14829/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0164-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15128/J-NR/2013

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Staatsanwaltschaft zeigte Polizeibeamten ‚auf Grund eigenen Versagens an‘“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Auf Grund des in der Anfrage dargestellten Sachverhaltes wurde von der Staatsanwaltschaft Salzburg ein Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte der Polizeiinspektion Anif und gegen unbekannte Justizmitarbeiter wegen des Vergehens der fahrlässigen Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechtes nach § 303 StGB eingeleitet, weil nach der Verdachtslage eine von der Staatsanwaltschaft Salzburg in Aussicht genommene Durchsuchungsanordnung entgegen der verfügten Anordnung von einem unbekannten Kanzleibediensteten der Staatsanwaltschaft irrtümlich nicht an das zuständige Landesgericht Salzburg zur gerichtlichen Bewilligung, sondern samt angeschlossenem Ermittlungsakt direkt an die Polizeiinspektion Anif übermittelt wurde.

Sowohl dieses Ermittlungsverfahren als auch das bezughabende ursprüngliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Suchtgifthandels gemäß § 28a SMG sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

Zu 3 bis 5:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) keine inhaltlichen Fragen beantworten kann, weil dadurch Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt oder die Ermittlungen gefährdet werden könnten. Die Frage, wer für allfällige Fehler verantwortlich ist, soll gerade im anhängigen Ermittlungsverfahren geklärt werden.

Zu 6 und 7:

Nein.

Zu 8 und 9:

Derzeit sind keine Weisungen betreffend diese Ermittlungsverfahren beabsichtigt.

 

Wien,        . Juli 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl