14797/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0227-III/4a/2013 |
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Wien, 2. August 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15130/J-NR/2013 betreffend „regionale Qualitätsmanager“, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zur Frage:
§ 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz wurde durch die Novelle BGBl. I Nr. 28/2011 neu gefasst. Das dort geregelte Qualitätsmanagement ist durch die Beamten der Schulaufsicht und durch Lehrer, die mit Schulaufsichtsfunktionen betraut sind, auszuüben. Der Gesetzgeber hat mit dieser funktionellen Neupositionierung das Aufgabenprofil der Schulaufsicht geändert, nicht jedoch Personal(kategorien) abgeschafft.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.