14745/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0158-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 15055/J-NR/2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalmangel am Landesgericht Salzburg“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 5, 9, 13 und 17:
Im angefragten Bereich hat sich der Personaleinsatz wie folgt entwickelt:
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Personaleinsatz (VZK) |
2008 |
2013 |
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Richter/innen |
90,92 |
90,28 |
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Staatsanwält/innen |
18,10 |
20,33 |
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Rechtspfleger/innen |
37,52 |
33,30 |
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Bezirksanwält/innen |
9,53 |
8,80 |
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Schreibdienst |
12,92 |
11,81 |
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Lehrlinge |
3,00 |
17,00 |
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Verwaltungspraktikant/innen |
1,00 |
5,00 |
Eine nähere Aufgliederung auf einzelne Dienststellen und Zeiträume wäre im Hinblick auf Zuteilungen und Mehrfachverwendungen bei mehreren Dienststellen unzweckmäßig und mit unvertretbarem Aufwand verbunden.
Zu 2 bis 4, 6 bis 8, 10 bis 12, 14 bis 16, 18 bis 20:
Zur Verstärkung der im Rahmen des Schreibdienstes eingesetzten Ressourcen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften hat das Bundesministerium für Justiz mittlerweile auch die Möglichkeit geschaffen, sogenannte „Heimschreibkräfte“ einzusetzen (wie beispielsweise karenzierte Bedienstete), um etwa vorübergehende Auslastungsspitzen und Anfallssteigerungen sowie die Erstellung von besonders umfangreichem Schriftgut abfedern zu können.
Diese Zielsetzung verfolgt das System der sogenannten „elektronischen Schriftgutverwaltung“ (ESVG), welches vorsieht, dass Diktate digital aufgezeichnet sowie in der Folge elektronisch „verschickt“ und auch von Schreibkräften (oder „Heimschreibkräften“) anderer Gerichte bzw. Gerichtssprengel übertragen werden können.
Diese justizspezifischen Systeme zur Modernisierung und Steigerung der Effizienz der Schriftguterstellung bewähren sich ausgezeichnet.
Das Bundesministerium für Justiz ist zudem laufend bemüht, bei jeder sich bietenden Gelegenheit, wie insbesondere auch im Rahmen der Budget- und Planstellenverhandlungen, gegenüber dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen die besondere Personalsituation in der Justiz unter Hinweis auf die zur Verfügung stehenden Auslastungsmesssysteme entsprechend darzustellen und auf die erforderliche angemessene Personal- und Planstellendotierung hinzuwirken. Der Erfolg dieser Bemühungen zeigt sich bereits darin, dass die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzten Personalkapazitäten trotz der allgemein angespannten Budgetsituation im Wesentlichen gleich gehalten werden konnten, ja im Bereich der Ausbildung künftiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sogar deutliche Steigerungen möglich waren.
Selbstverständlich ist es mir schließlich auch ein ständiges Anliegen, gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und im Zusammenwirken mit den zuständigen leitenden Organen der Justizverwaltung bei den Gerichten, für eine bestmögliche und angemessene justizinterne Ressourcenaufteilung Sorge zu tragen und diese an die laufende Anfalls- und Aufgabenentwicklung regelmäßig anzupassen. Damit bildet auch die Sicherstellung der ressourcenmäßigen Ausstattung der Gerichte im Bundesland Salzburg einen wesentlichen Bestandteil dieser notwendigen gemeinsamen Anstrengungen.
Wien, . Juli 2013
Dr. Beatrix Karl