14764/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/0612-II/3/2013
Wien, am 18. Juli 2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 12. Juni 2013 unter der Zahl 15062/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abschiebung afrikanischer Flüchtlinge nach Deutschland“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Aus
den seit dem 1. März 2013 geführten Aufzeichnungen ist ersichtlich,
dass vom
1. März 2013 bis 30. Juni 2013 insgesamt 216 Personen aus Afrika mit
italienischen Reise-dokumenten aufgegriffen wurden.
Hiervon wurden 34 Personen von den österreichischen Behörden nach Italien zurückgeschoben, zwei reisten freiwillig nach Italien aus und eine Person wurde aufgrund eines Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz gemäß den Bestimmungen der StPO festgenommen. 179 Personen erfüllten sämtliche Voraussetzungen des Artikels 21 Absatz 1 SDÜ und sind daher zum Aufenthalt in den Schengen Staaten berechtigt.
Zu Frage 3:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Von einer anfragebezogenen retrospektiven manuellen Auswertung aller Asylanträge aus den letzten drei Monaten und deren Ver-fahrensstände wird auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes und der damit einher-gehenden Ressourcenbindung Abstand genommen.
Zu Frage 4:
Der in der Anfrage angesprochene Personenkreis verfügt über italienische Fremdenpässe. Mit diesem Dokument darf der Inhaber legal nach Österreich einreisen und hier drei Monate aufhältig sein.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu den Fragen 6 bis 9:
Unter dem Regime des Artikel 20 Schengener Grenzkodex sind direkte Kontrollen an den Grenzen zum Zwecke der Grenzkontrolle nicht zulässig. Jedoch wird im Rahmen der Schengener Ausgleichsmaßnahmen täglich im Hinterland an verschiedenen Punkten ver-stärkt kontrolliert.
Zu Frage 10:
Nein.