14756/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

An die                                                                                          GZ. BMVIT-13.000/0006-I/PR3/2013    

Präsidentin des Nationalrats                                                       DVR:0000175

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

 

 

Wien, am      . August 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bucher und KollegInnen haben am 12. Juni 2013 unter der Nr. 15045/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 14:

Ø  Zu welchen konkreten Tagesordnungspunkten jener Ratssitzungen, an denen Sie als ressortzuständige(r) Fachminister(in) bzw. Ihr(e) Amtsvorgänger(in) oder ein Vertreter seit Beginn des Jahres 2012 teilgenommen haben, erfolgte von österreichischer Seite die Zustimmung und welche wurden jeweils abgelehnt?

Ø  Zu welchen konkreten Vorschlägen über Richtlinien und Verordnungen erfolgte jeweils eine Zustimmung bzw. eine Ablehnung Österreichs?

Ø  In welchen konkreten Fällen war als Beschlusserfordernis Einstimmigkeit, qualifizierte oder einfache Mehrheit erforderlich?

Ø  In welchen konkreten Fällen gab es seitens Ihres Ressorts aufgrund inhaltlicher oder sonstiger Bedenken zu Vorlagen keine Zustimmung?

Ø  Welche konkreten Änderungsvorschläge im Sinne der Interessen Österreichs zu Verordnungs- oder Richtlinienentwürfen haben Sie als ressortzuständige(r) Fachminister(in) bzw. Ihr(e) Amtsvorgänger(in) oder ein Vertreter bzw. der Vertreter Österreichs im Ausschuss der Ständigen Vertreter bzw. in der jeweiligen Ratssitzung jeweils eingebracht?

Ø  Mit welchen konkreten Änderungsvorschlägen konnte sich Österreich jeweils durchsetzen?

Ø  Aus welchen Gründen konnte sich Österreich im jeweiligen Fall nicht durchsetzen?

Ø  In welchen konkreten Fällen haben Sie einer Vorlage (Richtlinie, Verordnung, Schlussfolgerungen, etc.) zugestimmt, obwohl die von Österreich gemachten Vorschläge nicht Berücksichtigung fanden?

Ø  Aus welchen Gründen erfolgte in Fällen, in denen sich Österreich mit seinen Vorschlägen nicht durchsetzen konnte, dann dennoch eine Zustimmung?

Ø  Zu welchen konkreten Vorschlägen über Empfehlungen, Schlussfolgerungen etc. erfolgte in der jeweiligen Ratssitzung seit Beginn des Jahres 2012 jeweils eine Zustimmung bzw. eine Ablehnung Österreichs?

Ø  Welche Änderungswünsche bzw. Kritikpunkte wurden seitens Österreichs im Ausschuss der Ständigen Vertreter bzw. bei der jeweiligen Ratssitzung diesbezüglich jeweils vorgebracht?

Ø  In welchen der unter Frage 11 seitens Österreichs vorgebrachter Änderungswünsche oder Kritikpunkte konnten Sie sich jeweils durchsetzen?

Ø  Aus welchen Gründen konnte sich Österreich im jeweiligen Fall nicht durchsetzen?

Ø  Aus welchen Gründen erfolgte in Fällen, in denen sich Österreich mit seinen Vorschlägen nicht durchsetzen konnte, dann dennoch eine Zustimmung zu den entsprechenden Empfehlungen oder Schlussfolgerungen?

 

Ich weise darauf hin, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, die in der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte daher dem Nationalrat bekannt sind. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für diejenigen Ressorts, die eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten haben, eine enorme Recherchearbeit, die mit sehr großem Personalaufwand in den Unterlagen des angefragten Zeitraums betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.

 

Österreichs VertreterInnen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreter wird dem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenslage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.

 


Zu Frage 15:

Ø  Welcher Sach- bzw. Personalaufwand entstand durch die Teilnahme an den jeweiligen Sitzungen des Rates seit Beginn des Jahres 2012?

 

Für das Jahr 2012 darf ich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13885/J-NR/2012 verweisen.

 

Im Zeitraum 1. Jänner 2013 bis 12. Juni 2013 wurden folgende Dienstreisen zu EU-Ratssitzungen durchgeführt.

 

 

Datum

Reiseziel / Zweck

Begleitpersonen

10.3 - 11.3.13

Brüssel / EU-Verkehrsministerrat

2 KabinettsmitarbeiterInnen                                1 Ressortmitarbeiter

09.06 - 10.6.13

Luxemburg / EU-Verkehrsministerrat

Frau Bundesministerin

2 KabinettsmitarbeiterInnen         1 Ressortmitarbeiter