1479/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

Die Abgeordneten  zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 23. März 2009 unter der Zahl 1446/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der technischen Überwachungsmöglichkeit von IP-Telefonie (2. Versuch nach Verweigerung der Beantwortung)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Im Hinblick darauf, dass die Beantwortung parlamentarischer Anfragen im Internet veröffentlicht wird, ist darauf hinzuweisen, dass eine Aussage über angefragte Möglichkeiten oder Mechanismen auch in Bereichen des Schutzes der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit nachteilig sein könnte. Die Bekanntgabe derartig vertraulicher Informationen kann daher nationale Interessen gefährden, weshalb eine Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechts nach Art. 52 B-VG erfolgen kann.