14738/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0156-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15029/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Kollegin und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungsverfahren auf Basis der Aussagen des Ex-Telekom-Vorstandes R. F.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Im Zusammenhang mit der sogenannten „Causa Telekom“ wurden bzw. werden bei der Staatsan­waltschaft Wien zahlreiche Ermittlungsverfahren geführt. In einigen Verfahren wurde bereits Anklage erhoben, andere Ermittlungsverfahren sind noch anhängig.

Gegenstand der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sind unter anderem (direkte und indirekte) Zahlungen der Telekom an verschiedene (juristische und natürliche) Personen und die diesen Zahlungsflüssen zugrundeliegenden Geschäfte.


Insofern bestand aufgrund der in der Anfrage zitierten Aussage des R.F. über eine Zusammenarbeit der Telekom mit anderen „parteinahen Agenturen“ bzw. über an die Telekom von verschiedenen Seiten herangetragene „Wünsche“ – ohne Nennung konkreter Geschäfts­vorgänge – kein Anlass für die Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren.

Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine detaillierte Bekanntgabe der den Gegenstand der noch anhängigen Ermittlungen bildenden Zahlungsflüsse bzw. Geschäftsvorgänge in Hinblick auf die Bestimmung des § 12 StPO nicht möglich ist, weil dadurch Rechte der Verfahrens­beteiligten verletzt und zudem der Erfolg der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Wien,      . Juli 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl