14769/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.08.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF 10.000/0214-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 12. August 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15047/J-NR/2013 betreffend die Durchsetzung österreichischer Interessen auf europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, die die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 14:
Ich weise darauf hin, dass der Nationalrat von den
zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der
Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend
über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet
wird, und die in der gegen-ständlichen Anfrage abgefragten Inhalte dem
Nationalrat daher bekannt sind. Die Beantwortung dieser Anfrage würde eine
äußerst umfangreiche Recherchearbeit verursachen, die mit
großem Personalaufwand in den Unterlagen der letzten 14 Monate betrieben
werden müsste.
Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden
Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber
dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungs-aufwand.
Österreichs Vertreter/innen in den Ratssitzungen und in den
dem Rat vorgelagerten Gremien, bringen, wenn es aus österreichischer Sicht
erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungs-vorschläge ein, die
gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden.
Seitens der österreichischen Vertreter/innen wird dem Gesamtergebnis
jedenfalls nur dann
zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische
Interessenlage im
Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.
Zu Frage 15:
Durch die Teilnahme an den Sitzungen des Rates seit 1.
Jänner 2012 bis zum Tag der
Anfragestellung sind Gesamtkosten in Höhe von € 23.517,59 angefallen.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.