14857/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0244-III/4a/2013 |
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Wien, 12. August 2013
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15176/J-NR/2013 betreffend
Umsetzung des
SP-VP-Regierungsprogrammes für die XXIV. Gesetzgebungsperiode - Bereich
Bildung: Erweiterung und Modernisierung von Schulstandorten, die die Abg. Dr.
Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2013 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Insgesamt wurden seit 2008 in Umsetzung des SCHEP (Schulentwicklungsplan) 2000 und 2008 an 111 Bundesschulstandorten Baumaßnahmen fertiggestellt, die Verbesserungen der räumlichen Situation (Erweiterungen, Funktionsanpassungen und Sanierungsmaßnahmen) beinhaltet haben.
Zu Frage 2:
Die Gesamtinvestitionssumme für diese Bauvorhaben beträgt ca. EUR 734 Mio.
Zu Frage 3:
In diesem Zeitraum wurden insgesamt 54 der in der Beantwortung zu Frage 1 enthaltenen Schulgebäude im Zuge der Sanierung erweitert sowie zusätzlich 10 Bundesschulgebäude neu errichtet.
Zu Frage 4:
Die Kosten für diese Erweiterungen, die in der Regel zeitgleich mit einer Funktionsanpassung des Bestandes umgesetzt wurden, sind nicht gesondert erfasst. Für die gesamten Projekte, die eine Erweiterung beinhalten beträgt die Investitionssumme ca. EUR 418 Mio. Zusätzlich wurden 10 Schulneubauten mit einer Investitionssumme von weiteren EUR 160 Mio. neu fertiggestellt.
Zu Frage 5:
Bei allen oben angeführten Projekten wurden auch die Arbeitsbereiche der Lehrerinnen und Lehrer entsprechend der erwarteten Anzahl an vollbeschäftigten Lehrkräften nachjustiert bzw. angepasst. So wurden in der Regel fehlende Flächen durch innere Funktionsanpassungen oder Zubauflächen ergänzt und bauseits eine entsprechende Infrastruktur (etwa EDV-Anschlüsse, WLAN) geschaffen.
Zu Frage 6:
In Abhängigkeit vom jeweiligen Projekt werden auch bei allen Baumaßnahmen wesentliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Schülerinnen und Schüler umgesetzt, da diese Verbesserungen in der Regel meist überhaupt die Ursache für eine Baumaßnahme darstellen. Dabei wird nicht nur Augenmerk auf das Vorhandensein geeigneter Räume für eine adäquate Unterrichtserteilung gelegt, sondern es werden auch stets geeignete Freiräume (etwa Pausenzonen, Freiarbeitsbereiche) berücksichtigt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.