14846/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                            Wien, am     Juli 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0199-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15154/J vom 14. Juni 2013 der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Schätzungen gehen davon aus, dass bei globaler Einführung ein Aufkommen von etwa ½% des Bruttoinlandsprodukts möglich wäre. Auf Österreich bezogen wären das etwa 1,5 Mrd. Euro. Da aber die Einführung nur von einer beschränkten Anzahl von EU-Ländern in Aussicht genommen wird und die endgültigen Parameter der Abgabe noch nicht feststehen, wurde ein Vorsichtsabschlag vorgenommen und ein Aufkommen von etwa einem Drittel des theoretischen Potenzials angenommen.


Zu 2. bis 5.:

Es ist durchaus nicht unrealistisch, dass die Finanztransaktionssteuer im Jahr 2014 – gegebenenfalls unterjährig – in Kraft tritt. Auch wenn sich die Einführung der Finanz-transaktionssteuer zeitlich nach hinten verschiebt, ist eine Revision der Budgetplanungen für 2014 nicht erforderlich, da aus dem Steuerabkommen mit Liechtenstein im Jahr 2014 Einnahmen in Höhe von 500 Mio. Euro erwartet werden.

 

Diese Einnahmen wurden in der Budgetplanung noch nicht berücksichtigt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen