14839/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

              

GZ: BMI-LR2220/0732-I/5/2013

Wien, am         . August 2013

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Stefan Prähauser und weitere Abgeordnete haben am   14. Juni 2013 unter der Zahl 15138/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „BMI-Pressemeldung zur Verleihung des päpstlichen Silvesterordens an BMI-Mitarbeiter am 4. Mai 2012“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die zuständige Fachabteilung.

 

Zu Frage 2:

Ja.

                                   

Zu Frage 3:

Da Öffentlichkeitsarbeit ein sehr schnelllebiges Tätigkeitsfeld ist, kann es vorkommen, dass Korrekturen erst dann vorgenommen werden, wenn früher kommunizierte Inhalte wieder thematisiert werden. Für das Bundesministerium für Inneres ist klar: Richtigstellungen erfolgen jedenfalls nachvollziehbar und so bald wie möglich.


Zu Frage 4:

Es gibt keine Abteilung im BMI, die nur für Pressearbeit zuständig ist. Das Kompetenzcenter für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit ist für die gesamte strategische und inhaltliche

Gestaltung der internen und externen Kommunikation des BMI verantwortlich. Zu den Aufgaben zählen unter anderem auch die Beantwortung von Bürgeranfragen (im Wege des „Bürgerservice“) oder die Herausgabe des Magazins „Öffentliche Sicherheit“.

 

Anzahl der Mitarbeiter/innen in regulären Dienstverhältnissen:

 

2000 – 14

2001 – 19

2002 – 19

2003 – 23

2004 – 21

2005 – 22

2006 – 23

2007 – 21

2008 – 22

2009 – 22

2010 – 24

2011 – 16

2012 – 15

2013 – 17

 

 

Zu Frage 5:

Für die Ausgaben im Zusammenhang mit der operativen Verwaltungstätigkeit der „Presseabteilung“ des Bundesministeriums für Inneres ist keine gesonderte Budgetierung bzw. Detailbudgets vorgesehen.

 

Zu Frage 6:

Die Rede wurde nicht transkribiert. Es gilt das gesprochene Wort.

 

Zu Frage 7:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechts.