148/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1764-III/5/a/2008

 

Wien, am     . Dezember 2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. November 2008 unter der Zahl 119/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Betreuung von Asylwerbern in den Betreuungsstellen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Für die Betreuung von Asylwerbern in den Betreuungsstellen Ost, West, Nord und Süd wurden im Jahr 2003 Zahlungen in Höhe von € 4.518.519,00, im Jahr 2004 € 12.412.926,00, im Jahr 2005 € 8.589.784,00, im Jahr 2006 € 9.478.599,00, im Jahr 2007 € 7.791.519,00 sowie im Jahr 2008 (Stand 28.10.2008) € 7.330.164,00 an European Homecare getätigt.

 

Zu Frage 2:

Der in der ursprünglichen Ausschreibung definierte Leistungsumfang betreffend die Betreuung von Asylwerbern lautete:

 

Die Asylwerber sind ab der Ankunft in der Bundesbetreuungsstelle in Empfang zu nehmen, die erforderlichen Papiere, Unterlagen und Informationsmaterialien auszuhändigen und zu den Erstaufnahmestationen und in die Unterkunft zu begleiten. Erste Orientierungsinformationen haben zu erfolgen.


Unterbringung:

Bis zur Auslastung der Kapazitäten werden betreute Asylwerber in den Bundesbetreuungsstellen selbst untergebracht. Die Zuweisung des Zimmers obliegt dem Auftragnehmer unter der Maßgabe besonders berücksichtigungswürdiger Umstände.

Bei der Wahl des konkreten Unterbringungsortes ist auch auf verfahrensrechtliche Vorgaben des Bundesasylamtes Bedacht zu nehmen. Nach Auslastung der Unterbringungskapazität in den Betreuungsstellen werden die Betreuten außerhalb der Bundesbetreuungsstelle (Vertragsgasthöfe etc.) untergebracht und auf ganz Österreich verteilt.

Der Auftragnehmer hat die Betroffenen zum Unterbringungsort zu transportieren und – entsprechend den Vorgaben des BAA – in einer Bundesbetreuungsstelle, sowie innerhalb derselben, an einem bestimmten Ort unterzubringen.

Als Standardeinrichtung der Unterkunft kann die Zurverfügungstellung von Raum (Einzelraum nach Maßgabe der Möglichkeiten, Familien tunlichst separat), Bett, Matratze, Kopfpolster, Decke, Bettwäsche, Handtuch, Kasten, Sessel, Tisch in ordentlichem Zustand angenommen werden, wobei für die vierzehntägige Reinigung der Bettwäsche der Unterkunftsgeber Sorge zu tragen hat. Weiters sind die sanitären Einrichtungen wie Waschgelegenheiten, WC, Dusche oder Bad jederzeit zugänglich zu machen; die Reinigung der zur Verfügung gestellten Zimmer und Nebenräume (in den Betreuungsstellen wird die Reinigung der Zimmer überwiegend von den Bewohnern unter Beistellung der Utensilien durch den Unterkunftsgeber durchgeführt), sowie die Beheizung der Quartiere hat im erforderlichen Ausmaß zu erfolgen.

 

Verpflegung:

Dem betreuten Asylwerber ist eine tägliche Verpflegung in Form von Frühstück, Mittagessen und Abendessen zu verabreichen, wobei auf die Ausgewogenheit der Ernährung Bedacht zu nehmen ist. Sollte ein Asylwerber aus berechtigten Gründen an der Verpflegung nicht teilnehmen können und wird dieser nicht anderweitig versorgt, so ist ihm ein Lunchpaket auszugeben. Auf spezielle Ernährung ist in medizinisch indizierter Hinsicht Bedacht zu nehmen, so auch auf kindgerechte Verpflegung.

 

Hygieneartikel:

Ab dem Einlangen der Asylwerber sind diese mit den erforderlichen Hygieneartikeln zu versorgen. Die diesbezügliche Versorgung hat bis zur Berechtigung des Erhaltes von Taschengeld wiederholt in ausreichendem Maß zu erfolgen.

