14779/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/73-PMVD/2013                                                                                            9. August 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Juni 2013 unter der Nr. 15143/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "’undichte Stellen’ bei der parlamentarischen Bundesheerkommission" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 11:

Gemäß § 4 Wehrgesetz 2001 ist beim Bundesminister für Landesverteidigung eine Parla­mentarische Bundesheerkommission für Beschwerdewesen (Parlamentarische Bundesheer­kommission) eingerichtet. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat der Parlamentari­schen Bundesheerkommission das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen und den erforderlichen Sachaufwand zu tragen. Das zur Verfügung gestellte Personal ist bei den Tätigkeiten in Angelegenheiten der Parlamentarischen Bundesheerkommission ausschließ­lich an die Weisungen des amtsführenden Vorsitzenden gebunden. Demnach unterliegt weder die Parlamentarische Bundesheerkommission noch das für diese tätige Personal einer Weisungsbefugnis des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport. Aus diesem Grund ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich ist.