14768/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG.
GERALD KLUG BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/66-PMVD/2013 12. August 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Juni 2013 unter der Nr. 15042/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung" gerichtet.
Einleitend weise ich darauf hin, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird und die in der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte daher dem Nationalrat bekannt sind.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 14:
Mein Amtsvorgänger hat im Jahr 2012 an zwei formellen Treffen des Rates für Außenbeziehungen im Format der EU-Verteidigungsminister in Brüssel teilgenommen, wobei er am 22. März 2012 der Annnahme der Ratsschlussfolgerungen zur weiteren Umsetzung der „Pooling & Sharing Initiative“ zugestimmt und am 19. November 2012 gemeinsam mit allen Verteidigungsministern und Verteidigungsministerinnen der EU einen freiwilligen Verhaltenskodex zu „Pooling & Sharing“ angenommen hat. Am formellen Verteidigungsministertreffen 2013 in Luxemburg hat in meiner Vertretung der österreichische Botschafter des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee teilgenommen. Für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gelten gem. Artikel 24 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) besondere Bestimmungen und Verfahren. Grundsätzlich sind alle Beschlüsse einstimmig zu fassen. Der Erlass von Gesetzgebungsakten im Rahmen der GASP ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist – wie schon in Beantwortung der früheren parlamentarischen Anfrage, Nr. 1522/AB zu Nr. 1510/J, dargelegt – festzuhalten, dass die federführende Zuständigkeit in Angelegenheit der GASP/GSVP auf europäischer Ebene beim Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten liegt.
Weiters fanden im Jahr 2012 zwei formelle Treffen des EU-Sportministerrates in Brüssel statt, an denen mein Amtsvorgänger teilgenommen hat. Dabei wurden am 10. Mai 2012 die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Doping im Freizeitsport angenommen. Am 27. November 2012 sind jeweils die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung der Faktengrundlage für die Politikgestaltung im Bereich des Sports, über eine Strategie gegen die Manipulation von Sportergebnissen sowie zur Förderung gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung angenommen worden. Am 17. Mai 2013 hat ein formelles Treffen des EU-Sportministerrates, an dem ich teilgenommen habe, stattgefunden. Dabei wurden die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dualen Karrieren von Sportlerinnen und Sportlern einstimmig angenommen.
Zu 15:
Die Reisekosten für die Teilnahme an den formellen Ratssitzungen im Jahr 2012 betrugen vorbehaltlich noch nicht gelegter bzw. abgerechneter Reiserechnungen und allenfalls durch die Europäische Union erfolgender Refundierungen rund 15.300 Euro und im Jahr 2013 vorbehaltlich noch nicht gelegter bzw. abgerechneter Reiserechnungen und allenfalls durch die Europäische Union erfolgender Refundierungen rund 3.600 Euro.