14850/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0237-III/4a/2013 |
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Wien, 12. August 2013
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15169/J-NR/2013 betreffend
Umsetzung des
SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Bereich
Bildung: Flexibilisierung der Schulsprengel, die die Abg. Dr. Walter
Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2013 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Eine Novellierung des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes im Sinne der Fragestellung betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung und es ist daher eine derartige Änderung dem Bundesgrundsatzgesetzgeber vorbehalten.
Es wird in diesem Zusammenhang auf die auf der Parlamentshomepage abrufbare Positionierung des Österreichischen Gemeindebundes zu dem diesbezüglich der allgemeinen Begutachtung zugeführten Entwurf hingewiesen. In weiterer Folge war der Konsens zwischen Bund und Ländern nicht herstellbar.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh