14832/AB XXIV. GP
Eingelangt am 13.08.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF 10.000/0230-III/4a/2013
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 13. August 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15146/J-NR/2013 betreffend Rücklagen des Wissenschaftsministeriums, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Rücklagen des Ministeriums betrugen mit 31. Mai 2013 insgesamt € 517,056.847,51.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2012 wurden folgende Vorhaben aus den Rücklagen finanziert:
Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (die Mittel wurden für fällige Verpflichtungen der Förderungs- bzw. Stipendienprogramme im Bereich des FWF benötigt) (16,8 Mio. €), Österreichische Akademie der Wissenschaften (13,6 Mio. €), MedAustron (9,9 Mio. €), Wissenschaftliche Anstalten (2,1 Mio. €), CERN-Beitrag (2,0 Mio. €), Betreuung des 7. EU-Rahmenprogramms durch die FFG (1,0 Mio. €), Ämter der Universitäten (11,1 Mio. €) und sonstige (um den Mehrbedarf bei gesetzlichen Verpflichtungen, der zweckgebundenen Gebarung sowie EDV-Infrastruktur und Büroausstattung abzudecken, mussten Mittel aus der Rücklage angesprochen werden) (1,2 Mio. €).
Zu Frage 3:
Bisher wurde eine Rücklagenentnahme für den Wissenschaftsfonds (FWF) in Höhe von 69,3 Mio. € beim Bundesministerium für Finanzen beantragt.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung plant seine Ausgaben bis zum Ende des Finanzjahres mit 31. Dezember 2013 bzw. dem Gültigkeitszeitraum des Bundesfinanz-gesetzes und nicht bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode. Daher ist die vorgesehene Finanzierung aus Rücklagen für das gesamte Jahr 2013 angeführt. Für folgende Vorhaben und Projekte ist die Finanzierung aus der bestehenden Rücklage bis Ende 2013 vorgesehen (insgesamt 108,4 Mio. €): FWF: 69,3 Mio. € (bereits im BMF beantragt), MedAustron: 17,7 Mio. €, Österreichische Akademie der Wissenschaften: 7,3 Mio. €, Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft: 3,8 Mio. €, CERN und internationale Beiträge: 3,8 Mio. €, Wissenschaftliche Anstalten: 0,5 Mio. €, Fachhochschulen: 2,0 Mio. €, verschiedene Vorhaben: 4,0 Mio. €.
Zu Fragen 5 bis 7:
Nein, die Implementierung wird aus dem Universitätsbudget, insbesondere aus Mitteln der „Hochschulmilliarde“ (2013 – 2015) finanziert. Die (anteilsmäßige) Fortschreibung der „Hochschulmilliarde“ bis zum Jahr 2017 ist im Bundesfinanzrahmengesetz 2014 – 2017 ersicht-lich. Die Festsetzung des Gesamtbetrages, der den Universitäten im Zeitraum 2016 bis 2018 zur Verfügung steht, erfolgt gemäß § 14 b Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 bis September 2014.
Zu Frage 8:
Der Einsatz der Rücklagen ist vor allem für die Finanzierung folgender Vorhaben im Jahr 2013 und später vorgesehen: Universitäten: 85,3 Mio. €, Klinikbauten: 88,3 Mio. €, FWF: 172,3 Mio. €, MedAustron: 17,7 Mio. €, Österreichische Akademie der Wissenschaften: 9,4 Mio. €, Institute of Science and Technology Austria (IST Austria): 22,1 Mio. €, Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft: 3,8 Mio. €, CERN und internationale Beiträge: 3,8 Mio. €, Wissenschaftliche Anstalten: 2,0 Mio. €, Fachhochschulen: 18,7 Mio. €, verschiedene Vorhaben und Liquiditätsreserve für unvorhergesehene Zahlungsverpflichtungen: 93,6 Mio. €.
Zu Fragen 9 und 10:
Rücklagen entstehen durch Verzögerungen und Verschiebungen bei Vorhaben, Projekten und Programmen bzw. durch die Mehrjährigkeit von Programmen und Projekten. Die Mittel werden nicht sofort benötigt, sind jedoch für diese Zwecke in den Folgejahren reserviert.
Zu Frage 11:
Siehe die Beantwortung zu Frage 8.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.