14781/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

|
NIKOLAUS BERLAKOVICH Bundesminister
|
An die Zl. LE.4.2.4/0088-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 9. AUG. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen und
Kollegen vom 13. Juni 2013, Nr. 15074/J, betreffend die
Förderung der Produktion von Agro-Treibstoffen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juni 2013, Nr. 15074/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 3:
In den Antragsjahren 2004 bis 2009 war es möglich, im Rahmen der gekoppelten Beihilfen zur einheitlichen Betriebsprämie (Direktzahlungen), für den Anbau von Energiepflanzen eine Energiepflanzenprämie zu beantragen und zu erhalten. Diese Beihilfe wurde zusätzlich zur einheitlichen Betriebsprämie für jene Flächen ausbezahlt, deren Ernteprodukte der energetischen Nutzung (Wärme, Strom und Biotreibstoffe) zugeführt wurden.
Die Höhe der Beihilfe war mit 45 €/ha für eine garantierte EU-Höchstfläche von 2 Mio. ha (Anpassung erfolgte bei Beitritt der Neuen Mitgliedstaaten 2007, vorher 1,5 Mio. ha) festgesetzt. Bei Überschreitung der garantierten EU-Höchstfläche wurden die beantragten Flächen anteilsmäßig gekürzt. Im Jahr 2007 wurde die beihilfefähige Fläche von 2 Mio. ha überschritten, der Berichtigungskoeffizient wurde mit 0,70337 festgesetzt.
Beihilfe für Energiepflanzen gemäß Artikel 88 der VO (EG) Nr. 1782/03:
|
Antragsjahr |
Ausbezahlte Fläche in ha |
Auszahlungsbetrag in €* |
|
2004 |
3.091,26 |
139.050,36 |
|
2005 |
7.452,27 |
319.850,05 |
|
2006 |
8.520,99 |
365.186,15 |
|
2007** |
11.292,43 |
465.302,71 |
|
2008 |
19.074,89 |
798.174,79 |
|
2009 |
23.060,70 |
949.514,16 |
* Datenquelle: Jährliche Verwendungsnachweise (Entsprechendes Antragsjahr,
Stand 31. März des Folgejahres); Auszahlungsbeträge nach Abzügen und Modulation
** Überschreitung der EU-weit garantierten Höchstfläche, Kürzungsfaktor 0,70337, berücksichtigte Fläche für Ö 16.072,76 ha
Insgesamt wurden in Österreich im Rahmen der Beihilfe für Energiepflanzen für die Jahre 2004 bis 2009 3.037.078,22 € ausbezahlt.
Die für die Energiegewinnung angebauten Kulturarten waren sehr vielfältig (z.B. 2006: 20 verschiedene Kulturarten) und jährlichen Änderungen unterworfen. Die größten Flächenanteile für die Energiepflanzenprämie über die Jahre nahmen Mais und Getreide für die Stromerzeugung (z.B. 2006: ca. 80% der Energiepflanzenfläche) in Biogasanlagen ein. Die Anteile von Ölsaaten (Raps, Sonnenblume, Sojabohne) für die Erzeugung von Biotreibstoffen waren wesentlich geringer (z.B. 2006: ca. 15% der Energiepflanzenfläche).
Als Ergebnis der Verhandlungen zum Health Check 2010 wurde die Beihilfe für Energie-pflanzen abgeschafft; die Beihilfe wurde somit im Jahr 2009 zum letzten Mal ausbezahlt.
Seit dem Anbaujahr 2010 gibt es für den Anbau von Energiepflanzen somit keine gekoppelten Zahlungen im Rahmen der Direktzahlungen.
Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen:
Bereits vor Einführung der einheitlichen Betriebsprämie konnten Landwirtinnen und Landwirte den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf stillgelegten Flächen beantragen. Die verpflichtende Flächenstilllegung und auch die Möglichkeit der Erzeugung von nachwachsenden Rohstoffen auf Stilllegungsflächen wurden als Ergebnis der GAP-Reform bis zum Anbaujahr 2008 fortgeführt. Die Zahlungen erfolgten im Rahmen der einheitlichen Betriebsprämie. Ab dem Jahr 2008 wurde die Stilllegungsverpflichtung ausgesetzt bzw. im Rahmen des Health Checks ab dem Jahr 2009 gänzlich abgeschafft.
Das Anbau- und Verwendungsspektrum nachwachsender Rohstoffe war sehr breit gestreut. Neben der Verwendung im Energiebereich standen die stoffliche Nutzung und auch der Medizinalbereich im Vordergrund.
