14824/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0011-I/PR3/2013 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . August 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Deimek und weitere Abgeordnete haben am 13. Juni 2013 unter der Nr. 15135/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Inseratenpolitik der ÖBB – Verschwendung von Steuermittel? gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Ø Wie hoch waren die für Werbeeinschaltungen und Inserate vorgesehenen Mitteln der ÖBB Holding insgesamt jeweils in den letzten 5 Jahren und wie hoch sind sie im Wahljahr 2013?
Ø Wie hoch waren diese Mitteln jeweils bei der ÖBB Infrastruktur AG?
Ø Welchen Sinn verfolgt die ÖBB Infrastruktur AG mit obiger Werbeeinschaltung?
Ø Sollen mit diesem Inserat im Wiener Bezirksblatt neue bzw. zusätzliche Kunden (Personen- und/oder Güterverkehr) für die ÖBB gewonnen werden?
Ø Wenn ja, wer?
Ø Wenn nein, welche andere Ziele werden mit derartigen Inseraten verfolgt?
Ø In welchen weiteren Medien wurde dieses Inserat geschalten?
Ø Hat der Aufsichtsrat der ÖBB Infrastruktur AG, dem unter anderem der Generalsekretär des BMVIT und Ihre Kabinettchefin angehören, diesem Inserat zugestimmt und wenn ja, aus welchen Gründen?
Ich darf auf Artikel 52 B-VG und § 90 GOG des Nationalrates verweisen und klarstellen, dass Werbeeinschaltungen und Inserate der ÖBB in den Zuständigkeitsbereich der entsprechenden ÖBB-Organe und nicht in meine Ingerenz fallen.
Zu Frage 9:
Ø Gibt es seitens des BMVIT Weisungen bzw. Wünsche an die ÖBB, die ASFINAG oder andere BMVIT-nahe Unternehmen bzgl. verstärkter Werbeeinschaltungen in Vorwahlzeiten (Vorgabe von Medien, in denen Inserate geschalten werden sollen, Inseratenmenge)?
Nein.