14828/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0163-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

 

Zur Zahl 15125/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Freilassung von albanischen Serieneinbrechern durch die Salzburger Staatsanwaltschaft“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Im Zusammenhang mit den in der Anfrage angeführten Wohnhauseinbrüchen wird von der Staatsanwaltschaft Salzburg ein Ermittlungsverfahren gegen sieben Beschuldigte wegen §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1, 130 vierter Fall, 15 Abs. 1 StGB geführt.

Die Fragen 1 und 2 zielen auf die Bekanntgabe der im Zeitpunkt der Beurteilung der Haftfrage durch die Staatsanwaltschaft vorliegenden Ermittlungsergebnisse und der daraus ableitbaren Verdachtslage, sowie Mitteilung der Erwägungen ab, die dieser Entscheidung der Staatsan­waltschaft zu Grunde liegen.

Ich ersuche um Verständnis, dass mir eine Beantwortung dieser sich auf ein anhängiges Ermittlungsverfahren beziehenden Fragen mit Blick auf die Bestimmung des § 12 StPO nicht möglich ist.

Zu 3:

Die beiden festgenommenen Beschuldigten sind in Österreich nicht vorbestraft.

Zu 4 und 7:

Seitens des Bundesministeriums für Justiz wurde nach Prüfung des Vorgehens der Staatsanwaltschaft Salzburg kein Grund für aufsichtsbehördliche Maßnahmen gefunden.

 

Zu 5 und 6:

Es wurden keine Weisungen erteilt.

 

Wien,      . August 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl