14737/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0216-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. August 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15072/J-NR/2013 betreffend Kürzung der Unterstützung von Schülern mit besonderem Betreuungsbedarf durch das Land Salzburg, die die Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 10:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde durch gegenständliche Parlamentarische Anfrage aufmerksam gemacht, wobei nach Befassung und Auskunft des Landesschulrates für Salzburg die Finanzierung seitens des Landes Salzburg für das Modell Schulassistenz im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen bis Ende des Jahres 2014 zugesagt ist, weswegen seitens des Landes Salzburg keine Kürzungen in Aussicht genommen sind und daher keine Kinder betroffen sein werden. In diesem Zusammenhang darf jedoch grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in Fragen der Beistellung bzw. des Einsatzes von nicht pädagogischem Betreuungs- bzw. Hilfspersonal im Pflichtschulbereich nach Maßgabe des Art. 14 Abs. 3 lit. b B-VG keine Vollzugskompetenz zukommt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.