14848/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0235-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 13. August 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15167/J-NR/2013 betreffend Umsetzung des
SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Bereich Bildung: Doppel­gleisigkeiten bei den Schulbehörden, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

In den Bundesländern Salzburg, Kärnten, Tirol und Vorarlberg bestehen im Bereich der Lehrerpersonalverwaltung parallele Verwaltungsstrukturen des Bundes und des Landes. Für die Angelegenheiten der Bundeslehrer ist dort der jeweilige Landesschulrat, für die Angelegenheiten der Landeslehrer aber die Landesregierung bzw. teilweise auch die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. In den übrigen Bundesländern wurden im Sinne einer Effizienzsteigerung Aufgaben der Landesverwaltung auf der Grundlage des Art. 97 Abs. 2 B-VG auf die Schulbehörden des Bundes übertragen.

 

Eine ausdrückliche Ermächtigung zu derartigen Übertragungsgesetzen der Länder ist Gegen­stand eines Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetzes 2013 (RV 2412 dB. XXIV. GP), das vom Nationalrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2013 bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung angenommen wurde. Ein dem Art. 14 Abs. 4 lit. a B-VG hinzugefügter Satz soll die derzeitige
(Landes-)Rechtslage bestätigen und unmissverständlich klarstellen, dass die Diensthoheitsgesetze der Länder auch Aufgaben des Landes betreffend die Vollziehung des Dienstrechts der Lehrer für öffentliche Pflichtschulen den Landesschulräten übertragen können.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.