14767/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0625-I/7/2013

Wien, am           . August 2013

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weitere Abgeordnete haben am 12. Juni 2013 unter der Zahl 15070/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Brief an EU-Präsidentschaft und EU-Kommission betreffend Sozialmissbrauch“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 7 und 8:

Österreich hat von Anfang klargestellt, dass die im Brief dargestellten Probleme in Österreich nicht wie in anderen EU-Mitgliedstaaten gegeben sind, in dieser Dimension, jedoch als gemeinsame Herausforderungen auf EU-Ebene diskutiert werden sollten. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die, insbesondere in Deutschland massiv auftretenden Fälle, auch in andere EU-Mitgliedstaaten verlagern könnten. Daher habe ich meinen Amtskollegen sofort Unterstützung für das Anliegen des Briefes zugesagt.


Zu den Fragen 2 bis 6:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Im gemeinsamen Brief werden keine Staatsangehörige bestimmter Länder angesprochen.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Der Schengen-Beitritt von Rumänien und Bulgarien wurde zuletzt am Rat der Justiz- und Innenminister am 7./8. März 2013 behandelt. Bei diesem Rat wurde keine Entscheidung im Hinblick auf den Beitritt gefällt. Es wurde beschlossen, diese Frage erneut Ende 2013 aufzugreifen, um dann die Möglichkeiten für ein weiteres Vorgehen in zwei Stufen zu prüfen. Diese besprochene Vorgehensweise, nämlich einen zweistufigen Schengen-Vollbeitritt (Öffnung der See- und Luftgrenzen in einem ersten Schritt und daran folgend die Öffnung der Landgrenzen in einem zweiten Schritt) für Rumänien und Bulgarien vorzusehen, wurde auch von Österreich unterstützt. Deutschland befürwortete ebenso den eingeschlagenen Weg. Eine Änderung dieser Position seitens Deutschlands ist nicht bekannt.