1475/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.05.2009
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelgenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. März 2009 unter der Zl. 1466/J-NR/2009 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „barrierefreier Zugang sehbehinderter Bürger zum Internetauftritt der öffentlichen Hand (Binnen-I)" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) ist bemüht, die Barrierefreiheit sämtlicher Inhalte seiner Homepage zu garantieren. Dazu werden die in meinem Ressort für die Webseite verantwortlichen Redakteurinnen und Redakteure seitens der Webadministratoren des BMeiA regelmäßig, als fester Bestandteil der Weiterbildungsprogramme des Ressorts, über die bestmögliche Anwendung des Redaktionssystems geschult. Ziel dieser Schulungen ist, die Schaffung der notwendigen technischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit, sowie barrierefreie Texte nach internationalen Standards zu verfassen. Entsprechende Unterlagen wie Redaktionsmanuals sowie ein Storyboard der Homepage wird vom Webteam des BMeiA verwaltet.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Die Hauptseite des BMeiA wurde nach Abschluss der Umsetzung der Barrierefreiheit seitens des Vereins Accessible Media für gut befunden. Dies trifft auch bereits auf die große Mehrheit der von den Vertretungsbehörden betriebenen Homepages zu, die direkt an die Hauptseite des BMeiA angeschlossen sind.
Die Webseite des Außenministeriums wird mehrmals täglich aktualisiert. Dabei wird stets großer Wert darauf gelegt, dass die angebotenen Inhalte streng nach internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte verfasst werden und geschlechtergerechtem Sprachgebrauch (gemäß dem Ministerratsbeschluss vom April 2001) entsprechen. Darüber hinaus werden Steuerzeichen eingebaut werden, damit die User durch Audiowiedergabe die Markierung von Binnenmajuskeln erkennen.
Zu den Fragen 7 bis 8:
Das BMeiA kann keine Empfehlungen für einzelne Hersteller oder Programme abgeben.