14827/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0162-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 15114/J-NR/2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten für Dolmetscher“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
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· vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien an die Justizbetreuungsagentur für Amtsdolmetscher,
· vom Bundesministerium für Justiz für Leistungen der Übersetzungsstelle im Hause und
· allenfalls von der Strafvollzugsverwaltung für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen
bezahlte Entgelte, weil diese jeweils vermischt mit anderen Entgelten bei den jeweiligen Finanzpositionen für Werkleistungen, allenfalls auch Besoldung verbucht werden.
Überhaupt nicht ermittelbar ist, welcher Anteil an den folgend aufgelisteten Ausgaben nach GebAG und ASGG der Justiz letztlich wieder (z.B. von der unterliegenden, nicht Verfahrenshilfe genießenden Partei) rückerstattet wird.
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Ausgaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften (in Euro) |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013[1] |
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6410.902: GebAG - Dolmetscher in Strafsachen - mündliche Übersetzungen |
5.065.300 |
5.409.283 |
5.533.700 |
5.877.428 |
3.046.190 |
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6410.912: GebAG - Dolmetscher anderen Rechtssachen |
958.421 |
919.271 |
946.155 |
899.779 |
446.588 |
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6411.902: ASGG - Dolmetscher Arbeits- und Sozialgericht |
1.563.421 |
1.641.849 |
1.528.545 |
1.387.930 |
608.031 |
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Dolmetschgebühren gesamt |
7.587.142 |
7.970.403 |
8.008.400 |
8.165.137 |
4.100.809 |
Zur umfassenden Beantwortung der Fragen allein für den Bereich der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz wären sämtliche Einzelakten der Zentralstelle innerhalb eines nahezu fünfjährigen Zeitraums nach anfragerelevanten Aufträgen zu prüfen und deren Inhalte individuell zu erheben. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich aufgrund des damit verbundenen unvertretbaren Verwaltungsaufwandes von einer solchen Erhebung Abstand genommen habe. Ich weise aber darauf hin, dass die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 stets eingehalten werden (Fragepunkt 5).
Wien, . Juli 2013
Dr. Beatrix Karl