14851/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0238-III/4a/2013 |
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Wien, 13. August 2013
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15170/J-NR/2013 betreffend
Umsetzung des
SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Bereich
Bildung: Instrumente der Begabungsförderung, die die Abg. Dr. Walter
Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2013 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Vorausgeschickt wird, dass sich mit den Anliegen der Begabungs- und Exzellenzförderung in Österreich in institutioneller Hinsicht unter anderem schwerpunktmäßig das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bzw. die interministerielle Task Force Begabungsforschung und Begabtenförderung (bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der beiden Ministerien und des Österreichischen Zentrums für Begabtenförderung und Begabungsforschung), das Österreichische Zentrum für Begabtenförderung und Begabungsforschung (ÖZBF), die Bundeskoordinationsstelle für Begabungs- und Begabtenförderung an Pädagogischen Hochschulen sowie die Bundeslandkoordinationsstellen für Begabungs- und Begabtenförderung, angesiedelt an den Landesschulräten oder an den Pädagogischen Hochschulen, befassen. An inhaltlichen Schwerpunkten im Bereich Begabungs- und Exzellenzförderung in Österreich sind unter anderem zu benennen:
- Erstellung eines Grundsatzerlasses zur Begabtenförderung (als Unterstützung und Begleitung aller Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung ihrer Leistungspotenziale) und Information an alle Schulen Anfang des Schuljahres 2009/10,
- Publikation eines Weißbuchs zur Begabungs- und Exzellenzförderung,
- Vernetzung mit den Themen „Professionalisierung von LehrerInnen“ und „Individualisierung und Differenzierung“,
- Rahmencurriculum für PH-Lehrgänge zur Begabungs- und Begabtenförderung, Entwicklung und Unterstützung von Masterstudien zur Begabungs- und Begabtenförderung an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten (wie etwa Kirchliche PH Wien-Krems, Donau-Universität Krems),
- Veranstaltung und Unterstützung von nationalen und internationalen Kongressen und Seminaren zur Sensibilisierung und Weiterbildung von Pädagoginnen und Pädagogen,
- Planung und Durchführung von schulinterner und schulübergreifender Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung,
- Führung von Schulen mit Schwerpunkt in Begabtenförderung (etwa Sir Karl Popper Schule, Schumpeter Handelsakademie),
- Unterstützung und wissenschaftliche Begleitung von Schulentwicklungsprozessen im Bereich Begabungs- und Exzellenzförderung,
- Beratung und Betreuung für Eltern und Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrerinnen und Lehrer als auch Schulleitungen,
- Begleitung von Schülerinnen und Schüler sowie von Lehrerinnen und Lehrern beim Überspringen von Schulstufen,
- Bereitstellung von Information zur Bewusstseinsbildung, etwa im Wege des Internetangebotes des ÖZBF mit ausführlichen Informationen zu Fördermaßnahmen, Forschungsergebnissen, Kooperationen,
- Entwicklung pädagogisch-didaktischer Diagnoseinstrumente und Unterrichtsmaterialien,
- Entwicklung und Evaluation von Pilotprojekten,
- Entwicklung von Qualitätskriterien für begabungs- und exzellenzfördernde Schulen,
- Bilaterale und internationale Kooperationen Österreichs in Europa zwecks Wissensmanagement und Informationstransfer,
- Initiierung und Beauftragung wissenschaftlicher Forschung zu Begabungs- und Exzellenzförderung,
- Durchführung von Forschungssymposien,
- Durchführung von Talentförderkursen und Sommerakademien.
Eine exakte finanzielle Quantifizierung aller angesprochenen Maßnahmen ist auf Grund der verschiedensten davon betroffenen Voranschlagsstellen, welche wiederum nicht ausschließlich diesen Maßnahmen zugeordnet sind, nicht möglich. Das ÖZBF erhält für begabungs- und exzellenzfördernde Maßnahmen eine Förderung von jährlich EUR 150.000,00 sowohl vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als auch vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Weiters werden in den Bundesländern die Sommerakademien mit je EUR 3.200 pro Bundesland gefördert.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.