14797/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0227-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 2. August 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15130/J-NR/2013 betreffend „regionale Qualitätsmanager“, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zur Frage:

§ 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz wurde durch die Novelle BGBl. I Nr. 28/2011 neu gefasst. Das dort geregelte Qualitätsmanagement ist durch die Beamten der Schulaufsicht und durch Lehrer, die mit Schulaufsichtsfunktionen betraut sind, auszuüben. Der Gesetzgeber hat mit dieser funktionellen Neupositionierung das Aufgabenprofil der Schulaufsicht geändert, nicht jedoch Personal(kategorien) abgeschafft.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.