14763/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
|
|
|||
|
|
|
||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
|
|
|
|
|
|
||
GZ: BMI-LR2220/0608-III/5/2013
Wien, am 8. August 2013
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
12. Juni 2013 unter der Zahl 15058/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Verfolgungsgrund Andersgläubiger“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3, 4 und 5:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 2:
Eine behauptete Religionszugehörigkeit bzw. Konversion wird seitens des Bundesasylamtes einer sorgfältigen einzelfallbezogenen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen (z.B. nähere Befragung des Asylwerbers zu seinen religiösen Aktivitäten, seinem religiösen Grundwissen, den Gründen für seine Konversion; konkrete Auseinandersetzung mit Angaben etwaiger Zeugen etc.). Zusätzlich zur Glaubwürdigkeitsprüfung des Asylwerbers werden seitens des Bundesasylamtes Informationen von der Staatendokumentation eingeholt, um festzustellen, ob die vorgebrachte Konversion bzw. der Glaubensabfall eine asylrelevante Verfolgung im Herkunftsland darstellt.
Zu den Fragen 6 und 7:
Nein. Entsprechende Ermittlungen werden derzeit durchgeführt.