14850/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0237-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 12. August 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15169/J-NR/2013 betreffend Umsetzung des
SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Bereich Bildung: Flexibilisierung der Schulsprengel, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Eine Novellierung des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes im Sinne der Fragestellung betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung und es ist daher eine derartige Änderung dem Bundesgrundsatzgesetzgeber vorbehalten.

 

Es wird in diesem Zusammenhang auf die auf der Parlamentshomepage abrufbare Positionierung des Österreichischen Gemeindebundes zu dem diesbezüglich der allgemeinen Begutachtung zugeführten Entwurf hingewiesen. In weiterer Folge war der Konsens zwischen Bund und Ländern nicht herstellbar.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh