14801/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0095-I/3/2013
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 9. AUG. 2013
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Harald Jannach, Kolleginnen
und Kollegen vom 14. Juni 2013, Nr. 15160/J, betreffend
Hochwasserschäden bei Biobauern
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen vom 14. Juni 2013, Nr. 15160/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Laut aktuellen Schätzungen der LKÖ wurden rund 800 landwirtschaftliche Betriebe und rund 22.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche geschädigt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Laut Auskunft der LKÖ gab es keine Unterscheidungen bei den Schadenserhebungen nach Biobetrieben und konventionellen Betrieben.
Zu den Fragen 5 und 6:
Im Hinblick auf die Entschädigungen wird auf eine Meldung aus agrarnet.info/Newsletter vom 6.6.2013 verwiesen:
· Aus Soforthilfe-Topf für Hochwasserschutzverbauung: 31 Mio € für Reparaturen (Abwicklung erfolgt über die Länder, betroffene Bürger können sich an die Gemeinden wenden)
· Katastrophenfond des Bundes und der betroffenen Länder: Ernteschäden sind mittels Antrag beim Gemeindeamt zu melden
· Österreich hat gemeinsam mit Bayern, der Slowakei und Tschechien bei der EU um Unterstützung aus dem 2002 eingerichteten Hilfskatastrophenfonds (Solidaritätsfonds) angesucht.
Zu Frage 7:
Die Kontrolle der Biobetriebe besteht grundsätzlich aus 2 Systemen:
1. Die amtliche Biokontrolle der Lebensmittelbehörde, die durch private Kontrollstellen mindestens 1x jährlich/Biobetrieb durchgeführt wird. Die Zuständigkeit obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung, weswegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hiezu keine Daten vorliegen.
2. Die Kontrolle durch die Zahlstelle AMA (jährliche Kontrolle von rd. 10% der Biobetriebe), die die Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen prüft.
Ergänzend hiezu gibt es in Einzelfällen bei Teilnahme an „privaten Qualitätsregelungen“ weitere Kontrolltätigkeiten.
Die AMA-Vorortkontrolle (VOK) des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln erfolgt über die Einsicht in die Aufzeichnungen der Landwirtin bzw. des Landwirts, eine Kontrolle der v.a. Betriebsstätte und der Lagerräume, Beobachtung des Feldes und Probenziehung (im Verdachtsfall).
Zu Frage 8:
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2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
|
Zahl der Antragssteller |
16.694 |
19.263 |
20.585 |
21.381 |
21.265 |
20.964 |
|
Kontrollierte Antragsteller |
1.275 |
1.289 |
2.074 |
2.928 |
2.210 |
1.996 |
Zu Frage 9:
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Aufgefundene Verstöße |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
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Einsatz eines verbotenen Pflanzenschutzmittels über Rückstandsanalyse nachgewiesen |
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2 |
3 |
4 |
6 |
1 |
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Einsatz von verbotenen Pflanzenschutzmitteln |
-- |
-- |
1 |
5 |
2 |
2 |
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Einsatz von verbotenen Düngemitteln |
1 |
4 |
3 |
1 |
-- |
2 |
Zu Frage 10:
Grundsätzlich ist gemäß Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 in Fällen „Höherer Gewalt“ folgendes geregelt:
1.6.10.10 Bei bewirtschaftungsverändernden Umständen, auf die der Förderungswerber keinen Einfluss hat und die nicht auf seinen Antrag oder seine Initiative eintreten (zB veterinärbehördliche Anordnungen, verpflichtende Rodung wegen Feuerbrand) und welche die Einhaltung der Verpflichtung dauerhaft unmöglich machen, kann die AMA die Verpflichtung vorzeitig beenden und von einer Rückforderung bereits gewährter Mittel Abstand nehmen, wenn die verändernden Umstände dem Förderungswerber zum Zeitpunkt der Eingehung der Verpflichtung noch nicht bekannt sein konnten und die diesbezügliche Meldung umgehend erfolgt.
Hochwasserschäden in der Landwirtschaft können grundsätzlich nach dem Katastrophenfondsgesetz entschädigt werden. Entschädigt wird im Allgemeinen ab einem Schaden von 30%, der Entschädigungssatz beträgt mindestens 20%, meist wird ein Prozentsatz von rund 40% angewendet. Aktuell werden die Schäden des Hochwassers 2013 auf 20 bis 30 Mio. Euro allein bei landwirtschaftlichen Kulturen geschätzt.
Von Seiten der Bio-Kontrollstelle/Lebensmittelbehörde könnte es theoretisch bei einem konkreten Verdachtsfall zu einer Rückeinstufung in konventionelle Flächen kommen. Dieser wird am ehesten bei Kontamination durch Industrieabfälle vorliegen. Förderungszahlungen sind bei einer Kontaminierung nicht betroffen.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Von Seiten der AMA-Förderungskontrolle gibt es folgende Konsequenzen:
Eine formlose Meldung an die AMA unter Angabe der betroffenen Fläche ist erforderlich. Kommt es zu einem Fruchtwechsel, wird die Flächenprämie ausbezahlt. Erfolgt keine Rekultivierung kann für 2013 keine ÖPUL-Flächenprämie bezahlt werden, sehr wohl jedoch die Einheitliche Betriebsprämie, wenn die Landwirtin bzw. der Landwirt die GLÖZ-A-Bedingungen erfüllt (GLÖZ = Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand), eine Ernteverpflichtung besteht nicht. Sanktionen werden in solchen Fällen nicht angewendet.
Zu Frage 14:
Entsprechende Informationen stehen auf der Homepage der AMA („Merkblatt“) zur Verfügung, entsprechende Beratung wird von den Landwirtschaftskammern und BIO Austria angeboten.
Zu den Fragen 15 und 16:
Verstärkte Kontrollen durch die AMA sind nicht vorgesehen.
Der Bundesminister: