14874/AB XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0167-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 15150/J-NR/2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Reise des GAL E1, der Leiterin der Personalabteilung der VD und des Leiters der Strafvollzugsakademie nach Litauen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1, 2 und 17:
Es haben neun Personen in den nachstehend aufgelisteten Funktionen und Verwendungsgruppen an der Studienreise nach Litauen in der Zeit von 28. April bis 5. Mai 2013 teilgenommen. Davon absolvieren sieben Bedienstete derzeit die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E1 im Justizwachdienst, von denen 3 in E2a/2, 2 in E2a/1 und 2 in E2a/GL eingestuft sind. Die beiden weiteren Teilnehmer bekleiden in A1/5 und A1/4 bewertete Arbeitsplätze.
Zu 3, 7 und 12:
Ziel der Grundausbildung ist es, die Teilnehmer unter anderem mit dem Exekutivdienst der Verwendungsgruppe E1 vertraut zu machen und ihnen Kenntnisse zu vermitteln, die zu einer qualitativ hochwertigen Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben erforderlich sind. Dazu gehören auch der Besuch von ausländischen Justizeinrichtungen und das Kennenlernen anderer Strafvollzugssysteme. Die dadurch gewonnen Eindrücke und Erfahrungen sollen die künftigen Führungskräfte im österreichischen Strafvollzug dazu befähigen, die an sie gestellten Aufgaben bestmöglich zu bewältigen.
Die Besichtigung ausländischer Justizeinrichtungen und das Kennenlernen anderer Strafvoll-zugssysteme samt Wissens- und Informationsaustausch mit verschiedensten Professionen des Strafvollzugs dient nicht nur der Pflege von Justizkontakten sondern bietet den teilnehmenden Führungskräften in erster Linie die Möglichkeit die hiebei gewonnen Erkenntnisse in die tägliche „Führungsarbeit“ einfließen zu lassen und dadurch zu einer Qualitätssteigerung im österreichischen Strafvollzug beizutragen. Darüber hinaus werden wertvolle Erfahrungen gesammelt und erweitern damit den persönlichen Wissens- und Ausbildungsstand. Darüber hinaus waren die beiden die Teilnehmer an der Grundausbildung begleitenden Führungskräfte in Person des Lehrgangsleiters einerseits für die Grundausbildung insgesamt und die Organisation und Leitung der Reise verantwortlich, andererseits war in Person der Leiterin der Personalabteilung die Teilnahme an der Reise auch Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den angehenden Führungskräften.
Zu 4, 8 und 13:
Nachfolgendes Programm wurde von den Teilnehmern der Studienreise absolviert.
Sonntag (28. April 2013) – Anreise
Montag (29. April 2013) ab 10:00:
Besuch des „Training Centers“ (Ausbildungszentrum für Justizwachebeamte)
Montag (29. April 2013) ab 13:00 Uhr:
Besuch der „Probation Division“ (Bewährungshilfe)
Dienstag (30. April 2013) ab 09:00 Uhr:
Besuch des „Lukiškės Prison“ (Justizanstalt)
Dienstag (30. April 2013) ab 13:00 Uhr
Besuch des „Vilnius Correction House“ (Justizanstalt für Untersuchungshäftlinge)
Mittwoch (1. Mai 2013) – FEIERTAG (Tag zur freien Verfügung)
Donnerstag (2. Mai 2013) ab 08:00 Uhr
Besuch des „Pravieniskes Correction House“ (Gefangenenhaus für Jugendliche)
Donnerstag (2. Mai 2013) ab 15:00 Uhr
Besuch des „Kaunas Remand Prison“ (Landesgerichtliches Gefangenenhaus)
Freitag (3. Mai 2013) ab 9:00 Uhr:
Abschlusstreffen im „Training Center“ mit Diskussion.
Samstag (4. Mai 2013) - Tag zur freien Verfügung
Sonntag (5. Mai 2013) – Abreise
Zu 5, 6, 9, 10, 11, 14, 15, 16, 18, 19:
Gemäß dem Erlass „Fortbildungsmanagement“ des Bundesministeriums für Justiz vom 6. April 2011 (BMJ-V109.00/0012-III 3/2011) kann bei Fortbildungsveranstaltungen im Ausland für welche Sonderurlaub gewährt wird, auf Antrag auch ein Kostenzuschuss gewährt werden.
Dieser kann je nach Interesse des Dienstgebers umfassen:
· die Teilnahmegebühr bis zur tatsächlichen Höhe bis maximal 700 Euro,
· die Reisekosten bis zur tatsächlichen Höhe bis maximal 500 Euro,
· die Übernachtungskosten bis zur tatsächlichen Höhe bis maximal 90 Euro pro Nacht,
insgesamt jedoch höchstens zwei Drittel der Gesamtkosten.
Unter Beachtung dieser Vorgaben wurden neben zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen auch nachstehende vergleichbare „Studienreisen“ genehmigt:
Den Teilnehmern des letzten E1-Rundlaufes wurde eine Studienreise in der Zeit vom 16. bis 21. Mai 2011 nach Schweden bewilligt und hiefür Sonderurlaub und ein Kostenzuschuss in der Höhe von je 400 Euro zugesprochen.
Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen wurden Studienreisen in der Zeit vom 10. bis 12. Mai 2010 nach Brüssel, sowie in der Zeit vom 23. bis 26. April 2012 nach Dublin genehmigt und hiefür ein Sonderurlaub im Ausmaß von drei bzw. vier Tagen sowie ein Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten in der Höhe von bis zu 400 Euro pro Person gewährt.
In der Zeit vom 17. bis 20. Oktober 2011 wurde Führungskräften des österreichischen Strafvollzuges eine Studienreise in die Schweiz genehmigt und hiefür Sonderurlaub, sowie ein Kostenzuschuss in der Höhe von 500 Euro pro Person gewährt.
DenTeilnehmern der hier in Rede stehenden Studienreise wurde im Sinne des Erlasses „Fortbildungsmanagement“ (dazu siehe Fragepunkt 19) Sonderurlaub im Ausmaß von vier Arbeitstagen gewährt. Darüber hinaus wurde den Lehrgangsteilnehmern sowie dem Lehrgangsleiter lediglich einen Kostenzuschuss zu den Reisekosten in der Höhe von pauschal je 400 Euro (Gesamtkosten für den Dienstgeber: 3.200 Euro) zugesprochen. Die darüber hinausgehenden Kosten wurden von den Teilnehmern selbst getragen, wobei allein die Flugkosten 227,10 Euro/Person betragen haben (Austrian Airlines, Economy). Die Leiterin der Personalabteilung der Vollzugsdirektion hat sämtliche Kosten selbst bestritten.
Wien, . August 2013
Dr. Beatrix Karl