14849/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0236-III/4a/2013 |
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Wien, 13. August 2013
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15168/J-NR/2013 betreffend
Umsetzung des
SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Bereich
Bildung: Abschaffung der Landesschulräte, die die Abg. Dr. Walter
Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2013 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Eine solche Abschaffung der bundesverfassungsgesetzlich vorgesehenen Landesschulräte wäre dem Bundesverfassungsgesetzgeber vorbehalten.
Es wird in diesem Zusammenhang jedoch darauf hingewiesen, dass die von den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Landesregierungen am 12. Juli 2012 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verhandlung von Verwaltungsreformmaßnahmen im Bildungsbereich das Ergebnis gebracht hat, dass der Bundesregierung und dem Parlament eine Änderung der Bundesverfassung im Bereich der Bezirksschulräte vorgeschlagen wird. Bundesweit sollen diese Bundesbehörden inklusive Kollegien wegfallen, die bundesrechtlich geregelte Zuständigkeit der Bezirksschulräte geht auf die Landesschulräte über, Bezirksschulinspektoren werden zu Organen der Landesschulräte, auf Bezirksebene fällt damit die Behördeninstanz weg. Eine Abschaffung der Landesschulräte und ihrer Kollegien erschien der Arbeitsgruppe nicht konsensfähig und wurde daher nicht weiter verfolgt.
Die Änderung der Bundesverfassung im Bereich der Bezirksschulräte ist Gegenstand eines Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetzes 2013 (RV 2412 dB. XXIV. GP), das vom Nationalrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2013 bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung angenommen wurde.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.