14877/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0170-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15191/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Martina Schenk und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sicherstellung transparenter und lobbyingfreier Strukturen in den ausgegliederten Einrichtungen gemäß UG 13“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Das Justizressort ist nur hinsichtlich der Justizbetreuungsagentur (www.jba.gv.at) von der Anfrage berührt. Deren Überwachung erfolgt durch den gesetzlich dazu berufenen Aufsichtsrat der Justizbetreuungsagentur.

Grundsätzlich bezieht sich die Anfrage jedoch auf das operative Geschäft von ausgegliederten Einrich­tungen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahr­nehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

Ich weise jedoch auf das insbesondere gemäß § 67 BHG bestehende Beteiligungs- und Finanzcontrolling für

·              Gesellschaften, an denen der Bund direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, bzw.

·              verschiedene der Aufsicht des Bundes unterliegende Gesellschaften und Anstalten öffentlichen Rechts

hin.

 

Wien,      . August 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl