14794/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0225-III/4a/2013 |
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Wien, 2. August 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15122/J-NR/2013 betreffend Betreuungslehrer - aktueller Stand und zusätzlicher Bedarf, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 6:
Beratungslehrerinnen und -lehrer, Betreuungslehrerinnen und
-lehrer sowie Psychagoginnen und Psychagogen sind Pflichtschullehrkräfte
mit mehrjähriger Berufserfahrung und berufsbegleitender
fachspezifischer Zusatzausbildung im Bereich Verhaltensproblematik. Bedingt
durch die Kompetenzlage, die dadurch bedingten unterschiedlichen
Entstehungsgeschichten und die teilweise unterschiedlichen Ausbildungen in den
Bundesländern haben sich die unterschiedlichen Bezeichnungen in den
verschiedenen Bundesländern (Beratungslehrerinnen und
-lehrer: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark,
Tirol, Vorarlberg und Wien; Betreuungslehrerinnen und -lehrer:
Oberösterreich; Psychagoginnen und Psychagogen: Wien) etabliert.
Bemerkt wird, dass es sich bei den betreffenden in einem Landeslehrerdienstverhältnis stehenden Lehrkräften um eine dem Personalwesen der Landesvollziehung unterliegende Angelegenheit handelt. Die Beurteilung der individuellen Situation im Land sowie der damit einhergehende Personaleinsatz obliegen der Landesvollziehung. Es kann daher seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine Aussage über die eingesetzten Personen, die betreuten Schülerinnen und Schüler sowie die damit verbundenen Kosten getroffen werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.