1482/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0103-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 1469/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Behinderung der Exekutivarbeit durch den Verein ZARA“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Frage bezieht sich offensichtlich auf Maßnahmen der Asylbehörden und fällt daher nicht in die Kompetenz des Bundesministeriums für Justiz.

Zu 2 bis 5:

Rückkehrberatungen auf Kosten der Strafvollzugsverwaltung werden im Hinblick auf § 133a StVG in den Justizanstalten von der Caritas, dem Verein Neustart, dem Beratungszentrum für Migranten, dem Verein Menschenrechte sowie der Diakonie Österreich angeboten. Solche Beratungen finden nur statt, wenn sie vom Insassen ausdrücklich angefordert werden. Dass bei diesen Beratungen auch Asylfragen angeschnitten werden, kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden.

Darüber hinaus kann – über Wunsch des Insassen und nicht auf Kosten der Strafvollzugsverwaltung – im Rahmen von Besuchen nach § 93 oder § 96 Abs. 1 StVG Asylberatung erfolgen.

Der Verein ZARA hat bis jetzt nach den mir vorliegenden Informationen keine Asylberatungen in österreichischen Justizanstalten durchgeführt.

Zu 6:

Transportfahrten in Erstaufnahmezentren werden grundsätzlich von der Polizei und nur in Ausnahmefällen von der Justizwache durchgeführt. Eine Statistik wird über diese Fahrten nicht geführt, eine Erhebung wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Deshalb beziehen sich die Antworten auf die folgenden Fragen ausschließlich auf die Transportfahrten, die eindeutig als von der Justizwache durchgeführt identifiziert werden konnten. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zu 7:

Für Transportfahrten von Insassen in Erstaufnahmezentren werden in der Regel ein/e Justizwachebeamter/-in als Kraftfahrer und ein weiterer als unmittelbar aufsichtsführende/r Beamter/-in herangezogen. Bei Notwenigkeit kann die Eskorte auch weiter verstärkt werden.

Zu 8:

Justizanstalt Wien-Favoriten         3,5 Stunden (Traiskirchen)

Justizanstalt Eisenstadt                 1 Stunde (Bundesasylamt, Außenstelle Eisenstadt)

                                                         4 Stunden (Traiskirchen)

Justizanstalt Hirtenberg                 2,75 Stunden (Traiskirchen)

Justizanstalt Göllersdorf  7,50 Stunden (Traiskirchen)

Justizanstalt Korneuburg               4 Stunden (Traiskirchen)

Justizanstalt Schwarzau  4 Stunden (Traiskirchen)

Justizanstalt Stein                          3,6 Stunden (Traiskirchen)

Justizanstalt Sonnberg                  5,3 Stunden (Traiskirchen)

Justizanstalt Wels                          4 Stunden (St. Georgen/Attergau)

Justizanstalt Wr. Neustadt             4 Stunden (Traiskirchen)

 

In den übrigen Justizanstalten wurden die Transportfahrten ausschließlich von der Polizei abgewickelt.

Zu 9:

Die durchschnittlichen Kosten für eine von der Justizwache durchgeführte Transportfahrt sind einerseits von der Entfernung der Justizanstalt zum Erstaufnahmezentrum und andererseits von der zur Bewachung herangezogenen Anzahl der Justizwachebeamten abhängig und variieren zwischen 83 Euro und 380 Euro pro Fahrt.

Zu 10:

In folgenden Justizanstalten mussten Mehrfachtransporte für Insassen von der Justizwache durchgeführt werden:

Justizanstalten

Insassen

Transporte

JA Hirtenberg

5

2

JA Korneuburg

32

2

 

2

3

JA Krems

6

2

JA Schwarzau

4

2

 

2

3

 

1

4

 

1

5

 

1

6

JA Stein

34

2

 

18

3

 

8

4

 

1

5

 

1

8

JA Sonnberg

16

2

 

Zu 11 und 12:

Eine Zusammenarbeit mit dem Verein ZARA ist weder bekannt noch geplant.

. Mai 2009

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)