14868/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.500/0001-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am      . August 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 14. Juni 2013 unter der Nr. 15157/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend drei Jahre Stillstand beim Hochwasserschutz „Traunausiedlung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 13:

Ø   Ist Ihnen die akute Einsturzgefährdung des Hochwasserdammes Traunausiedlung bekannt?

a.    Wenn ja, seit wann?

Ø   Ist man seitens der Stadt Linz bezüglich dieser Angelegenheit an das Verkehrsministerium herangetreten?

                 a.   Wenn ja, wer und wann?

                 b.   Was war der Inhalt der Kontaktaufnahme?

Ø   Hätte aus Ihrer Sicht von Seiten der Stadt Linz früher auf dieses Problem aufmerksam gemacht werden müssen?

a.    Wenn ja, wann wäre der geeignete Zeitpunkt gewesen?

Ø   Ist mit einem baldigen Beginn der Sanierungsmaßnahmen zu rechnen?

a.   Wenn ja, wann?

b.   Wenn nein, warum nicht?

Ø   Welche Umstände haben dazu geführt, dass die Sanierungsmaßnahmen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal noch begonnen wurden?

Ø   Welche rechtlichen und verwaltungstechnischen Schritte sind aus aktueller Sicht in Angriff zu nehmen bzw. welche sind noch bis zur Realisierung zu setzen?

Ø   Welche Maßnahmen werden Sie nun in Kenntnis des Sachverhaltes setzen, um diese prekäre Situation zu entschärfen?

Ø   Wie sieht die Finanzierung für die Sanierung des Dammes aus?

Ø   Wer ist tatsächlicher Ansprechpartner und verantwortlich für die Errichtung bzw. Sanierung des „Traunausiedlung“-Dammes?

Ø   Wann wurde seitens der Verantwortlichen auf das Ersuchen der Stadt Linz durch Stadträtin Eva Schobesberger in welcher Form reagiert?

Ø   Wurde seitens des Bundes der Damm jemals in Begutachtung genommen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Ø   Wer haftet für etwaige Sach- oder Personenschäden aus einem Dammbruch?

Ø   Sehen Sie in der offenbar langen Untätigkeit und der daraus resultierenden Gefährdung von Menschenleben auch eine strafrechtliche Komponente, die von Ihrer Seite von Amts wegen zur Anzeige gebracht wird (§ 78 StPO, § 45 BDG o. ä.)?

 

 

Die Zuständigkeit des bmvit im Bereich des Hochwasserschutzes beschränkt sich auf die Donau, die March und Teile der Thaya. Für die in der Anfrage genannte Traun und den konkreten Hochwasserschutzdamm liegt die Zuständigkeit beim Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.