14749/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 8. August 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0184-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 15119/J        betreffend „Kosten für Dolmetscher“, welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Dolmetscher müssen regelmäßig in vielen Teilen meines Verantwortungsbereichs herangezogen werden. Dazu zählen etwa hochrangige bilaterale Treffen wie mit China, Russland, Griechenland, Kolumbien, Rumänien oder Aserbaidschan, internationale Ministerkonferenzen wie mit der Kaukasus- und Zentralasienregion, Gemischte Kommissionen wie mit China, Russland, Ukraine, Belarus, Kasachstan, Usbekistan, Turkmenistan, Armenien, Vietnam, Irak, Tschechien oder Kroatien, oder  Grenzkommissionen wie mit Italien, Tschechien, Slowenien oder Ungarn. Zur Ermittlung der für die gestellten detaillierten Fragen erforderlichen Daten für einen nahezu fünfjährigen Zeitraum müsste eine sehr große Zahl von Akten aus der gesamten Legislaturperiode ausgewertet werden.


Ich ersuche daher um Verständnis, dass aufgrund des damit verbundenen   enormen Verwaltungsaufwands von einer Beantwortung Abstand genommen werden muss.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 wurden stets eingehalten.