14827/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0162-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15114/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten für Dolmetscher“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:


Aus dem Rechnungswesen können nur die bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) und nach dem Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) verrechneten Gebühren für (mündliche) Dolmetsch- und (schriftliche) Übersetzungsleistungen ermittelt werden, nicht hingegen die

·       vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien an die Justizbetreuungsagentur für Amtsdolmetscher,

·       vom Bundesministerium für Justiz für Leistungen der Übersetzungsstelle im Hause und

·       allenfalls von der Strafvollzugsverwaltung für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen

bezahlte Entgelte, weil diese jeweils vermischt mit anderen Entgelten bei den jeweiligen Finanzpositionen für Werkleistungen, allenfalls auch Besoldung verbucht werden.

Überhaupt nicht ermittelbar ist, welcher Anteil an den folgend aufgelisteten Ausgaben nach GebAG und ASGG der Justiz letztlich wieder (z.B. von der unterliegenden, nicht Verfahrenshilfe genießenden Partei) rückerstattet wird.

Ausgaben der

Gerichte und Staatsanwaltschaften (in Euro)

2009

2010

2011

2012

2013[1]

6410.902: GebAG - Dolmetscher in Strafsachen - mündliche Übersetzungen

5.065.300

5.409.283

5.533.700

5.877.428

3.046.190

6410.912: GebAG - Dolmetscher anderen Rechtssachen

958.421

919.271

946.155

899.779

446.588

6411.902: ASGG - Dolmetscher  Arbeits- und Sozialgericht

1.563.421

1.641.849

1.528.545

1.387.930

608.031

Dolmetschgebühren gesamt

7.587.142

7.970.403

8.008.400

8.165.137

4.100.809

 

Zur umfassenden Beantwortung der Fragen allein für den Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz wären sämtliche Einzelakten der Zentralstelle innerhalb eines nahezu fünfjährigen Zeitraums nach anfragerelevanten Aufträgen zu prüfen und deren Inhalte individuell zu erheben. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich aufgrund des damit verbundenen unvertretbaren Verwaltungsaufwandes von einer solchen Erhebung Abstand genommen habe. Ich weise aber darauf hin, dass die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 stets eingehalten werden (Fragepunkt 5).

 

Wien,        . Juli 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl

 



[1] bis 20. Juni 2013