14814/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0639-III/1/b/2013

Wien, am          .  August 2013

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 13. Juni 2013 unter der Zahl 15113/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kosten für Dolmetscher“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Dolmetscher werden in vielen Teilen meines Verantwortungsbereichs herangezogen. Zur Ermittlung der Daten der gestellten detaillierten Fragen für einen nahezu fünfjährigen Zeitraum müsste eine sehr große Zahl von Akten aus der gesamten Legislaturperiode herangezogen werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich aufgrund des damit verbundenen exorbitanten Verwaltungsaufwands von einer Beantwortung Abstand nehmen muss. Im Übrigen wird auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen 438/J vom          12. Februar 2008, 893/J vom 31. März 2009, 997/J vom 16. April 2009, 4437/J vom
25. März 2010, 6737/J vom 14. Dezember 2010, 6882/J vom 13. Jänner 2011 und 13443/J vom 15. Februar 2013 verwiesen.


Zu Frage 5:

Es wurden immer die einschlägigen Bestimmungen des BVergG 2006 eingehalten.