 

Taschengeld:

Nach dem ersten, vollendeten Monat in Bundesbetreuung erhält jeder Asylwerber € 40,00 Taschengeld pro Monat und hat damit seinen täglichen Bedarf abzudecken, ausgenommen jener Leistungen, welche im § 3 der BBetrVO taxativ aufgezählt sind. Die Auszahlung erfolgt an Erwachsene und unbegleitete, minderjährige Asylwerber persönlich und gegen schriftliche Empfangsbestätigung zu vorher festgelegten Terminen. Das Taschengeld der Kinder wird deren Eltern ausgehändigt. Der bezugsberechtigte Personenkreis wird in allen Fällen zuvor vom BMI ermittelt und dem Auftragnehmer mitgeteilt. Der Geldbetrag für die Auszahlung an die Asylwerber in den Bundesbetreuungsstellen wird iwF vom Auftragnehmer vorfinanziert und von ihm an die Asylwerber ausbezahlt. Eine Refundierung dieses Taschengeldbetrages erfolgt sodann vom BMI gegen Auszahlungsnachweis am jeweiligen Monatsende. Das Taschengeld wird gem. § 7 Bundesbetreuungsverordnung, BGBl 31/1992 idgF zur Auszahlung gebracht, wobei gem. o.a. Bestimmung „das Taschengeld nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats in der Bundesbetreuung auszuzahlen ist“ (§ 7, Abs 1). Weitere Bestimmungen über Auszahlung des Taschengeldes sind der o.a. Verordnung zu entnehmen. Im Jahr 2001 wurde an Taschengeld in den 4 Bundesbetreuungsstellen insgesamt  ATS  3,164.000,-- ausbezahlt.

Bekleidung:

Da die Mehrheit der Asylwerber aus anderen Klimazonen stammt, ist es fast jedes Jahr nötig, die bundesbetreuten Asylwerber mit Winterbekleidung und –schuhen auszustatten. Bei Bedarf müssen Kinder und Jugendliche auch mehrmals eingekleidet werden. Analog der Regelung in vielen Gemeinden erhalten die Eltern anlässlich der Geburt eines Kindes ein „Babypaket“ (Erstausstattung) im Wert von rund € 73,00. Der Inhalt ist analog der derzeitigen Zusammenstellung zusammenzusetzen.

 

Schulbedarf:

Alle schulpflichtigen, bundesbetreuten Kinder sind in den Pflichtschulen einzuschulen und mit dem nötigen Schulbedarf auszustatten. Weiters ist der Schultransport analog jener Regelung nach dem Familienausgleichsgesetz, die für österreichische Schulkinder gilt, zu organisieren und zu bezahlen.

 

Fahrtbeihilfen:

Fahrten und Transporte von bundesbetreuten Asylwerbern sind in allen, mit der Betreuung, dem Asylverfahren und medizinisch in Zusammenhang stehenden und für notwendig erachteten Gründen durchzuführen. Dies geschieht in der jeweils angebrachten Form (eigener Fuhrpark, Krankentransporte, Busunternehmen, Taxiunternehmen, Fahrscheine, Bahngutscheine).

 

Information:

Ein umfassendes Informationsnetz ist aufzubauen und zu betreiben

 

Soziale Betreuung:

Jene Anliegen, die medizinischen Charakter haben, werden in der BS Traiskirchen von der dort installierten Ordination entgegengenommen; in den übrigen Bundesbetreuungsstellen sind in diesen Belangen für die Asylwerber die niedergelassenen Ärzte zuständig. In allen anderen Fällen hat der Auftragnehmer die Betreuung nach zu übernehmen.

Die Betreuung von Asylwerbern ist unabdingbar mit der Asylverfahrensführung verbunden. Die Betreuung hat demnach in allen ihren Einzelleistungen und in grundsätzlichen Angelegenheiten primär darauf Bedacht zu nehmen, Asylverfahren in all ihren verfahrensrechtlichen Detailmaßnahmen in deren Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu unterstützen. Die diesbezüglichen Grundsätze werden im Einvernehmen mit dem Bundesasylamt festgelegt (z.B. Ausgabe von Lunch-Paketen während einer intensiven Verfahrensphase in der BB Traiskirchen). Diesfalls ist dem Bundesasylamt zur Erfüllung seiner Aufgaben vom Auftragnehmer in betreuungstechnischer Hinsicht zuzuarbeiten.

 

Bestattung

verbleibt zur Vollziehung beim BMI

 

Rückkehrhilfe:

verbleibt zur Vollziehung beim BMI

 

 

Zu Frage 3:

Die psychologische Betreuung findet bedarfsorientiert sowohl in Form von Einzel- als auch Gruppengesprächen statt.

 

Zu Frage 4:

In der Betreuungsstelle Ost und in der Betreuungsstelle Süd steht den Asylwerbern eine ausgebildete Psychologin für die psychologische Betreuung zur Verfügung.

In der Betreuungsstelle West stehen den Asylwerbern abwechselnd zwei ausgebildete Psychologinnen zur Verfügung.

In der Betreuungsstelle Nord steht den Asylwerbern ein praktischer Arzt zur Verfügung, welcher gegebenenfalls eine Überweisung zu einem Facharzt veranlassen kann.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Diesbezüglich werden keine gesonderten Aufzeichnungen geführt.

 

Zu Frage 7:

Die Firma European Homecare führt Einzel- und Gruppenberatungsgespräche durch. Die Beratung umfasst unter anderem ein rasches Erfassen der individuellen Situation, die Organisation der Rückreisemodalitäten sowie die Beschaffung der notwendigen Zertifikate.

 


Zur Frage 8:

In der Betreuungsstelle Ost und in der Betreuungsstelle Süd stehen zwei Person mit einschlägiger Ausbildung (abgeschlossenes Pädagogikstudium bzw. Sozialausbildung) sowie Berufserfahrung im Bereich der sozialen Dienstleistungen den Asylwerbern zur Verfügung. Zusätzlich wurde eine Rückkehrberatungs-Telefon-Hotline eingerichtet.

 

Zur Frage 9:

Die medizinische Betreuung wird durch qualifiziertes Fachpersonal im Rahmen einer Erstuntersuchung, einer Röntgenuntersuchung sowie allenfalls notwendiger weiterer Untersuchungen gewährleistet. Darüber hinaus wird entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts die medizinische Notversorgung eines Fremden gesichert.

 

Zur Frage 10:

Für die medizinische Betreuung (Ärztekosten, Ambulanzkosten etc.) sind im Jahr 2004 (inkl. 2003) € 836.217,00, im Jahr 2005 € 1.396.752,00, im Jahr 2006 € 1.323.483,00, im Jahr 2007 € 1.027.273,00 sowie im Jahr 2008 (Stand 28. Oktober 2008) € 910.629,00 an Kosten entstanden.

 

Zur Frage 11:

Zur Gewährleistung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Betreuungsstellen sowie zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühles außerhalb der Betreuungsstellen wurden seitens des Bundesministerium für Inneres umfassende Maßnahmen, wie etwa Objektschutz, eine lückenlose und ganztägige Videoüberwachung, ein Sicherheitszaun und eine verstärkte Schrankenanlage gesetzt.

 

Zur Frage 12:

Die Kosten für die beauftragte Sicherheitsfirma betrugen

in der Betreuungsstelle Ost

2004*:                                     €      370.291,00

2005:                          €      259.698,00

2006:                          €      734.824,00

2007:                          €      777.952,00

2008 (Stand 28.10.): €      735.082,00


 

in der Betreuungsstelle West

2004*:                        €        38.026,00

2005:                          €      221.903,00

2006:                          €      178.040,00

2007:                          €      228.532,00

2008 (Stand 28.10.): €      209.023,00

 

in der Betreuungsstelle Nord

2004*:                        €        40.067,00

2005:                          €        49.517,00

2006:                          €        33.079,00

2007:                          €        82.385,00

2008 (Stand 28.10.): €        66.615,00.

 

* Die Rechnungen für das Jahr 2003 wurden im Jahr 2004 beglichen.

 

In der Betreuungsstelle Süd fielen diesbezüglich keine Kosten an.

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

Gemäß Vereinbarung trägt das Bundesministerium für Inneres die Kosten für die Bewachung.