14814/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0639-III/1/b/2013
Wien, am . August 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 13. Juni 2013 unter der Zahl 15113/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kosten für Dolmetscher“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Dolmetscher
werden in vielen Teilen meines Verantwortungsbereichs herangezogen. Zur
Ermittlung der Daten der gestellten detaillierten Fragen für einen nahezu
fünfjährigen Zeitraum müsste eine sehr große Zahl von Akten
aus der gesamten Legislaturperiode herangezogen werden. Ich ersuche daher um
Verständnis, dass ich aufgrund des damit verbundenen exorbitanten
Verwaltungsaufwands von einer Beantwortung Abstand nehmen muss. Im Übrigen
wird auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen 438/J
vom 12. Februar 2008,
893/J vom 31. März 2009, 997/J vom 16. April 2009, 4437/J vom
25. März 2010, 6737/J vom 14. Dezember 2010, 6882/J vom 13. Jänner
2011 und 13443/J vom 15. Februar 2013 verwiesen.
Zu Frage 5:
Es wurden immer die einschlägigen Bestimmungen des BVergG 2006 eingehalten.