14816/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-11.500/0007-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . Juli 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Himmelbauer und KollegInnen haben am 13. Juni 2013 unter der Nr. 15078/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend S 3 – Weinviertel Schnellstraße gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich – laut Auskunft der ASFINAG - wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Behördenverfahren zur Umsetzung des weiteren Ausbaus der S 3 laufen bereits, in welchem Stadium befinden sie sich und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

 

Seit August 2012 läuft das UVP-Verfahren nach dem neuen Genehmigungsregime. Derzeit wird an der Erstellung eines Verbesserungsauftrages gearbeitet. Ein Abschluss der UVP wird für das Jahr 2014 angestrebt. Anschließend sind insbesondere das naturschutzrechtliche Verfahren sowie ein Verfahren nach § 12 NÖ Landesstraßengesetz abzuwickeln.


Zu Frage 2:

Ø  Wie ist der Zeitplan der geologischen Rahmenbedingungen sowie der behördlichen Bewilligungsverfahren (Grundeinlöse, Anrainerbeschwerden, Beschwerden bei Höchstgerichten etc.)

 

Die geologischen Gegebenheiten wurden entsprechend der bisherigen Projektphase untersucht. Vor dem Beginn der Bauarbeiten werden vertiefte Baugrunderkundungen durchgeführt. Die Grundeinlöse soll entsprechend dem Fortschritt des UVP-Verfahrens und dem Baukonzept durchgeführt werden. Die Anrainer wurden und werden im Wege des offenen Planungsprozesses sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Verfahren bei der Projektentwicklung eingebunden. Einsprüche gegen Genehmigungsbescheide stellen ein zeitliches Risiko dar.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø  Gibt es Bodenbefunde aufgrund der archäologischen Grabungen, die Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung der S 3 haben?

Ø  Wenn ja, welche zeitlichen Auswirkungen haben diese auf die Planung und Umsetzung der S 3?

 

Um dieses Risiko zu minimieren wurden bereits frühzeitig archäologische Vorerkundungen durchgeführt, durch die der Umfang der im Herbst 2013 startenden Rettungsgrabungen reduziert werden konnte. Aus derzeitiger Sicht ist mit einem Abschluss der archäologischen Arbeiten mit Ende August 2014 zu rechnen.

Entsprechend den Erfahrungen aus anderen Projekten ist aus diesem Titel mit keinen Verzögerungen zu rechnen.

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Für welchen Zeitraum sind die Ausschreibung und die Vergabe der Bauarbeiten der S 3 geplant?

 

Die Erstellung der Ausschreibungsoperate und die Durchführung der Vergabeverfahren sind laut ASFINAG nach Abschluss der Behördenverfahren vorgesehen.

 

 

Zu Frage 6:

Ø  Welche Bauzeit wird für diesen Abschnitt der S 3 veranschlagt, bzw. wie sind die voraussichtlichen Gesamtkosten?

 

Für diesen Abschnitt ist eine Bauzeit von rund drei Jahren vorgesehen. Die Gesamtkosten betragen ca. 130 Mio. Euro.


Zu den Fragen 7 bis 10:

Ø  Wird es beim geplanten Baubeginn 2014 blieben?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wird es bei der geplanten Inbetriebnahme 2017 bleiben?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

 

UVP-Verfahren behandeln generell immer komplexere Sachverhalte, dadurch kann es Verzögerungen im Verfahren geben. Ein Baubeginn wird für das Jahr 2014 und die Verkehrsfreigabe für 2017 angestrebt.