14865/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0209-I/A/15/2013

Wien, am 13. August 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 15276/J der Abgeordneten Ing. Franz Windisch, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1a) und b):

Ich habe mich im Rahmen der Verhandlungen zur Verbraucherinformations-verordnung (EU) Nr. 1169/2011 für eine umfassende Herkunftskennzeichnung eingesetzt.

 

Wichtiges Ergebnis ist nun die Ausweitung der verpflichtenden Angabe des Ursprungslandes oder Herkunftsortes von derzeit nur bei Rindfleisch auch auf andere Sorten von Frischfleisch. Es ist vorgesehen, dass die Europäische Kommission bis 13. Dezember 2013 entsprechende Durchführungsvorschriften erlässt.

 

Weiters wurde erreicht, dass ein verpflichtender Hinweis gemacht werden muss, wenn bei freiwilliger Angabe der Herkunft die primären Zutaten des Erzeugnisses nicht ausschließlich aus dem angegebenen Land kommen. Die Kommission muss auch hier bis 13. Dezember 2013 entsprechende Durchführungsvorschriften erlassen, die ab 13. Dezember 2014 in der Europäischen Union anzuwenden sind.

Für verpflichtende Herkunftsangaben bei anderen Erzeugnissen als Fleisch bzw. Zutaten erfolgt eine Prüfung der Machbarkeit.

 

Derzeit wird im Zuge der Durchführung der Verbraucherinformationsverordnung hinsichtlich der freiwilligen Angabe des Ursprungslandes oder Herkunftsortes und der verpflichtenden Angabe des Ursprungslandes oder Herkunftsortes von Fleisch als Zutat europaweit eine Erhebung (auch hinsichtlich der Auswirkungen) durchgeführt. Daten für Österreich liegen mir nicht vor.

 

Frage 2:

Der Bericht des Bundesministers für Gesundheit und des Bundesministers für

Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Entschließung E 189‑NR/XXIV. GP des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette wurde im Juni 2012 dem Nationalrat übermittelt und am 20. Juni 2012 im Gesundheitsausschuss behandelt und enderledigt.

 

Die Reformvorschläge wurden unter Beachtung der Zielvorgabe „keine Verteuerung des gesamten Systems“ erstellt. Die gegebenen Strukturen mit ihren Stärken bleiben im Wesentlichen unberührt, die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf Lösungen für konkrete Schwachstellen in den Systemen ab.

Vorgeschlagen wurden neben einer verbesserten Kooperation - auch Bundesländer-grenzen übergreifend - von Expert/inn/en der Lebensmittelaufsicht in den Ländern die Errichtung eines spezialisierten Bundesamtes für die Kontrolle von Betrieben der höchsten Risikokategorie. Für die Weiterentwicklung dieses Modells sind Gespräche mit den Bundesländern erforderlich, die jedoch bis dato nicht verwirklicht werden konnten. In der Landesgesundheitsreferent/inn/enkonferenz am 3. Oktober 2012 wurde beschlossen, das Thema zu vertagen.

 

Die Arbeiten zu vorgeschlagenen Maßnahmen auf Verwaltungsebene werden plan-mäßig durchgeführt. Das „E-Netzwerk Lebensmittelsicherheit“ ist bereits umgesetzt und die Arbeiten zum „Revisions- und Probenplan NEU“ werden mit Ende 2013 fertiggestellt sein.