14754/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am       Juli 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0184-I/4/2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15028/J vom 12. Juni 2013 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

In der nachfolgenden Tabelle wird das Körperschaftsteueraufkommen für die Jahre 2007 bis 2012 der ÖNACE Klassifikation 641 (Zentralbanken und Kreditinstitute) dargestellt:

Jahr

Körperschaftsteuer in Mio. Euro

2007

265,4

2008

-55,3

2009

165,7

2010

282,4

2011

308,4

2012

308,3

 

Das Aufkommen enthält auch negative Werte, da die Körperschaftsteuer durch anrechenbare Steuern (beispielsweise KESt) beeinflusst wird.

Zu 2.:

In der nachfolgenden Tabelle wird der Bilanzgewinn (Kennzahl 704 der Körperschaftsteuer-erklärung) und die Körperschaftsteuer in % des Bilanzgewinnes der ÖNACE Klassifikation 641 (Zentralbanken und Kreditinstitute) dargestellt:

Jahr

Bilanzgewinn in Mio. Euro

KöSt in % vom Bilanzgewinn

2007

865,2

31%

2008

-171,5

-

2009

644,4

26%

2010

852,9

33%

2011

692,3

45%

2012

433,2

71%

 

Zu 3.:

Die Tabelle zeigt die Stabilitätsabgabe des Jahres 2011 sowie die Stabilitätsabgabe inklusive Sonderbeitrag der Jahre 2012 und 2013:

Jahr

Stabilitätsabgabe in Mio. Euro

2011

509,9

2012

582,9

2013 (für die ersten 5 Monate)

270,0

 

Zu 4.:

Die Tabelle zeigt die fälligen Rückstände der ÖNACE-Klassifikation 641 (Zentralbanken und Kreditinstitute):

Jahr

Rückstände in Mio. Euro zum 31.03. des jeweiligen Jahres

2007

13,7

2008

23,5

2009

3,2

2010

0,3

2011

1,1

2012

0,2


Zu 5.:

Eine „Gegenverrechnung“ von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften mit den Gewinnen inländischer Muttergesellschaften ist ausschließlich – und unter Berücksichtigung bestimmter Einschränkungen – im Rahmen der Gruppenbesteuerung möglich. Die Gruppen-besteuerung ermöglicht eine raschere Berücksichtigung von Verlusten, die sonst als Abzüge von Verlustvorträgen einige Jahre später steuerlich wirksam geworden wären.

Die Auswirkung der Gruppenbesteuerung im Sinne eines Entfalls an Steuereinnahmen kann nach dem Jahr ihrer Einführung (2005) nicht gesondert geschätzt werden. In den Jahren nach Einführung der Gruppenbesteuerung fehlt es an Vergleichswerten, die eine gesonderte Darstellung der Auswirkungen der Gruppenbesteuerung ermöglichen würden. Die Gewinne der einzelnen inländischen Gruppenmitglieder bzw. des Gruppenträgers unter Ausblendung des Gruppenbesteuerungsregimes, die für eine Vergleichsrechnung erforderlich wären, sind nicht ermittelbar.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die geltend gemachten Auslandsverluste der Unternehmen mit der ÖNACE-Klassifikation 641 (Zentralbanken und Kreditinstitute), die jedoch aus den genannten Gründen keine Rückschlüsse auf den Steuerausfall zulassen:

Jahr

geltend gemachte Auslandsverluste in Mio. Euro

2007

0,5

2008

0,8

2009

2,6

2010

2,4

2011

0,8

2012

0,0

 

Zu 6.:

Von der Republik Österreich (Bund) wurden im Rahmen des Bankenpaketes auf Grundlage des Interbankmarktstärkungsgesetzes und des Finanzmarktstabilitätsgesetzes nachfolgende Haftungen zugunsten der Konzernmutter der Hypo Alpe Adria, der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, übernommen:

-        Mitte 2009 wurde zur Liquiditätsstützung eine Garantie für Wertpapieremissionen in Höhe von EUR 1,35 Mrd. gewährt. Diese besteht zum 30. Juni 2013 nach Tilgungen noch mit rund EUR 584 Mio.

-        Ende Dezember 2010 wurde zur Bilanzstützung eine Ausfallbürgschaft für ausfalls-gefährdete Kredite in Höhe von EUR 200 Mio. gewährt.

-        Anfang Dezember 2013 wurde eine Garantie für eine 10-jährige Tier 2 - fähige Nachranganleihe in Höhe von EUR 1 Mrd. zur Erfüllung der Kapitalanforderungen der Finanzmarktaufsicht übernommen.

 

Diese Haftungen wurden in der für alle Maßnahmen nach dem Bankenpaket herangezogenen Vorgehensweise und in enger Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt beschlossen.

Seitens des Landes Kärnten besteht eine Gewährträgerhaftung auf Grundlage von § 5 Kärntner Landesholding-Gesetz. Diese Ausfallsbürgschaft umfasste zum 31. Dezember 2012 rund EUR 14,9 Mrd.

Gemäß den dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Informationen wurden von ihren übrigen vormaligen Eigentümern keine Haftungen zugunsten der Hypo Alpe Adria übernommen.

 

Zu 7.:

Das bestehende Universalbankensystem bietet der heimischen Kreditwirtschaft und ihren Kunden wesentliche Vorteile, insbesondere eine wettbewerbsfähige Struktur, Effizienz, hohe Anpassungsfähigkeit an veränderte Markterfordernisse und Möglichkeiten zum Risiko-ausgleich durch mehrere Standbeine in diversen Geschäftsfeldern.

 

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen überwiegen damit die Vorteile des Universalbankensystems und das Trennbankensystem hat sich weder historisch noch in der aktuellen Krise bewährt. So hat die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers Inc. die weltweite Vertrauenskrise im Finanzsektor ausgelöst. Umgekehrt lag eine vorgelagerte Ursache der Finanzkrise in der großzügigen Vergabe von Hypothekarkrediten an per se nicht kreditwürdige Personen, also im klassischen Bankgeschäft.

 

Österreich unterstützt daher alle Initiativen, die effektiv zur Systemstabilität beitragen und die geeignet sind, Schwachstellen und Defizite, die im Regulierungssystem aufgetreten sind, zu beseitigen. Es ist aber nicht beabsichtigt, ein Trennbankensystem in Österreich einzu-führen oder sich von österreichischer Seite für dieses auf europäischer Ebene einzusetzen.

 

Zu 8.:

Die Studie zur Evaluierung der Stabilitätsabgabe ist auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen