14856/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2013
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0243-III/4a/2013 |
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Wien, 12. August 2013
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15175/J-NR/2013 betreffend Umsetzung
des
SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Bereich
Bildung: Ausbau an ganztägigen Schulformen und Ganztagsbetreuungsangeboten,
die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am
14. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Ja, der Bedarf wurde durch eine seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur beauftragte Elternbefragung bestätigt. Der Studienbericht des Instituts für empirische Sozialforschung ist auf der homepage des Ressorts unter http://www.bmukk.gv.at/medienpool/18914/23800022bericht20100122c.pdf abrufbar.
Zu Fragen 4 und 5:
Das Ziel des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist es, für alle Schülerinnen und Schüler, die es benötigen, auf freiwilliger Basis ein Angebot zur schulischen Tagesbetreuung auf der Primarstufe und Sekundarstufe I zur Verfügung stellen zu können.
Zur Entwicklung der schulischen Tagesbetreuung im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen (APS) wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen, wobei angemerkt wird, dass im Stellenplan der allgemein bildenden Pflichtschulen für die schulische Tagesbetreuung nach § 8d Schulorganisationsgesetz ein zweckgebundener Zuschlag besteht, der entsprechend der Anzahl der zur Tagesbetreuung angemeldeten Schülerinnen und Schüler die Anzahl an Planstellen bemisst:
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Schuljahr |
Schülerinnen/ |
∆ zum Vorjahr |
gen. Planstellen zweckgeb. Zuschlag |
∆ zum Vorjahr |
Kosten gesamt * |
∆ zum Vorjahr |
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2008/09 |
59.411 |
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338,5 |
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18.956.000 |
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2009/10 |
62.926 |
3.515 |
418,9 |
80,4 |
23.458.400 |
4.502.400 |
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2010/11 |
68.558 |
5.632 |
495,0 |
76,1 |
27.720.000 |
4.261.600 |
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2011/12 |
73.056 |
4.498 |
564,5 |
69,5 |
31.612.000 |
3.892.000 |
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2012/13 |
81.655 |
8.599 |
673,2 |
108,7 |
37.699.200 |
6.087.200 |
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* Berechnung auf Basis des aktuellen Durchschnittskostensatzes je Planstelle APS von EUR 56.000,- |
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Weiters ist zur Umsetzung dieses bedarfsorientierten Angebots an APS auf die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBI. I Nr. 115/2011, hinzuweisen, die eine Anschubfinanzierung in Form eines jährlichen Zweckzuschusses zu den Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung bzw. zu den infrastrukturellen Maßnahmen umfasst. Hinsichtlich der gemäß Art. 4 der laufenden Vereinbarung bis dato an die Länder ausbezahlten Zweckzuschüsse wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen:
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Nov. 2011 |
Apr. 2012 |
Nov. 2012 |
Apr. 2013 |
Summe |
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Gesamt |
36.753.755,50 |
57.971.243,58 |
24.724.999,73 |
21.549.999,82 |
140.999.998,63 |
Darüber hinaus wären Investitionen in die räumliche Infrastruktur an APS durch die Gemeinden nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten der gesetzlichen Schulerhalterschaft zu beurteilen und liegen daher aus diesem Titel dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Daten vor.
Zur Entwicklung der schulischen Tagesbetreuung an den allgemein bildenden höheren Schulen Unterstufe (AHS-U) wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen, wobei angemerkt wird, dass in den Zahlen auch die Mittagsbetreuung enthalten ist:
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Schuljahr |
Schülerinnen/ |
∆ zum Vorjahr |
gen. Werteinheiten zweckgeb. Zuschlag |
∆ zum Vorjahr |
Kosten gesamt * |
∆ zum Vorjahr |
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2008/09 |
31.970 |
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8.064 |
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24.999.299 |
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2009/10 |
37.104 |
5.134 |
9.181 |
1.117 |
28.461.255 |
3.461.956 |
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2010/11 |
35.380 |
-1.724 |
9.464 |
283 |
29.337.594 |
876.339 |
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2011/12 |
36.009 |
629 |
12.674 |
3.210 |
39.289.400 |
9.951.806 |
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2012/13 |
37.131 |
1.122 |
13.433 |
759 |
41.642.300 |
2.352.900 |
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* Berechnung auf Basis des aktuellen Durchschnittskostensatzes je WE von EUR 3.100,- |
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In Bezug auf die räumliche Infrastruktur im Bundesschulbereich (allgemein bildende höhere Schulen – Unterstufe) ist anzumerken, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplans (SCHEP) 2008 neu entsprechende Vorgaben getätigt wurden, die einen ganztägigen Aufenthalt von Bundesschülerinnen und -schülern sicherstellen, ein gesondertes Herausrechnen eines Anteils für die schulische Tagesbetreuung ist nicht möglich.
Zu Frage 6:
Der Besuch der schulischen Tagesbetreuung sowohl mit getrennter wie mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteils erfolgt nur nach Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers – somit freiwillig (§ 12a Schulunterrichtsgesetz).
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.