14759/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
|
|
|||
|
|
|
||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
|
|
|
|
|
|
||
GZ: BMI-LR2220/0683-III/9/b/2013
Wien, am 8. August 2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bucher, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen haben am 12. Juni 2013 unter der Zahl 15030/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „statistische Werte im Bereich Asyl“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Allgemein ist anzumerken, dass sich gemäß der Zielgruppendefinition des Art. 2 Grundversorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) nicht nur Asylwerber, sondern insbesondere auch Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung, subsidiär Schutzberechtigte sowie Fremde, insbesondere wenn sie aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, in Grundversorgung befinden. Diese Gruppe umfasst rund 1/3 aller Grundversorgten, sodass die Gruppe der Asylwerber in etwa 2/3 aller Grundversorgten umfasst.
Mit Stand 8. Juli 2013 befanden sich insgesamt 20.758 Fremde, davon 13.687 Asylwerber in Grundversorgung.
Zu Frage 1:
Im
Jahr 2010 befanden sich durchschnittlich 13.513 Asylwerber gemäß der
Grundversorgungs-vereinbarung (Art. 15a B-VG) in den Bundesländern in
Grundversorgung, davon 490 im Burgenland, 813 in Kärnten, 2.689 in
Niederösterreich, 2.530 in
Oberösterreich, 887 in Salzburg, 1.673 in der Steiermark, 1.102 in Tirol, 556 in Vorarlberg und 2.773 in Wien.
Im Jahr 2011 befanden sich durchschnittlich 11.907 Asylwerber gemäß der Grundversorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) in den Bundesländern in Grundversorgung, davon 462 im Burgenland, 756 in Kärnten, 2.607 in Niederösterreich, 2.087 in Oberösterreich, 717 in Salzburg, 1.580 in der Steiermark, 992 in Tirol, 448 in Vorarlberg und 2.329 in Wien.
Im Jahr 2012 befanden sich durchschnittlich 12.709 Asylwerber gemäß der Grundversorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) in den Bundesländern in Grundversorgung, davon 470 im Burgenland, 839 in Kärnten, 3.064 in Niederösterreich, 2.010 in Oberösterreich, 677 in Salzburg 1.881 in der Steiermark, 1.046 in Tirol, 449 in Vorarlberg und 2.272 in Wien.
Im Jahr 2013 befanden sich bisher durchschnittlich 13.682 Asylwerber gemäß der Grundversorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) in den Bundesländern in Grundversorgung, davon 590 im Burgenland, 1.000 in Kärnten, 2.596 in Niederösterreich, 2.396 in Oberösterreich, 824 in Salzburg, 2.195 in der Steiermark, 1.220 in Tirol, 536 in Vorarlberg und 2.325 in Wien.
Zu den Fragen 2 und 3:
Eine Aufschlüsselung der Gesamtkosten des Bundesministeriums für Inneres für die in Frage 1 genannten Asylwerber als eine der anspruchsberechtigten Gruppen, die Grundver-sorgung erhalten, ist nicht möglich. Es können nur die Gesamtkosten des Bundesministeriums für Inneres für die Grundversorgung bekannt gegeben werden.
Hinsichtlich der Jahre 2010 und 2011 wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 12882/J vom 19. Oktober 2012 (12649/AB XXIV. GP) verwiesen.
Im Jahr 2012 betrugen die Gesamtkosten des Bundesministeriums für Inneres bislang für das Burgenland € 3.159.721,73, für Kärnten € 5.140.020,75, für Niederösterreich € 14.647.907,34, für Oberösterreich € 14.420.181,19, für Salzburg € 5.278.286,51, für die Steiermark € 17.261.470,97, für Tirol € 8.078.325,71, für Vorarlberg € 3.943.596,86 sowie für Wien € 21.767.151,47.
Zu Zeiträumen, die das heurige Jahr 2013 betreffen, können noch keine endgültigen Zahlen vorgelegt werden.
Zu Frage 4:
Hinsichtlich
der Stichtage 1. Jänner 2010, 1. Jänner 2011 und 1. Jänner 2012
wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 12882/J
vom
19. Oktober 2012 (12649/AB XXIV. GP) verwiesen.
Mit Stichtag 1. Jänner 2013 befanden sich 13.812 Asylwerber gemäß der Grundver-sorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) in den Bundesländern in Grundversorgung, davon 549 im Burgenland, 1.002 in Kärnten, 2.810 in Niederösterreich, 2.368 in Oberösterreich, 867 in Salzburg, 2.193 in der Steiermark, 1.193 in Tirol, 547 in Vorarlberg und 2.283 in Wien.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Die Quoten für die in Grundversorgung befindlichen Personen richten sich im Sinne des Art. 1 Abs. 4 Grundversorgungsvereinbarung (Art. 15a B-VG) nach dem Verhältnis der Wohnbevölkerung in den Bundesländern und beträgt für das Burgenland 3,400227%, für Kärnten 6,619578%, für Niederösterreich 19,218097%, für Oberösterreich 16,826614%, für Salzburg 6,296950%, für die Steiermark 14,384475%, für Tirol 8,442324%, für Vorarlberg 4,408982% und für Wien 20,402752%. Mit Stichtag 8. Juli 2013 wurde die 100%-Quote für die Grundversorgung von den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Ober-österreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg nicht erreicht, wobei gleichzeitig Wien seine 100%-Quote um 48,88% übererfüllt.
Zu Frage 8:
Beim Asylgipfel wurde zwischen der Bundesregierung und den Landeshauptleuten eine nachhaltige Lösung für die Verteilung der Asylwerber in Österreich vereinbart. Im Rahmen des Bund-Länder-Koordinationsrats werden die Bundesländer über die Entwicklungen im Asyl- und Grundversorgungsbereich regelmäßig und zeitgerecht informiert. Die Betreuung und Übernahme von Asylwerbern durch die Bundesländer ist durch diese laufende partnerschaftliche Zusammenarbeit sichergestellt.
Zu Frage 9:
Hinsichtlich der Jahre 2010 und 2011 wird auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage 12882/J vom 19. Oktober 2012 (12649/AB XXIV. GP) verwiesen.
Im Jahr 2012 wurden 16.303 Asylverfahren abgeschlossen, wovon 3.680 rechtskräftig positiv beschieden wurden. Von 01. Jänner 2013 bis 31. Mai 2013 wurden 6.478 Asylverfahren abgeschlossen, wovon 1.374 rechtskräftig positiv beschieden wurden.
Zu Frage 10:
Hinsichtlich der Jahre 2010 und 2011 wird auf die Beantwortung der Frage 9 der parlamentarischen Anfrage 7368/J vom 14. Jänner 2011 (7297/AB XXIV. GP) sowie auf die Beantwortung der Frage 9 der parlamentarischen Anfrage 10248/J vom 10. Jänner 2012 (10120/AB XXIV. GP) verwiesen.
Im Jahr 2012 betrafen die Ermittlungen gegen Asylwerber als Tatverdächtige
im Burgenland:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 35
- gegen die Freiheit 6
- gegen fremdes Vermögen 30
- sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB 42
- Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen 21
in Kärnten:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 93
- gegen die Freiheit 28
- gegen fremdes Vermögen 176
- gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung 9
- sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB 19
- Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen 54
in Niederösterreich:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 219
- gegen die Freiheit 68
- gegen fremdes Vermögen 410
- gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung 21
- gegen den Geldverkehr 5
- sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB 312
- Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen 87
in Oberösterreich:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 187
- gegen die Freiheit 85
- gegen fremdes Vermögen 478
- gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung 16
- gegen den Geldverkehr 1
- sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB 96
- Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen 95
in Salzburg:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 82
- gegen die Freiheit 46
- gegen fremdes Vermögen 293
- gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung 13
- gegen den Geldverkehr 3
- sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB 30
- Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen 33
in der Steiermark:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 169
- gegen die Freiheit 76
- gegen fremdes Vermögen 367
- gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung 20
- gegen den Geldverkehr 2
- sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB 62
- Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen 169
in Tirol:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 120
- gegen die Freiheit 43
- gegen fremdes Vermögen 323
- gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung 17
- gegen den Geldverkehr 2
- sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB 32
- Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen 219
in Vorarlberg:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 62
- gegen die Freiheit 28
- gegen fremdes Vermögen 118
- gegen den Geldverkehr 1
- sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB 25
- Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen 20
in Wien:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 571
- gegen die Freiheit 270
- gegen fremdes Vermögen 1.328
- gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung 34
- gegen den Geldverkehr 14
- sonstige strafbare Handlungen nach dem StGB 457
- Delikte nach strafrechtlichen Nebengesetzen 839
Es wird angemerkt, dass ein Tatverdächtiger mehrfach gezählt wird, wenn diesem mehrere strafbare Handlungen zugeordnet werden.
Auf Grund der notwendigen EDV-Umstellung im Zuge des Projektes „Kriminalstatistik NEU“ können derzeit keine Daten für das Jahr 2013 zur Verfügung gestellt werden.