14749/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 8. August 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0184-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15119/J betreffend „Kosten für Dolmetscher“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Dolmetscher müssen regelmäßig in vielen Teilen meines Verantwortungsbereichs herangezogen werden. Dazu zählen etwa hochrangige bilaterale Treffen wie mit China, Russland, Griechenland, Kolumbien, Rumänien oder Aserbaidschan, internationale Ministerkonferenzen wie mit der Kaukasus- und Zentralasienregion, Gemischte Kommissionen wie mit China, Russland, Ukraine, Belarus, Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan, Armenien, Vietnam, Irak, Tschechien oder Kroatien, oder Grenzkommissionen wie mit Italien, Tschechien, Slowenien oder Ungarn. Zur Ermittlung der für die gestellten detaillierten Fragen erforderlichen Daten für einen nahezu fünfjährigen Zeitraum müsste eine sehr große Zahl von Akten aus der gesamten Legislaturperiode ausgewertet werden.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass aufgrund des damit verbundenen enormen Verwaltungsaufwands von einer Beantwortung Abstand genommen werden muss.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 wurden stets eingehalten.