Die Flächenzahlen für den Anbau von nachwachsenden Stoffen auf Stilllegungsflächen waren teilweise stark schwankend (2004:5.837 ha; 2005:13.507 ha; 2006:14.499 ha; 2007: 18.866 ha; 2008:1.033 ha). Datenquelle: AMA - Meldungen an die EK.
Fragen zu steuerlichen Rahmenbedingungen liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Folgende Steuersätze für Kraftstoffe pro 1.000 Liter wurden seit 2005 im MöStG festgelegt:
Unverbleites Benzin:
- mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 44 l und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg: 442 €
- ansonsten 475 €.
- mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 46 l und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg: 442 €
- ansonsten 475 €.
- mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 46 l und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg: 482 €
- ansonsten 515 €.
Diesel:
- mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 44 l und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg: 297 €
- ansonsten 325 €.
- mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 44 l und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg: 347 €
- ansonsten 375 €.
- mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 66 l und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg: 347 €
- ansonsten 375 €.
- mit einem Gehalt an biogenen Stoffen von mindestens 66 l und einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg: 397 €
- ansonsten 425 €.
Zu Frage 4:
Im definierten Zeitraum (seit 2003) wurden folgende 13 Anlagen zur Verarbeitung von Energiepflanzen (Einsatz landwirtschaftlicher Substrate, ohne feste Waldbiomasse, Holz) im Rahmen der Umweltförderung im Inland gefördert:
|
Kunde Name |
Projekt-Name |
Standort |
Investitions- kosten (EUR) |
Förderung (EUR) |
|
|
SEEG Südsteirische Energie- und Eiweißerzeugung reg.GenmbH |
Biodiesel-Anlagenerweiterung |
Mureck |
ST |
1.364.495 |
477.573 |
|
AGRANA Bioethanol GmbH |
Biogasanlage – AGRANA Bioethanol |
Zwentendorf an der Donau |
NÖ |
4.100.000 |
666.245 |
|
SEEG Südsteirische Energie- und Eiweißerzeugung reg.GenmbH |
Erweiterung Biodieselanlage |
Mureck |
ST |
11.241.000 |
1.500.000 |
|
Ökoenergie Jautz GmbH |
Demonstrationsanlage – 2 Biogas Satelliten-BHKWs |
Sankt Michael |
B |
1.032.525 |
540.639 |
|
EVM Energie Versorgung Margarethen GenmbH. |
(BIO)-Gas Inseltankstelle |
Enzersdorf an der Fischa |
NÖ |
410.461 |
133.154 |
|
OÖ. Gas-Wärme GmbH |
Biogasanlage |
Pucking |
OÖ |
1.042.199 |
253.665 |
|
NGE – Naturgas Engerwitzdorf GmbH |
Biogasanlage |
Engerwitzdorf |
OÖ |
2.870.000 |
430.507 |
|
OÖ. Gas-Wärme GmbH |
Aufbereitung von Biogas |
Engerwitzdorf |
OÖ |
1.276.000 |
191.400 |
|
SEEG Südsteirische Energie- und Eiweißerzeugung reg.GenmbH |
Erweiterung der Biodieselproduktionska-pazität |
Mureck |
ST |
2.643.484 |
793.045 |
|
BIO-Diesel Krems GmbH |
Biodieselanlage |
Krems an der Donau |
NÖ |
9.573.090 |
2.186.991 |
|
SEEG Südsteirische Energie- und Eiweißerzeugung reg.GenmbH |
Erweiterung Biodieselproduktionska-pazität |
Mureck |
ST |
1.344.324 |
403.297 |
|
AGRANA Bioethanol GmbH |
Herstellung von Bioethanol |
Zwentendorf an der Donau |
NÖ |
92.215.474 |
3.000.000 |
|
AAE Biogas GmbH & Co KG |
Biogasanlage – Biogasleitung |
Kötschach – Mauthen |
K |
418.438 |
125.531 |
|
Summe |
|
|
|
129.531.490 |
10.702.047 |
Die Förderung erfolgte in allen Fällen in Form von einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschüssen.
Im Rahmen des Programmes zur Entwicklung des Ländlichen Raumes wurden mit der Maßnahme der Investitionsförderung „Diversifizierung land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie M311a“ im Jahr 2012 für erneuerbare Energie für 367 kleinere Projekte 26,63 Mio. €, überwiegend für Biogasanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme gefördert.
Pflanzenölpressen wurden in der Periode 2007-2013 bislang im Gesamtausmaß von rund 339.000 € gefördert. Im Rahmen des Programmes der Ländlichen Entwicklung wurde im Beobachtungszeitraum keine Anlage zur Biodiesel-, Bioethanol und Biogasaufbereitung bezuschusst.
Zu Frage 5:
Die gewährten Förderungen werden gemäß dem UF-G nach Umsetzung der Projekte und Endabrechnung der Projekte als einmaliger Investitionskostenzuschuss ausbezahlt.
Zu Frage 6:
Die Förderungsnehmer werden, entsprechend den Bestimmungen des UF-G sowie der Richtlinien für die Umweltförderung im Inland 2009, zur nachhaltigen und dauerhaften Sicherstellung des geförderten Umwelteffektes verpflichtet. Die Förderungsverträge enthalten Aufzeichnungspflichten für die relevanten Betriebsparameter und Erzeugungsmengen auf Jahresbasis. Diese Aufzeichnungen werden von der Förderstelle im Rahmen von Auflagenkontrollen überprüft. Dabei werden teilweise auch Mengenbilanzen für die Eingangsstoffe verlangt.
Die wirtschaftlichen Daten für ein Projekt werden im Rahmen der Förderungsbeurteilung, vor Genehmigung und Fördervertragsausstellung auf Grundlage der vorgelegten Planwerte geprüft und bewertet. Eine Vorlage von wirtschaftlichen Kennzahlen für umgesetzte Anlagen ist nicht vorgesehen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist die Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen eines verstärkten Einsatzes von Biotreibstoffen ein großes Anliegen. Bevor jedoch konkrete Schritte im Hinblick auf die Berücksichtigung indirekter Landnutzungsänderungen beschlossen werden, sollten zunächst Erfahrungswerte mit der Umsetzung der Richtlinie 2008/28/EU zur Förderung der Erneuerbaren Energie, insbesondere der Wirkungsweise der eingeführten Nachhaltigkeitskriterien, vorliegen.
Zu Frage 9:
Nachdem die Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag derzeit andauern, ist nicht absehbar, in wie weit die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Regelungen für die Berichtspflichten bestehen bleiben. Gemäß dem Impact Assessment des Richtlinienvorschlags berechnet das IFPRI Modell die ILUC Emissionen auf Basis der zusätzlichen abgeschätzten Biokraftstoffmengen, die im Zeitraum 2008 bis 2020 auf Basis der Modellergebnisse eingesetzt werden.
Alle Biokraftstoffmengen, die bereits 2008 produziert wurden, sind somit methodisch als ILUC- frei anzusehen, da das IFPRI Modell erst ILUC-Emissionen für den Zeitraum 2008 bis 2020 ausweist.
Von Seiten des BMLFUW wäre vorstellbar, eine Berichtspflicht für jene Biokraftstoffe einzuführen, die in Neuanlagen produziert werden.
Zu Frage 10:
ILUC-Faktoren, die nur in der EU berücksichtigt werden, sind aus Sicht des BMLFUW kein effizientes Instrument zur Reduzierung globaler Landnutzungsänderungen. ILUC-Faktoren für Biokraftstoffe wären aus Sicht des BMLFUW auch gleichartige Faktoren für fossile Kraftstoffe (Internalisierung externer Effekte) gegenüberzustellen.
Zu Frage 11:
Aus Sicht des BMLFUW bestehen Bedenken, dass auf Grund fehlender Anlagenkapazitäten und mangelnder Rohstoffverfügbarkeit nicht ausreichend Biokraftstoffe der zweiten Generation bis 2020 verfügbar sein werden, um das 10% Erneuerbare-Energie-Ziel im Verkehr zu erreichen. Auch andere Mitgliedstaaten vertreten diese Sichtweise und entsprechende Optionen und Vorschläge der Präsidentschaft werden in den EU Gremien derzeit diskutiert.
Zu Frage 12:
Dem BMLFUW ist die Vermeidung aller potentiellen negativen Auswirkungen durch den Einsatz von Biokraftstoffen auch im globalen Kontext ein großes Anliegen. Für die österreichische Biotreibstofferzeugung ist aber festzuhalten, dass nur jene Rohstoffmengen verwendet werden, die nicht für die Lebens- und Futtermittelerzeugung geeignet sind bzw. benötigt werden. Zudem stammen die verwendeten Rohstoffe zum größten Teil aus Österreich bzw. aus den benachbarten Mitgliedstaaten.
Zu Frage 13:
Aus Sicht des BMLFUW müssen alle Biokraftstoffe, die auf die nationalen Ziele angerechnet werden sollen, den in den Richtlinien 2009/28/EU und 2009/30/EU deckungsgleich aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.
Der Bundesminister: