14794/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0225-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. August 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15122/J-NR/2013 betreffend Betreuungslehrer - aktueller Stand und zusätzlicher Bedarf, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 6:

Beratungslehrerinnen und -lehrer, Betreuungslehrerinnen und -lehrer sowie Psychagoginnen und Psychagogen sind Pflichtschullehrkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung und berufs­begleitender fachspezifischer Zusatzausbildung im Bereich Verhaltensproblematik. Bedingt durch die Kompetenzlage, die dadurch bedingten unterschiedlichen Entstehungsgeschichten und die teilweise unterschiedlichen Ausbildungen in den Bundesländern haben sich die unter­schiedlichen Bezeichnungen in den verschiedenen Bundesländern (Beratungslehrerinnen und
-lehrer: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien; Betreuungslehrerinnen und -lehrer: Oberösterreich; Psychagoginnen und Psychagogen: Wien) etabliert.

 

Bemerkt wird, dass es sich bei den betreffenden in einem Landeslehrerdienstverhältnis stehenden Lehrkräften um eine dem Personalwesen der Landesvollziehung unterliegende Angelegenheit handelt. Die Beurteilung der individuellen Situation im Land sowie der damit einhergehende Personaleinsatz obliegen der Landesvollziehung. Es kann daher seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine Aussage über die eingesetzten Personen, die betreuten Schülerinnen und Schüler sowie die damit verbundenen Kosten getroffen werden.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.