14800/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0094-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 9. AUG. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer, Kolleginnen und
Kollegen vom 14. Juni 2013, Nr. 15158/J, betreffend drei Jahre
Stillstand beim Hochwasserschutz „Traunausiedlung“
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Juni 2013, Nr. 15158/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1, 2 und 11:
Seit dem Hochwasser an der Traun im Juni 2009 ist die akute Standsicherheitsgefährdung des 1,4 km langen Hochwasserschutzdammes in Linz-Kleinmünchen der OÖ Bundeswasserbauverwaltung bekannt.
Es gab Projektbesprechungen zwischen Vertretern des BMLFUW, der Stadt Linz und des GWB-L am 16.9.2010 sowie im Mai 2012.
Zu Frage 3:
Nach den vorliegenden Informationen wurde unmittelbar nach dem Hochwasserereignis im Juni 2009 mit Standsicherheitsuntersuchungen begonnen und eine Variantenuntersuchung für mögliche Sanierungsprojekte in Auftrag gegeben. Somit konnte bereits am 16. September 2010 die beste Sanierungsvariante als Grundlage der noch durchzuführenden Detailplanung bestimmt werden.
Zu Frage 4:
Da die technische und finanzielle Genehmigung mit Erlass am 21. Juni 2013 erteilt wurde, kann unmittelbar mit der Bauausschreibung und darauffolgender Bauführung begonnen werden. Realistisch ist ein Baubeginn noch in diesem Herbst.
Zu Frage 5:
Da der Vorbelastungsrahmen für die erforderlichen Schutzwasserbau-Mittel bis dato angespannt war, konnte die technische und finanzielle Genehmigung nicht früher erteilt werden.
Zu Frage 6:
Das Jahresbauprogramm wird in Abstimmung mit dem Land entsprechend umgestellt werden.
Zu Frage 7:
Die Beauftragung der Bauunternehmer hat der Konsensinhaber, die Stadt Linz, in Entsprechung des Bundesvergabegesetzes zu veranlassen. Für die Reduzierung des Vorfinanzierungsrahmens wird seitens des BMLFUW vorgesorgt.
Zu Frage 8:
Entsprechend dem genehmigten Bau- und Finanzierungsplan und der vorliegenden Verpflichtungserklärung sollen ab spätestens 2015 jährlich 300.000,- € an Bundesmitteln dem Bauträger – Stadt Linz – zur Verfügung gestellt werden, wobei die Baumaßnahme unter Vorfinanzierung durch die Stadt Linz umgehend begonnen und wesentlich früher fertiggestellt werden soll.
An einer erheblichen Reduzierung dieses Finanzierungsrahmens wird noch gearbeitet.
Zu Frage 9:
Gemäß dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid für dieses Dammsanierungsprojekt ist die Stadt Linz Konsensinhaber, Rechtsträger und Bauherr und somit Ansprechpartner für die Errichtung des neuen Schutzdammes.
Zu Frage 10:
Soweit dem BMLFUW bekannt, wurde in mehreren Abstimmungsgesprächen mit dem Büro LR Anschober, Stadträtin Eva Schobesberger und Vertretern der Schutzwasserwirtschaft beim Land Oberösterreich die Dringlichkeit der Dammsanierung besprochen. Es wurde vereinbart, dass die Stadt Linz die Vorfinanzierung der Dammsanierung übernehmen würde.
Zu Frage 12:
Konsensinhaber des bestehenden Dammes ist gemäß wasserrechtlichem Bewilligungsbescheid, Zl. 96566/24-77979/66 vom 23.12.1966, der Bund und Konsensinhaber des neuen Dammes ist gemäß wasserrechtlichem Bewilligungsbescheid Zl. 0001123/2011 ABA Süd S113003 vom 23.3.2011, die Stadt Linz.
Zu Frage 13:
Nein.
Der Bundesminister: