14855/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0242-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 13. August 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15174/J-NR/2013 betreffend Umsetzung des
SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Bereich Bildung: Qualitätsmanagement der Schulaufsicht, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zur Frage:

Vorweg wird auf die Neufassung des § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz durch die Novelle BGBl. I Nr. 28/2011 hingewiesen. Das dort geregelte Qualitätsmanagement ist durch die Beamten der Schulaufsicht und durch Lehrer, die mit Schulaufsichtsfunktionen betraut sind, auszuüben. In SQA – Schulqualität Allgemeinbildung ist es eine zentrale Aufgabe der Schulauf­sicht, Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG) mit den Schulen sowie mit den Führungs­personen der nächsthöheren Ebene zu führen. Die Zusammenschau der Entwicklungspläne der Schulen und der BZG sind eine wichtige Komponente bei der Erstellung der Bezirks- bzw. Landesentwicklungspläne, die wiederum die Grundlage für die BZG mit der nächsthöheren Ebene bilden. Von QIBB (Qualität in der beruflichen Bildung) sind alle Standorte des berufs­bildenden mittleren und höheren Schulwesens sowie die Berufsschulen erfasst. Es werden alle Ebenen eingezogen, auch die Schulaufsicht in den neun Bundesländern. Es werden regel­mäßige Management–Reviews mit und durch die Schulaufsicht abgehalten und zweijährlich Landes- und Bundesqualitätsberichte erstellt. In über 200 wichtigen Prozessen werden dadurch Verbesserungen im berufsbildenden Schulwesen durchgeführt.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.