von der Bundesregierung im Juli 2010 beschlossen. Der naBe-Aktionsplan stellt eine wichtige Orientierung für alle Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der öffentlichen Beschaffung dar. Bundesländer wie Wien oder der Gemeindeverband Vorarlberg haben sich in ihren langjährigen gut etablierten Programmen (ökokauf: wien, Beschaffungsservice Vorarlberg) bestätigt gesehen und bringen ihre wertvollen Erfahrungen aus der Umsetzung ein. Andere Bundesländer und Gemeinden sind auf Basis des naBe-Aktionsplans aktiv geworden und haben eigene Vorgaben oder Richtlinien in ihrem Verantwortungsbereich erlassen (z.B. OÖ, Stmk, NÖ, Vbg).

 

Zu Frage 19:

 

Seit 2009 wurden in mehreren Novellen folgende Verbesserungen betreffend schutzwürdige Gebiete und Klimaschutz einschließlich Energieeffizienz im UVP-G verankert:

 

•           Berücksichtigung der Standortsensibilität (Ergänzungen in Spalte 3 in Anhang 1 und Anhang 2 UVP-G) bei mehreren Projekttypen wie Deponien und Industrievorhaben durch die Festlegung von niedrigeren Schwellenwerten, ab denen eine Einzelfallprüfung zur Abklärung der UVP-Pflicht durchzuführen ist. Weiters wurden die UNESCO-Welterbestätten als schutzwürdige Gebiete im Sinne des UVP-G festgelegt.

 

•           Stärkere Berücksichtigung von Klimaschutz und Energieeffizienz: Die Anforderungen an den Inhalt der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) wurden erweitert: In allen UVP-Verfahren ist ein Klima- und Energiekonzept vorzulegen, das auch Maßnahmen zur Reduktion der klimarelevanten Treibhausgase und zur Energieeffizienz anzuführen hat.

Zudem wurden Erleichterungen und Klarstellungen hinsichtlich der Einreichunterlagen geschaffen:

Verankerung eines Investorenservice; zusätzliche elektronische Einbringung der erforderlichen Unterlagen; Eingrenzung der Prüftiefe der UVE bzw. des Umweltverträglichkeitsgutachtens auf die voraussichtlich vom Vorhaben erheblich beeinträchtigte Umwelt und die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen; Möglichkeit der Nachreichung von Unterlagen, die nicht für die Abschätzung der Umweltauswirkungen notwendig sind.

 

Darüber hinaus wurden folgende Maßnahmen zur Steigerung der Verfahrenseffizienz gesetzt:

Entfall der mündlichen Verhandlung, wenn in den Stellungnahmen keine begründeten Bedenken vorgebracht werden bzw. keine Einwendungen während der Auflagefrist erfolgen; bei Entscheidungsreife kann die UVP-Behörde den Schluss des Ermittlungsverfahrens erklären; hinsichtlich Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken erfolgte eine wesentliche Verbesserung des teilkonzentrierten UVP-Genehmigungsverfahrens: Es gibt nur noch zwei Genehmigungsverfahren (bei der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie inkl. UVP und bei der Landesregierung).

 

Zu Frage 20:

 

Im Zuge der WRG-Novelle 2013 wurden die Voraussetzungen bezüglich der Anpassung an die mit 1.1.2014 in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeit für den Wasserrechtsbereich geschaffen und die Regelungen, die die Parteistellung des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans betreffen, getroffen. Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan hat die Aufgabe, in Verwaltungsverfahren als Amtspartei die Einhaltung wasserrechtlicher Bestimmungen zu verlangen und kann im Rahmen seiner Parteistellung bei Verstößen gegen solche Bestimmungen Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bzw. Revision an den VwGH erheben. Damit wird bereits einer zentralen Intention der Aarhus Konvention – nämlich die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften durch die Anrufungsmöglichkeit eines Gerichts durchzusetzen – grundsätzlich Rechnung getragen.

 

Die Art und Weise der Beteiligung von im Umweltbereich tätigen NGOs etwa im Rahmen eines Nachprüfungsrechts von wasserrechtsbehördlichen Entscheidungen, ist noch Gegenstand der innerstaatlichen, insbesondere aber auch einer unionsweiten Diskussion. So wird von der EK derzeit ein Richtlinienvorschlag zur Umsetzung der Aarhus Konvention ausgearbeitet.

Weiterführende innerstaatliche Regelungen in diesem Kontext müssen sinnhafterweise in Übereinstimmung mit unionsrechtlichen Vorgaben erfolgen. 


Zu Frage 21:

 

Das Bundesgesetz Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Zu Frage 22:

 

Die Lebensqualität in Städten wird hauptsächlich durch den Kfz-Verkehr beeinträchtigt: Lärm und Abgase werden als besonders belastend und auch gesundheitsgefährdend wahrgenommen.

 

Aus diesem Grund hat das BMLFUW im Klimaschutzprogramm klima:aktiv mobil zur Förderung umweltfreundlicher und gesundheitsfördernder Mobilität einen eigenen Schwerpunkt für Mobilitätsmanagement Städte, Gemeinden und Regionen geschaffen und erfolgreich umgesetzt:

•           Es wurden rd. 4.000 klima:aktiv mobil Projekte für umweltfreundliche Mobilität mit einer CO2-Einsparung von rd. 540.000 Tonnen jährlich initiiert – davon 500 in Städten, Gemeinden und Regionen.

 

•           Weiters wurden über 100 Radprojekte mit rd. € 22,2 Mio. gefördert – darunter der Radinfrastrukturausbau in allen Bundesländern und großen Städten.

 

Mit dem klima:aktiv mobil Programm unterstützt das BMLFUW insbesondere Städte, Gemeinden und Regionen, aber auch Betriebe und Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung von klimaschonendem Mobilitätsmanagement und alternativen Antrieben, Elektromobilität und erneuerbarer Energie im Verkehrsbereich, bei der Förderung des Radverkehrs sowie bei der Anschaffung umweltfreundlicher Busse und flexibler Angebote im öffentlichen Verkehr sowie beim Spritsparen. Damit werden gerade zur Hebung der Lebensqualität in den Städten wichtige Umsetzungsbeiträge geleistet.

 

Zu Frage 23:

 

Das Modernisierungsprogramm befindet sich plangemäß in Umsetzung. Bis 2014 wird – wie vorgesehen – der Großteil der Investitionen, insbesondere für die Errichtung eines modernen Bearbeitungszentrums für die radioaktiven Abfälle und der zugehörigen Lagereinrichtungen, abgearbeitet sein.


Zu Frage 24:

 

In Abstimmung mit dem BMVIT und dem BMWFJ sowie mit den zuständigen Stellen der Länder wurden die gemäß der Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu erarbeitenden strategischen Umgebungslärmkarten unter www.laerminfo.at veröffentlicht.

 

Strategische Umgebungslärmkarten werden alle 5 Jahre erarbeitet für:

•      Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,

•      Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr,

•      alle Verkehrsträger in den Ballungsräumen Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz,

•      Gelände für industrielle Tätigkeiten mit IPPC-Anlagen in den Ballungsräumen Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz sowie

•      Großflughafen Wien-Schwechat und die Flughäfen Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt.

 

Unter www.laerminfo.at wurden neben den gesammelten Aktionsplänen der ersten Bearbeitungsstufe 2008 im Zuge eines öffentlichen Stellungnahmeverfahrens auch die zugehörigen Entwürfe für die Teil-Aktionspläne 2013 der für die jeweilige Lärmquelle zuständigen Behörde teilweise bereits veröffentlicht. Details sind der angeführten Homepage zu entnehmen.

 

Zu Frage 25:

 

Die alle fünf Jahre verpflichtende Aktionsplanung der für die jeweilige Lärmquelle zuständigen Behörde führen unterschiedliche Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung an. Eine Umsetzungsevaluierung von Einzelmaßnahmen kann nur durch die für die Lärmquelle zuständigen Behörden erfolgen und ist grundsätzlich Bestandteil der abgestimmten Teil-Aktionsplanstruktur.

 

Zu Frage 26:

 

Die Umsetzung erfolgte im Rahmen eines umfassenden Feinstaubpakets: Das Kernstück bildete die Novellierung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) im Jahr 2010. Die Novelle des IG-L erweiterte den Handlungsspielraum für die Landeshauptleute – es ist nun deutlich mehr Flexibilität gegeben, Maßnahmen bei den Emittenten zu setzen (v.a. in den Bereichen Verkehr und stationäre Anlagen). Der mögliche Maßnahmenmix wurde erweitert und somit auch der wirkungsvolle Vollzug vereinfacht. Damit konnte die Luftqualität weiter verbessert werden. Erstmals wurden zudem mit dieser Novelle Bestimmungen für die Feinstaubfraktion PM 2,5 im IG-L eingeführt.

 


Auf Basis der IG-L-Novelle wurden neue Verordnungen erlassen:

•      Die IG-L Winterstreuverordnung (BGBl. II Nr. 131/2012), die den Immissionsbeitrag des Winterdienstes (Streusalz und Streusplitt) berücksichtigt;

 

•      Die IG-L Off-Road-Verordnung (BGBl.II Nr. 761/2013), die die wichtige Emittentengruppe der Baumaschinen mit Dieselmotoren erfasst;

 

•      Die IG-L – Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung (BGBl. II Nr. 120/2012 idF BGBl. II Nr. 248/2012), mit Hilfe derer Fahrbeschränkungen (beispielsweise in Umweltzonen) effektiv kontrollierbar sind.

 

Auch die PM10-Maßnahmenprogramme der Bundesländer gemäß § 9a IG-L wurden überarbeitet, um die Feinstaubbelastung insbesondere in Ballungsräumen zu reduzieren. Die Umsetzung der Programme erfolgt laufend. Die Maßnahmen betreffen alle relevanten Verursacher und Sektoren – insbesondere die Industrie, den Verkehr und den Hausbrand. 

 

Im Rahmen der „Plattform Saubere Luft“ (BMLFUW, UBA und Länder) wurden bund- und länderübergreifend weitere Vorschläge für Maßnahmen im Bereich Luftreinhaltung erarbeitet und evaluiert.

 

Durch die Überarbeitung von bestehenden Verordnungen zur Gewerbeordnung (Anpassung von Emissionsgrenzwerten an den Stand der Technik) konnten die Staubgrenzwerte in manchen Branchen mehr als halbiert werden. Zu nennen ist hier auch das Ökologisierungsgesetz vom Februar 2008, das mit einer Förderaktion (Bonus von 500 Euro für alternativ betriebene Fahrzeuge – Hybrid, E85, Methan in Form von Erdgas/Biogas, Wasserstoff oder Flüssiggas) zu einer Reduzierung der Staubbelastung beiträgt.

 

Breite Bewusstseinsbildungsprogramme (z.B. die Spritsparinitiative) haben zudem zahlreiche positive Synergieeffekte (Klimaschutz, Lärm, Verkehrssicherheit, etc.). Weitere Bausteine – nicht nur im Kampf gegen die Feinstaubbelastung – sind Beratungs- und Förderprogramme für Fuhrparkumrüstungen auf saubere, verbrauchsarme alternative Antriebe und Kraftstoffe.

 

Die Umweltförderung im Inland (UFI) trägt mit einem eigenen Förderschwerpunkt („Luftverbessernde Maßnahmen“) zu einer beachtlichen Reduktion von Staubemissionen bei. Gemäß Evaluierung der Umweltförderung betrug diese Reduktion in den Jahren 2008 bis 2010 ca. 1.370 t Feinstaub pro Jahr. Auch Investitionen im Bereich der Raumwärme – zusätzlich € 100 Mio. aus Bundesmitteln – tragen zur Reduktion der Feinstaubbelastung bei.

 

Der deutliche Rückgang der Feinstaubbelastung in Österreich im Jahr 2012 unterstreicht die Wirksamkeit des Feinstaubpaketes.

 


Zu Frage 27:

 

Das Impulsprogramm zur Substitution gefährlicher Arbeitsstoffe fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Zu Frage 28:

 

Es wurde ein klima:aktiv-Leitfaden für Betriebe und Gemeinden zu „effizienten Beleuchtungssystemen“ entwickelt, in welchem auch die Naturschutzaspekte der Beleuchtung dargestellt werden. Ziel ist es, bei der Beleuchtung Energieverbrauch, Kosten und Lichtsmog gleichermaßen und wirkungsvoll zu reduzieren.

 

Im Rahmen der Gemeinde-Initiative der Biodiversitäts-Kampagne „vielfaltleben“ des BMLFUW wurden insbesondere auch bewusstseinsbildenden Maßnahmen zum Thema Lichtverschmutzung und Naturschutz sowie Tipps und Anregungen für Gemeinden bereitgestellt (weitere Informationen auf www.vielfaltleben.at).

 

Der Bundesminister: