14856/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0243-III/4a/2013

 

Wien, 12. August 2013

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15175/J-NR/2013 betreffend Umsetzung des
SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Bereich Bildung: Ausbau an ganztägigen Schulformen und Ganztagsbetreuungsangeboten, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Ja, der Bedarf wurde durch eine seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur beauftragte Elternbefragung bestätigt. Der Studienbericht des Instituts für empirische Sozialforschung ist auf der homepage des Ressorts unter http://www.bmukk.gv.at/medienpool/18914/23800022bericht20100122c.pdf abrufbar.

 


Zu Fragen 4 und 5:

Das Ziel des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist es, für alle Schülerinnen und Schüler, die es benötigen, auf freiwilliger Basis ein Angebot zur schulischen Tagesbetreuung auf der Primarstufe und Sekundarstufe I zur Verfügung stellen zu können.

Zur Entwicklung der schulischen Tagesbetreuung im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen (APS) wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen, wobei angemerkt wird, dass im Stellenplan der allgemein bildenden Pflichtschulen für die schulische Tagesbetreuung nach § 8d Schulorganisationsgesetz ein zweckgebundener Zuschlag besteht, der entsprechend der Anzahl der zur Tagesbetreuung angemeldeten Schülerinnen und Schüler die Anzahl an Planstellen bemisst:

 

Schuljahr

Schülerinnen/
Schüler
in der schulischen Tagesbetreuung an APS

∆ zum Vorjahr
absolut

gen. Planstellen zweckgeb. Zuschlag

∆ zum Vorjahr
absolut

Kosten gesamt *

∆ zum Vorjahr

 

 

 

 

 

 

 

2008/09

59.411

 

338,5

 

18.956.000

 

2009/10

62.926

3.515

418,9

80,4

23.458.400

4.502.400

2010/11

68.558

5.632

495,0

76,1

27.720.000

4.261.600

2011/12

73.056

4.498

564,5

69,5

31.612.000

3.892.000

2012/13

81.655

8.599

673,2

108,7

37.699.200

6.087.200

* Berechnung auf Basis des aktuellen Durchschnittskostensatzes je Planstelle APS von EUR 56.000,-

 

Weiters ist zur Umsetzung dieses bedarfsorientierten Angebots an APS auf die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen, BGBI. I Nr. 115/2011, hinzuweisen, die eine Anschubfinanzierung in Form eines jährlichen Zweckzuschusses zu den Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung bzw. zu den infrastrukturellen Maßnahmen umfasst. Hinsichtlich der gemäß Art. 4 der laufenden Vereinbarung bis dato an die Länder ausbezahlten Zweckzuschüsse wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen:

 

Nov. 2011

Apr. 2012

Nov. 2012

Apr. 2013

Summe

Gesamt

36.753.755,50

57.971.243,58

24.724.999,73

21.549.999,82

140.999.998,63

 

Darüber hinaus wären Investitionen in die räumliche Infrastruktur an APS durch die Gemeinden nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten der gesetzlichen Schulerhalterschaft zu beurteilen und liegen daher aus diesem Titel dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur keine Daten vor.

 

Zur Entwicklung der schulischen Tagesbetreuung an den allgemein bildenden höheren Schulen Unterstufe (AHS-U) wird auf nachstehende Aufstellung hingewiesen, wobei angemerkt wird, dass in den Zahlen auch die Mittagsbetreuung enthalten ist:


Schuljahr

Schülerinnen/
Schüler
 in der schulischen Tagesbetreuung an der AHS-U

∆ zum Vorjahr

gen. Werteinheiten zweckgeb. Zuschlag

∆ zum Vorjahr

Kosten gesamt *

∆ zum Vorjahr

 

 

 

 

 

 

 

2008/09

31.970

 

8.064

 

24.999.299

 

2009/10

37.104

5.134

9.181

1.117

28.461.255

3.461.956

2010/11

35.380

-1.724

9.464

283

29.337.594

876.339

2011/12

36.009

629

12.674

3.210

39.289.400

9.951.806

2012/13

37.131

1.122

13.433

759

41.642.300

2.352.900

 

 

 

 

 

 

 

* Berechnung auf Basis des aktuellen Durchschnittskostensatzes je WE von EUR 3.100,-

In Bezug auf die räumliche Infrastruktur im Bundesschulbereich (allgemein bildende höhere Schulen – Unterstufe) ist anzumerken, dass im Rahmen des Schulentwicklungsplans (SCHEP) 2008 neu entsprechende Vorgaben getätigt wurden, die einen ganztägigen Aufenthalt von Bundesschülerinnen und -schülern sicherstellen, ein gesondertes Herausrechnen eines Anteils für die schulische Tagesbetreuung ist nicht möglich.

 

Zu Frage 6:

Der Besuch der schulischen Tagesbetreuung sowohl mit getrennter wie mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteils erfolgt nur nach Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers – somit freiwillig (§ 12a Schulunterrichtsgesetz).

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.